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Registrierungsdatum: 2. September 2001

Beiträge: 1 083

1

Montag, 21. Januar 2008, 18:04

Suche: Steuerwissen! Vorsteuerabzug für Sponsoringausgaben?

Ein Unternehmen hat Ausgaben für die Ausrichtung eines Fußballcups, als betriebliche Aufwendungen geltend gemacht und entsprechend für die betreffenden Posten einen Vorsteuerabzug durchgeführt. Hier ging es unter anderem um Trikots mit Werbeaufdruck, Pokale, Bandmiete und ähnliches. Was aus dem Bauch raus rechtens erscheint, könnte gemäß § 15 Abs. 1 UStG aber auch als nicht dem unternehmerischen Zweck dienend bezeichnet werden. Die Aufwendungen befinden sich außerhalb der unternehmerischen Sphäre, da sie halt nicht für das Unternehmen direkt sind und somit darf kein Vorsteuerabzug durchgeführt werden. Andererseits steht ja das Sponsoring doch für einen Zweck und zwar dem des Imagegewinns und der etwaigen Kundenaquise. Mitunter gibt es ja hier immer mal wen vom Fach der etwas Ahnung von sowas hat ... daher einen Versuch ist es Wert :daumen-falk: !
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Beiträge: 90

Wohnort: Chucktown

2

Montag, 21. Januar 2008, 20:15

Ja und was willst du jetzt wissen? Formulierst du noch eine passende Frage oder willst du uns nur Tipps geben, wie wir in unseren Unternehmen Sponsoringausgaben steuerlich geltend machen können?
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Cossie

*Dirty old Man*

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Beiträge: 7 335

Bike: Honda CBR600RR

Wohnort: Klein Gerau

3

Montag, 21. Januar 2008, 20:34

wenn ich das richtig deute will er selber genau diese Tips haben...

denke mal das zumindest bei den Trikos was geht...aber is das nicht eher ne Spende?
Es kostet viel Geld billig auszusehen


Rücksicht auf andere ist die Wurzel allen Missvergnügens
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Chris_RS

Administrator

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Beiträge: 8 243

Wohnort: Lemgo

4

Montag, 21. Januar 2008, 21:51

Gut zu wissen wäre um was für ein Unternehmen es sich handelt (Einzelunternehmen, PersG, KapG..) und was das Unternehmen mit nem Fußballcup zu tun hat. Wenn Zimmermann A nen Turnier ausrichtet wo sein Söhnchen mit seinem Verein dran teilnimmt spräche alles für eine private Veranlassung, bei jeglichem Sportartikelhersteller der überall Werbung für sein Produkt machen kann sieht das schon anders aus.
Mit Trikotwerbung hätte ich nie ein Problem. Solange es halt Werbecharakter hat. Was übrige Aufwendungen angeht (Einrichtung, Bewirtung) muss man Einzelfallentscheidungen treffen. Käme wiederum auf die äußeren Umstände an. Wird offensichtlich Werbung gemacht? Hat das Turnier nen privaten / rein sportlichen Charakter? Die Veranlassung zur Werbung muss halt im Vordergrund stehen.
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Registrierungsdatum: 2. September 2001

Beiträge: 1 083

5

Montag, 21. Januar 2008, 23:46

Bei dem U handelt es sich um eine GmbH. Eine regionale Gerüstbaufirma die den Fußballcup ihres ortsansäßigen Vereins gesponsored hat. Soweit ich weiß gibt es leider keinen ordentlichen Sponsorvertrag in dem bestimmte Verpflichtungen festgehalten wurden, noch lief dieser Fußballcup unter dem Namen des Unternehmens. Im Sinne einer Werbung hätte er sicher "Gerüstbau xy Cup" heißen müssen?! Es war wohl ehr sportlicher als privater Charakter und da liegt das Problem für das FA! Veranlassung für Werbung stand nicht wirklich im Vordergrund und ich finde auch trotz diverser Paragraphen und Steuerkommentardurchforstung keine Möglichkeit für die Firma sich da aus der nachträglichen Aberkennung des Vorsteuerabzugs heraus zu winden ?(. So wie du Chris sagst, könnte man im Zweifel die TrikotWERBUNG noch durchboxen, evtl sogar noch die Pokale sofern da der Name des Unternehmens drauf stand? War auch dumm gemacht ... hätte es letztendlich etwas gebracht, wenn ein ordentlicher Sponsorenvertrag gestanden hätte, in dem das Sponsoring eines Cups festgehalten wäre? So wie ich das in diversen Kommentaren las, hätte der Fußballverein dem Sponsor wohl im Rahmen des Sponsoringvertrages eine Rechnung stellen sollen, sprich selbst erstmal die Leistung in seinem Namen in Rechnung stellen lassen müssen. So wäre dann ehr etwas hinsichtlich Vorsteuerabzug zu machen gewesen. Wie auch immer, das ist nicht mein Spezialgebiet, drum fällt es mir schwer - danke für jede Antwort :)11 !
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Chris_RS

Administrator

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Beiträge: 8 243

Wohnort: Lemgo

6

Sonntag, 27. Januar 2008, 13:35

Sportlicher Charakter entspricht ja in diesem Fall dem privaten - so oder so außerbetriebliche Ebene. Alles was nicht Werbecharakter hat, dürfte ausfallen. Ein Sponsorvertrag hätte grundsätzlich auch nichts genützt, da auch hier nach Grund und Höhe der Ausgaben gefragt werden kann. Trikotwerbung ok, aber beispielsweise servierte Mettbrötchen taugen ja schon wirtschaftlich gesehen der GmbH als solcher nicht, es sei denn da ist der Name draufgebrutzelt oder so ;)
Der Sponsorvertrag hätte nur einiges verwischen können da man nur noch einen Gesamtbetrag auf seiten der GmbH gesehen hätte. Hätte sich dann jemand damit beschäftigt, hätte das aber auch nach hinten losgehen können. Ermittelt man bspw. den betrieblichen Teil einer Gesamtsumme im Schätzungswege, besteht auch hier Streitpotential, was positiv ,aber auch negativ enden kann.

Konsequenterweise müsste man allerdings auch für die außerbetrieblichen Aufwendungen den Betriebsausgabenabzug versagen und das ganze dem Veranlasser (vermutl. Geschäftsführer) als verdeckte Gewinnausschüttung zurechnen.
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