Donnerstag, 25. April 2024, 22:31 UTC+2

Du bist nicht angemeldet.


Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Youngbiker.de Forum - Community & Infos für 125er, Sportler, Enduros, Supermotos, Tourer, Chopper und Cruiser. Falls dies dein erster Besuch auf dieser Seite ist, lese dir bitte die Hilfe durch. Dort wird dir die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus solltest du dich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutze das Registrierungsformular, um dich zu registrieren oder informiere dich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls du dich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert hast, kannst du dich hier anmelden.

Rhow

unregistriert

1

Samstag, 19. Januar 2008, 19:39

Geheimtipp: Mit Blaulicht fahren.

http://www.isnichwahr.de/r46541096-bussg…r-autobahn.html

Kommt weitaus günstiger als Drängeln.
  • Zum Seitenanfang

Falk

Administrator

Registrierungsdatum: 30. Oktober 2007

Beiträge: 4 086

Wohnort: Leutenbach

2

Samstag, 19. Januar 2008, 19:42

Ja, was halt unerwähnt bleibt: mit Blaulicht fahren kann eine Anzeige wegen Amtsanmaßung nach sich ziehen. Und sowas ist dann recht unerfreulich.
  • Zum Seitenanfang

ducss900nuda

unregistriert

3

Samstag, 19. Januar 2008, 19:42

ui ist ja brutal geheim



gabs hier doch schonmal ne diskussion ... :sleeping: :wacko:
  • Zum Seitenanfang

Matthias

Super Moderator

Registrierungsdatum: 20. Oktober 2001

Beiträge: 12 991

Bike: hab nen Fahrrad und ne Monatskarte für die Bahn...

Wohnort: Fürth - BAY/Dortmund - NRW

4

Samstag, 19. Januar 2008, 19:45

Ja, was halt unerwähnt bleibt: mit Blaulicht fahren kann eine Anzeige wegen Amtsanmaßung nach sich ziehen. Und sowas ist dann recht unerfreulich.
Amtsmissbrauch, ist das auch bei Fahrlässigkeit strafbar? Also Verbotsirrtum bzw. Tatbestandsirrtum wenn man vorgibt das "nur zum Spaß" angeschaltet zu haben?
SpVgg Fürth
  • Zum Seitenanfang

Falk

Administrator

Registrierungsdatum: 30. Oktober 2007

Beiträge: 4 086

Wohnort: Leutenbach

5

Samstag, 19. Januar 2008, 20:32

Nein, gibt's nicht als Fahrlässigkeitsdelikt.

Ja, § 16 StGB kann man andenken; der Tatbestandsirrtum wirkt vorsatzausschließend und verhindert damit die Strafbarkeit für ein vollendetes als auch ein versuchtes Delikt. Vom Vorsatz umfasst sein müssen alle tatbestandlichen Merkmale wie bspw. die Fremdheit einer Sache beim Diebstahl. So etwas kann man sich hier durchaus überlegen; weil ich da selber auch unsicher war, hab ich's kurz im Schönke/Schröder nachgeschlagen (während hier meine böse kleine Freundin am Duschen ist...). Dort spricht man von § 16 nur dann, wenn man sich irrtümlich für beliehen hält. Daraus schließe ich umgekehrt, dass eine Verwendung eines Blaulichts, bei dem man ja nie davon ausgeht auch tatsächlich beliehen zu sein, nicht mit § 16 wegzubekommen ist. Das macht in meinen Augen auch Sinn, weil der 16er ja speziell für gerade diese Fälle konstruiert wurde, in denen sich der Täter über einen Tatbestand irrt. Würde man das so weit fassen, dass auch eine Blaulichtfahrt zu Vorsatzausschluss führen kann, würde man an sich schon das Strafrecht aushebeln. Halbwegs verständlich ausgedrückt? Mir fällt's gerade nicht besser ein.

Für § 17 sehe ich nur wenig Chance, jedenfalls hinsichtlich Abs. I. Sch/Schr sagt, der Private irrt nur dann über Strafbarkeit, wenn er sich als Privater zur Handlung berechtigt fühlt und sich auch so fühlen darf. Dass man nicht als Privatmann mit einem Blaulicht herumfahren darf, muss so einleuchtend sein, dass ich allenfalls für § 17 II noch den Weg eröffnet sehe.

Egal wie man es dreht und wendet, mehr als eine Geldstrafe gäbe es ohnehin nie.
  • Zum Seitenanfang

Matthias

Super Moderator

Registrierungsdatum: 20. Oktober 2001

Beiträge: 12 991

Bike: hab nen Fahrrad und ne Monatskarte für die Bahn...

Wohnort: Fürth - BAY/Dortmund - NRW

6

Samstag, 19. Januar 2008, 21:25

Hab ja mit StrafR nichts zu tun (eher die Kollegen vom Land in den Nachbarkursen ^^ ), bei uns an der FHöV wird uns nur das OWiR was näher gebracht; aber da gelten insoweit ja auch keine anderen Rechtsgrundsätze (§ 11 OWiG sagt ja im Prinzip nichts anderes wie §§ 16, 17 StGB)

Also seh ich das richtig, dass man sich evtl. mit § 16 StGB rausreden KÖNNTE?
SpVgg Fürth
  • Zum Seitenanfang

matze_w

kann sich einen individuellen Benutzertitel geben.

Registrierungsdatum: 2. September 2002

Beiträge: 8 445

7

Sonntag, 20. Januar 2008, 01:26

so, jetzt mach ich mal meine hose auf :P

Zitat

Geheimtipp: Mit Blaulicht fahren.

a) 3-6 mal täglich
b) unnütz, da ersparnis i.d.R 1-2 minuten
c) nervig, gefährlich, immer noch rechtliche grauzone
d) hab ich hier ca 150 blitzbilder von mir und muss noch nicht mal die bearbeitungsgebühr zahlen

und jetzt kommt ihr :auslach:

hab hier mehr nackte Frauen gesehen als in meinem Leben zuvor :P
  • Zum Seitenanfang

Falk

Administrator

Registrierungsdatum: 30. Oktober 2007

Beiträge: 4 086

Wohnort: Leutenbach

8

Sonntag, 20. Januar 2008, 06:08

Hab ja mit StrafR nichts zu tun (eher die Kollegen vom Land in den Nachbarkursen ^^ ), bei uns an der FHöV wird uns nur das OWiR was näher gebracht; aber da gelten insoweit ja auch keine anderen Rechtsgrundsätze (§ 11 OWiG sagt ja im Prinzip nichts anderes wie §§ 16, 17 StGB)

Also seh ich das richtig, dass man sich evtl. mit § 16 StGB rausreden KÖNNTE?


Nein, § 16 halte ich nach der Lektüre im Sch/Schr für keine mögliche Option.

so, jetzt mach ich mal meine hose auf :P

Zitat

Geheimtipp: Mit Blaulicht fahren.

c) nervig, gefährlich, immer noch rechtliche grauzone


Wo ist die Grauzone?
  • Zum Seitenanfang

Cossie

*Dirty old Man*

Registrierungsdatum: 5. April 2005

Beiträge: 7 335

Bike: Honda CBR600RR

Wohnort: Klein Gerau

9

Sonntag, 20. Januar 2008, 09:14

so, jetzt mach ich mal meine hose auf :P

Zitat

Geheimtipp: Mit Blaulicht fahren.

a) 3-6 mal täglich
b) unnütz, da ersparnis i.d.R 1-2 minuten
c) nervig, gefährlich, immer noch rechtliche grauzone
d) hab ich hier ca 150 blitzbilder von mir und muss noch nicht mal die bearbeitungsgebühr zahlen

und jetzt kommt ihr :auslach:
ich vermute aber mal das das ganze in deinen fällen berechtigt is...ihr werdet ja nicht das Blaulicht anwerfen um Brötchen zu holen :D
Es kostet viel Geld billig auszusehen


Rücksicht auf andere ist die Wurzel allen Missvergnügens
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 18. April 2004

Beiträge: 4 624

Bike: Ducati 748 Husqvarna WR 125 Auto: BMW

Wohnort: 92237 Sulzbach-Rosenberg

10

Sonntag, 20. Januar 2008, 09:22

soll alles schon passiert sein ;)
"Tauscht mal die Fahrzeuge und kuckt wer dann gewinnt....eventuell ist die Dichtung zwischen Lenkrad und Fahrersitz defekt!?"

"Mein Portemonnaie besteht zur Zeit aus Zwiebelleder.
Immer wenn ich es aufmache und reingucke ............ fangen meine Augen an zu Tränen."

"Ene Mene Miste ... Ich Finger Nicht, Ich Fiste"

"Auf der Welt gibt es nur noch falsche Titten und echte Arschlöcher"
  • Zum Seitenanfang

alexs

* Peter Lustig *

Registrierungsdatum: 25. Mai 2005

Beiträge: 1 733

Bike: Vespa ET4 125cm³.... Auto: BMW 5er

Wohnort: S / FFM / HD

11

Sonntag, 20. Januar 2008, 12:24

Wieso denn Amtsanmaßung, Blaulicht ist ja nicht nur auf Ämter begrenzt. Rettungsdienste, Katastrophenschutz, etc dürfen auch mit Blaulicht fahren.

Vor einigen Jahren hatten wir einen Schweißhund, der zum Rettungshund in der Personensuche ausgebildet wurde.

Das ganze lief über einen Verein, der dann um Mithilfe gebeten wurde. Das benutzen des Blaulichts bei Einsätzen war auch mit dem Privat-PKW erlaubt*. Zumindestens hatten wir seinerzeit ein Blaulicht mitsamt Sirene.

* - es wurde zumindestens gemacht.
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 23. Juli 2004

Beiträge: 1 831

Bike: gsxr 600 + cx 500 'café racer'

Wohnort: Nürnberg

12

Sonntag, 20. Januar 2008, 12:49

Also wen nes so wäre wie in dem Beitrag erwähnt, also man sich sicher sein könnte es gäbe nur 20€ und das wars, ich glaub dann hol ich mir morgen ein blaulicht.... ;)
So wie falk das aber erläutert wohl eher nicht, wär ja zu schön
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 3. November 2007

Beiträge: 286

Bike: Yamaha dt 125

Wohnort: Im Heidiland

13

Sonntag, 20. Januar 2008, 12:59

Is ne lustige Sache, aber bedenken sollte man:
- Als Möp Fahrer intressieren mich Staus nicht
- Ist das Blaulicht kein Freischein für Geschwingigkeitsübertretungen

Zitat


Du weißt nicht was Selbsbefriedigung/Maturbation/Onanie ist? Ich glaube du solltest schleunigst zur nächsten Videothek gehen. Dort gitb es eine Abteilung, dort steht meistens "FSK 18", oder "Erwachsene" oder "Pornos" drüber. Nimm einfach ein paar Videos/DVDs mit und schau sie dir an. Den Rest übernimmt dein Instinkt...
  • Zum Seitenanfang

matze_w

kann sich einen individuellen Benutzertitel geben.

Registrierungsdatum: 2. September 2002

Beiträge: 8 445

14

Sonntag, 20. Januar 2008, 17:25



Wo ist die Grauzone?


sonder-und wegerechte gelten nur wenn blinklicht UND akustik eingeschaltet ist. wenns kracht habe ich die volle schuld, wenns mit beidem kracht habe ich immer noch teilschuld als führer des einsatzfahrzeuges. man darf die rechte nutzen, allerdings müssen sie von den übrigen verkehrsteilehmern gewährt werden, hoheitsrechte oder so wie in amerika gibts in D nicht..

müsste § 35 und 38 stvo sein...

hab hier mehr nackte Frauen gesehen als in meinem Leben zuvor :P
  • Zum Seitenanfang

O.mus

Super Moderator

Registrierungsdatum: 24. Februar 2003

Beiträge: 13 248

15

Sonntag, 20. Januar 2008, 18:13

in moskau gibts extra spuren für solche fahrzeuge, drum fährt auch jeder halbwegs betuchte mit sowas durch die gegend (auf nem lada würds vermutlich zu schnell auffallen ^^ )

@matze: stimmt ja du gehörst auch zu den nervtötern die bei mir immer die runde ums haus fahren :so:
  • Zum Seitenanfang

Thema bewerten