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ducss900nuda
unregistriert
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Original von steelhawk
Ja ich bin Schüler und deine Erklärungen sind mir ja klar.
Aber es gilt doch die Regelung, dass dieses Rückzahlen nur funktioniert, wenn man höchstens 400h oder 50 Tage im Jahr arbeitet.
Frage 1.) Fällt ein 4-stündiger Arbeitstag unter die Regelung Tage oder Stunden?
Frage 2.) Was habe ich zu bezahlen wenn ich die 400h pro Jahr überschreite?
Frage 3.) So wie ich informiert bin, muss ich - sobald ich eine 2. Lohnsteuerkarte beantragt habe - auf jeden Fall Steuern zahlen. Richtig? Und wenn ja wieviel? Bekomme ich die wieder zurück?
Zitat
Original von Chris_RS
Zitat
Original von steelhawk
Ja ich bin Schüler und deine Erklärungen sind mir ja klar.
Aber es gilt doch die Regelung, dass dieses Rückzahlen nur funktioniert, wenn man höchstens 400h oder 50 Tage im Jahr arbeitet.
Frage 1.) Fällt ein 4-stündiger Arbeitstag unter die Regelung Tage oder Stunden?
Frage 2.) Was habe ich zu bezahlen wenn ich die 400h pro Jahr überschreite?
Frage 3.) So wie ich informiert bin, muss ich - sobald ich eine 2. Lohnsteuerkarte beantragt habe - auf jeden Fall Steuern zahlen. Richtig? Und wenn ja wieviel? Bekomme ich die wieder zurück?
1. es gibt keine 400h-regelung. kann man sich höchstens so als anhaltepunkt merken. es ist auch egal ob du schüler bist oder sonstwas. solange dein einkommen unter 7.680€ im jahr liegt bekommst du alle einbehaltenen steuern wieder wenn du ne steuererklärung abgibst.
2. s.o. über 7.680€ -> Einkommensteuer/Lohnsteuer
3. 2. Lohnsteuerkarte heisst nur andere Steuerklasse - es wird vom Arbeitgeber mehr Lohnsteuer einbehalten als bei der ersten. Ist bei ledigen ohne Kinder aber recht gering, grad wenns sich nur um Ferienjobs oder so handelt.
Das ganze gilt allerdings nicht wenn du nen 400€ job hast bzw geringfügig beschäftigt bist. dann gibst du deine lohnsteuerkarte ab, bekommst die kohle aufs konto und bist von allem ab. zu erfragen im personalbüro deines vertrauens.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Cleaner« (23. Februar 2007, 15:40)
Registrierungsdatum: 25. Juni 2004
Bike: KTM 950 Adventure S, KTM 300 EXC, Hercules P3
Wohnort: BaWü
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Original von Cleaner
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Original von Chris_RS
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Original von steelhawk
Ja ich bin Schüler und deine Erklärungen sind mir ja klar.
Aber es gilt doch die Regelung, dass dieses Rückzahlen nur funktioniert, wenn man höchstens 400h oder 50 Tage im Jahr arbeitet.
Frage 1.) Fällt ein 4-stündiger Arbeitstag unter die Regelung Tage oder Stunden?
Frage 2.) Was habe ich zu bezahlen wenn ich die 400h pro Jahr überschreite?
Frage 3.) So wie ich informiert bin, muss ich - sobald ich eine 2. Lohnsteuerkarte beantragt habe - auf jeden Fall Steuern zahlen. Richtig? Und wenn ja wieviel? Bekomme ich die wieder zurück?
1. es gibt keine 400h-regelung. kann man sich höchstens so als anhaltepunkt merken. es ist auch egal ob du schüler bist oder sonstwas. solange dein einkommen unter 7.680€ im jahr liegt bekommst du alle einbehaltenen steuern wieder wenn du ne steuererklärung abgibst.
2. s.o. über 7.680€ -> Einkommensteuer/Lohnsteuer
3. 2. Lohnsteuerkarte heisst nur andere Steuerklasse - es wird vom Arbeitgeber mehr Lohnsteuer einbehalten als bei der ersten. Ist bei ledigen ohne Kinder aber recht gering, grad wenns sich nur um Ferienjobs oder so handelt.
Das ganze gilt allerdings nicht wenn du nen 400€ job hast bzw geringfügig beschäftigt bist. dann gibst du deine lohnsteuerkarte ab, bekommst die kohle aufs konto und bist von allem ab. zu erfragen im personalbüro deines vertrauens.
Unter 7.680 muss man jedoch immer Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Nur wenn du nen 400 Euro Job hast zahlts du überhaupt nichts.
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Original von Cleaner
Unter 7.680 muss man jedoch immer Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Nur wenn du nen 400 Euro Job hast zahlts du überhaupt nichts.