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Registrierungsdatum: 26. Dezember 2003

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Bike: BMW R 850 R +Golf III Cabrio *Grummel-Edition*

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1

Freitag, 6. Juli 2007, 13:13

KDV-Antrag Frage!

Hey Leuts,

bei meiner Musterung wurde mir gesagt das ich als Kriegsdienstverweigerer innerhalb von 4 Wochen einen KDV-Antrag mit gewissensdarlegung blalba schicken muss. Dann las ich aber hier im Forum das man immer verweigern könnte und mein Dad hatte mir das auch so geschildert. dann dacht ich mir, naja wär ja blöde wenn ich jez den KDV-Antrag einreiche, denn falls ich dann in 2 jahren keinen Einberufungsbescheid bekäme müsste ich ja trotzdem auf jeden Fall Zivi machen. Optimaler wärs natürlich wenn ich gar nichts machen müsste. Heute allerdings flattert ein Brief in meine Post in dem ich aufgefordert werde meinen KDV-Antrag zu vervollständigen und sie schreiben "Bei Fristversäumnis wird ihr Antrag abgelehnt". jetzt bin ich natürlich ein bisschen verwirrt.
Nun also meine Frage;
Soll ich des ganze ignorieren und kann dann immer noch verweigern wenn ich Einberufen werde oder ist es jetzt so das ich auf jeden Fall Zivildienst machen muss bzw jetzt meinen KDV-Antrag einschicken muss??
BringMichWerkstatt

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Registrierungsdatum: 21. März 2004

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2

Freitag, 6. Juli 2007, 13:14

hast du damals bei der musterung gleich gesagt dass du verweigern möchtest?
OlDsKooL rox :daumen:;)

Zitat

Original von Flohot
glaubt mir, was im fahrzeugschein bei der vmax steht muss nicht immer stimmen. das was auf dem tacho steht stimmt, sonst bräuchte ich keinen..
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3

Freitag, 6. Juli 2007, 13:53

ja hab ich
wirste ja gefragt
BringMichWerkstatt

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Wallimar

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4

Freitag, 6. Juli 2007, 13:54

Zitat

Original von GhostDog1314
ja hab ich
wirste ja gefragt


Ja dann viel Spaß beim Zivi machen.
Da wird auch kein Weg mehr dran vorbei gehn jetzt.

Ist aber alles andere als verlorene Zeit. :D
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5

Freitag, 6. Juli 2007, 14:03

wieso? heißt das ich muss diesen Antrag jetzt da hinschicken? und was wenn ich ihn nicht hinschicke?
des dumme is ja das man nicht wissen kann ob man nen einberufungsbescheid kriegt....
BringMichWerkstatt

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Wallimar

Administrator

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6

Freitag, 6. Juli 2007, 14:06

Zitat

Original von GhostDog1314
wieso? heißt das ich muss diesen Antrag jetzt da hinschicken? und was wenn ich ihn nicht hinschicke?
des dumme is ja das man nicht wissen kann ob man nen einberufungsbescheid kriegt....


Wenn du bei der Musterung direkt schon sagst dass du verweigerst bekommst du gar keinen Einberufungsbescheid, denn Zivi macht man dann auf jeden Fall.

Also nutz die Zeit jetzt und such dir ne gute Zivistelle (z.B. Rettungsdienst, größere Jugendclubs) und schick das Verweigerungsschreiben ab.
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7

Freitag, 6. Juli 2007, 14:23

nix auf jeden fall....
wenn er keinen antrag stellt, wird er zum nächstmöglichen termin vom bund eingezogen
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Wallimar

Administrator

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Beiträge: 10 842

Bike: Schwarz-Orange und aus Öschiland

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8

Freitag, 6. Juli 2007, 14:33

Zitat

Original von mito2k
nix auf jeden fall....
wenn er keinen antrag stellt, wird er zum nächstmöglichen termin vom bund eingezogen


Kommt ganz drauf an was er bei der Musterung gemacht hat.

Wenn er so wie ich glaube dort schon die Verweigerung unterschrieben hat bleiben ihm 4 Wochen Zeit zur Begründung. Lässt er die verstreichen wird er eingezogen.


Wer um den Bund rumkommen will macht es anders:
Musterung, erstmal gar nix sagen und sich bissl blöd anstellen. Dann abwarten ob was kommt.
Wenn ein Einzugsbescheid kommt, schnell die Verweigerung mitsamt Begründung schreiben und Abschicken.
Aber da heutzutage nur in wenigen Fällen nen Einzugsbescheid kommt ist die Chance so davon zu kommen relativ groß.
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9

Freitag, 6. Juli 2007, 14:37

Du musst deinen Antrag auf jeden Fall vervollständigen, kein Plan was dein Vater dir da einreden wollte, denn wenn nicht, wirst du halt zum Bund eingezogen....
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10

Freitag, 6. Juli 2007, 14:49

is richtig - du musst diesen antrag nun einreiche. reichst du ihn einen tag später ein wird er abgelehnt und du bekommst post, wann und wo du dich ainzufinden hast ( kaserne - bund ). wenn du eh zum bund willst - schreib nix :D

ps: das schreiben solltest du per einschreiben schicken. kostet 2 €extra ist es aber wert. mein schreiben ging beim bundesamt fuer zivildienst verloren. die psot gab es ab , an dem und dem tag, bei der und der frau gegen unterschrift - mei nantrag wurde trotzdem abgelehnt, da ich die frist versäumt haette. zum glück hatte ich die kopie des einschreibens welche rechtsgueltig ist, und somit wurde ich dann doch als kdv anerkannt.

lg sim

Zitat

Original von Ra@ZZ125


LC2 ----> 2 Personen

und was dann ne 950er lc8? Familienmopped oder was ^^
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Gixxer85

* Ostmeister *

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11

Freitag, 6. Juli 2007, 20:14

einschreiben mit rückschein (also bestätigung) auf jedenfall ...

kdv geht auch noch falls man nen einberufungsbescheid schon hat...
- vive vitam tuam-
von nix kommt nix
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Bike: Aprilia RS 250

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12

Freitag, 6. Juli 2007, 20:18

Zitat

Original von Gixxer85
kdv geht auch noch falls man nen einberufungsbescheid schon hat...


Das schon, aber is halt blöd wenn er solange einrücken muss, bis der Antrag durch ist. ;)
Hier ein paar Satzzeichen - einfach mit Copy & Paste in eigene Beiträge einfügen!

. , ; : ! ?
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Cleaner

*putzfetischist*

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Beiträge: 2 123

13

Freitag, 6. Juli 2007, 20:49

Auch wenn dein erster KDV Antrag abgelehnt wird, z.B. wegen Fristversäumung, kannst du immer noch einen zweiten stellen, auch einen dritten und vierten.

Die Wahrscheinlichkeit, dass er angenommen wird, wird natürlich immer kleiner. Kannst du den zweiten Antrag gut begründen wird dieser in aller Regel angenommen. Wahrscheinlich fragen die noch mal nach, d. h. die stellen dir konkrete Fragen (Warum ein zweiter Antrag etc.). Antwortest du ordentlich, sollte es kein Problem sein.

Wie gesagt bereits gesagt, musst du nur eventuell zur Bundeswehr bis dein Antrag angenommen wird. Dort hast du es aber etwas "besser" als die Anderen. Du musst keine Waffe anfassen, wirst nicht befördert, d.h. auch kein Wachdienst (kannst ja gar kein Wachschießen machen etc.)
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Registrierungsdatum: 7. Oktober 2003

Beiträge: 857

Bike: Aprilia RS 250

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14

Freitag, 6. Juli 2007, 20:55

Zitat

Original von Cleaner
Wie gesagt bereits gesagt, musst du nur eventuell zur Bundeswehr bis dein Antrag angenommen wird. Dort hast du es aber etwas "besser" als die Anderen. Du musst keine Waffe anfassen, wirst nicht befördert, d.h. auch kein Wachdienst (kannst ja gar kein Wachschießen machen etc.)

In meiner AGA hat einer KDV gestellt. Dafür musste er bis der Antrag durch war, permanent Spinde wohin schleppen oder bekam andere Arschaufträge. :daumen:
Hier ein paar Satzzeichen - einfach mit Copy & Paste in eigene Beiträge einfügen!

. , ; : ! ?
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Registrierungsdatum: 7. März 2007

Beiträge: 133

Wohnort: Schwandorf

15

Freitag, 13. Juli 2007, 18:21

bei uns im zug haben gleich 5 am zweiten tag antrag gestellt
und sind schon alle anfang dieser woche weggewessen
haben alles gemacht was wir auch nur halt ohne waffen
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