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Registrierungsdatum: 9. Juni 2002

Beiträge: 1 525

Bike: SV *Silver Surfer* 650 S

Wohnort: München

1

Mittwoch, 14. März 2007, 11:00

"Betriebsausgaben" richtig Angeben

Hallo,
ich bin Student, wenn ich nun anfange selbstständig Nachhilfe gebe, also z.B. Schule und Uni, und dafür mir Bücher kaufe, die

a) ich im Studium selbst auch verwenden z.B. Hoischen oder den Merzinger-Wirth.

b) ich, bei Schulbüchern, auf einem Schulhof-flohmarkt kaufe wo die "Rechnung" aus einem Blatt liniertem Papier mit der Aufschrift "4 Euro" besteht.

wie kann ich diese Ausgaben für meine Nachhilfe tätigkeit dann korrekt fürs FA angeben?

Ich denke die Fragestellung ist uU ähnlich wie bei einem Info Studenten der nebenher websiten baut oder hosted.

Was ich auch noch gerne wissen würde:
Kann man bei der Gewerbeanmeldung beliebige Tätigkeiten angeben bzw. wenn man 3 Unterschiedliche Dinge angibt (z.b. Schul-Nachhilfe, Uni-Nachhilfe, nebenbei will ich für eine Firma auch noch Übersetzungen Eng-Deut machen, zudem möchte ich "Computerprobleme" lösen[es ist erstaunlich wie groß der markt für sowas ist...]) und dann überwiegend nur 1 oder 2 Sachen macht, aber für drittes viele Ausgaben hat, gibt das dann Probleme?

Ich denke die Fragestellung ist uU ähnlich wie bei einem Info Studenten der nebenher websiten baut oder hosted und hohe Ausgaben für die neueste highend Graka hat aber im prinzip hauptsächlich datenbanken aufstetzt...

Was mir auch noch nicht ganz klar ist: Ist für Nachhilfe+Übersetzung+computerkran eine gewerbeanmeldung zwingend notwendig? oder kann man das auch als Freiberuflicher nur mit steuernummer machen? das "Internet" ist in dieser Frage mal wieder keine so große hilfe weil ständig von irgendwelchen Annahmen ausgegangen wird die meist ziemlich abstrakt sind.... Muss man für eine freiberufliche Tätigkeit zwingenderweise eine "höhere" Ausbildung (Uniabschluss) haben oder kann man eben auch schon als Student "unterrichte" =nachhilfe?

Das nächste Frage bezieht sich auf die Sinnfrei Einrichtung der IHK: ab ~ 5000.- Euro wollen die 50,- im Jahr von mir haben, sofern ich ein gewerbe anmelden muss. ist das zwingend? die sind ja wie die gez...

mfg
Zord
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silent_one

unregistriert

2

Mittwoch, 14. März 2007, 12:01

RE: "Betriebsausgaben" richtig Angeben

was die ihk betrifft, so bist du ab beginn -welchen du in dem komischen bogen ja angeben musst- deiner gewerblichen tätigkeit pflichtmitglied. "gleichgültig ob es sich um ein großes unternehmen handelt oder um eine nebenberufliche beschäftigung und ohne unterschied der branche" so die herren der ihk passau. außnahmen gibts wohl nur wenn du ausschließlich handwerklich tätig bist (so oder so ähnlich), aber das ist bei dir ja nicht der fall.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »silent_one« (14. März 2007, 12:01)

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Registrierungsdatum: 15. Februar 2002

Beiträge: 2 086

Bike: KTM EXC 450, Corratec 2005

Wohnort: LK Günzburg

3

Mittwoch, 14. März 2007, 12:51

zu a)

ja sicher kannst du deine bücher auch privat für die uni nutzen, solang das zeut auch nur irgendwie mit deinem gewerbe zu tun hat kannst du dies als ausgabe verrechnen!

zu b)

wird sicherlich nicht möglich sein da was zu machen! handgeschriebene quittungen brauchen wie jede maschinelle eine laufende nummer, datum, steuernummer vom verkäufer usw...
evtl. hat da der steuerberater nen trick, von wegen pauschale ausgaben für büromaterial oder so! da gibts bestimmt ne möglichkeit...
wobei ich da wegen meinetwegen 4€ für nen buch nicht rumkackern würde! das is die arbeit nicht wert...

zur Gewerbeanmeldung:

....angeben kannst du in der gewerbeanmeldung alles was du willst, auch mehrere punkte! den schwerpunkt musst du allerdings festlegen soweit ichs noch richtig im kopf hab...
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