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IchBinInDir

*Champus-Schwutte*

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16

Dienstag, 30. Oktober 2007, 20:02

bei mir aus der schule hat wer nen brief über 5000euro bekommen wegen downloads von bearshare oder so. Jedenfalls ist das noch vor gericht^^
also da war wohl was echtes dran^^
:)24
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Nico0711

unregistriert

17

Dienstag, 30. Oktober 2007, 20:10

Zitat

Original von IchBinInDir
bei mir aus der schule hat wer nen brief über 5000euro bekommen wegen downloads von bearshare oder so. Jedenfalls ist das noch vor gericht^^
also da war wohl was echtes dran^^


filesharing ist ja hier nicht das thema. da kenn ich auch einen. ist mit ~800 eus davon

ich bin über tattoserver.com an die net content geraten...
was war bei dir falk?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Nico0711« (30. Oktober 2007, 20:25)

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18

Dienstag, 30. Oktober 2007, 20:13

warten bis sie abends vor der tür stehen und dann anzeige. die haben dich bedroht.
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Falk

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19

Dienstag, 30. Oktober 2007, 20:18

Zitat

Original von Nico0711
ich bin über tattoserver.com an die net content geraten...
was war bei dir falk?


Jo dasselbe, allerdings meine Schwester. Das übliche Spielchen eben: angeblich Vertrag geschlossen, dann Drohung per Anwalt wegen ausbleibender Zahlung und die Sache nimmt ihren Lauf.
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Nico0711

unregistriert

20

Dienstag, 30. Oktober 2007, 20:28

anwaltskanzlei hoeller?

hab von denen derletzt die "letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung" erhalten. der witz ist ja dass die auf meine antwortemails auf die mahnungsmaisl nie reagiert hatten.

ne recherche hat ergeben dass man den wisch wohl getrotst ignorieren kann...

wei liefs denn bei dir genau ab? das macht mich jetzt stutzig
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21

Dienstag, 30. Oktober 2007, 20:29

also solche Meldungen liesst man in den letzten Monaten immer öfter, anscheinend ist es schon fast ein Volkssport geworden ein zwielichtige Firma zu gründen und Droh bzw. Mahnbriefe willkürlich zu verschicken....
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Falk

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22

Dienstag, 30. Oktober 2007, 20:38

Zitat

Original von Nico0711
anwaltskanzlei hoeller?

hab von denen derletzt die "letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung" erhalten. der witz ist ja dass die auf meine antwortemails auf die mahnungsmaisl nie reagiert hatten.

ne recherche hat ergeben dass man den wisch wohl getrotst ignorieren kann...

wei liefs denn bei dir genau ab? das macht mich jetzt stutzig


Genau, RA Boris Höller. Ich hatte bereits davor auf zwei Schreiben der Net Content Ltd. schriftlich reagiert, was allerdings ohne Erfolg blieb. Meine ersten beiden Schreiben waren Schema F-Briefe mit Aufforderung zum Nachweis der Forderung und Ablehnung der Zahlung. Angemessene Frist wurde natürlich gesetzt. Einige Zeit später kam eben der saubere Herr RA Höller mit einem Drohbrief der sich gewaschen hat und bekam von mir dann einen bitterbösen Schriftsatz zurück. Auch er antwortete nicht, setzte die Forderung aber genauso wenig gerichtlich durch. Hätte er es getan, hätte man mit Sicherheit gegen ihn obsiegt.

Dessen Homepage enthielt damals ja lustigerweise sogar eine FAQ, dass seine Mahnschreiben in Ordnung seien. Nichtsdestotrotz habe ich bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer eine Beschwerde eingereicht; solche Leute sind es nämlich, die den Stand des Juristen im Allgemeinen in den Dreck ziehen.
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Nico0711

unregistriert

23

Dienstag, 30. Oktober 2007, 20:48

dann werd ich das mal weiterhin ignorieren ^^
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Falk

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24

Dienstag, 30. Oktober 2007, 21:05

Ich hab das Spielchen nicht bis zum Ende mitspielen müssen, weiß daher also auch nicht, ob gerichtliche Forderungseintreibung mit Mahnbescheid durchgezogen werden würde. Wenn ja, müsstest du widersprechen, was wiederum Klageeröffnung durch die Net Content Ltd. bedingen würde. Ob sie das tun würden, ist fraglich (ist mit Kosten verbunden). Wenn ja, müsstest du dich gegen die vorgebrachte Forderung verteidigen können. Grundsätzlich, und das muss man leider klar sagen, war bei meiner Schwester damals durchaus ein Vertrag entstanden - auch wenn das alles sehr unsauber ablief.
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25

Dienstag, 30. Oktober 2007, 21:06

sowas kotzt mich nur an.....und dann so unverschämter brief noch dazu, wahnsinn alter

edit: lol falscher acc -.-

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »alterscheiß« (30. Oktober 2007, 21:07)

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26

Dienstag, 30. Oktober 2007, 21:47

Darf man fragen was tattoserver.com anbietet und wie man so einen Vertrag abschließt?
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27

Dienstag, 30. Oktober 2007, 22:09

Den Vertrag kannst du schon abschliessen, wenn du deine Daten angibst und es dann in den AGB´s etc. steht und du das nicht gelesen hast.

Zum Brief, würde ich so einen bekommen, cih würde mich voll freuen, so wenn die gekommen, ich würde die so bashen^^. Ich würde aber trozdem zum Anwalt gehen, damit er das einmal klärt, damit da nicht so was bei raus kommt wie bei Falk. Bzw. Verbraucherzentrale sollte vielleicht auch reichen. Aber Anwalt ist besser.
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Bike: rot,zweizylindrig;

Wohnort: nähe Dortmund|Münster

28

Dienstag, 30. Oktober 2007, 22:11

Welche Daten denn genau? Was mich wundert ist, wie die die Adresse herausbekommen, oder muss man die beim Erstellen eines Accounts angeben?
Wenn ja, würde ich spätestens da stutzig werden...
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Ra@ZZ125

unregistriert

29

Dienstag, 30. Oktober 2007, 22:41

Habe auch mal nen brief in der art bekommen.
Hab Anzeige erstattet und den rest einfach ignoriert. Kamen noch ein paar mehr böse briefe, aber gerichtliches mahnverfahren wurde nie begonnen. Von daher alles in die tonne gedrückt.
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Falk

Administrator

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30

Mittwoch, 31. Oktober 2007, 05:59

Zitat

Original von Jota
Welche Daten denn genau? Was mich wundert ist, wie die die Adresse herausbekommen, oder muss man die beim Erstellen eines Accounts angeben?
Wenn ja, würde ich spätestens da stutzig werden...


Bei Tattooserver war die Geschichte m. W. n. so, dass Tättowiervorlagen angeboten wurden, man diese aber nur über einen noch anzulegenden Account erreichen konnte. Um diesen Account zu erstellen, waren die vollständige Anschrift, eine E-Mailadresse und das Geburtsdatum anzugeben. In relativ kleiner Schrift stand der Hinweis über Abschluss eines Dauerschuldverh. von zwölfmonatiger Dauer zum Preis von EUR 89,50. Widerrufsrecht wurde gewährt, eine Belehrung erfolgte. Insofern liegt es tatsächlich erst einmal vor allem beim Benutzer, wenn diese Leute auf einen zukommen. Nichtsdestotrotz ist diese Geschäftsmasche darauf bewusst ausgelegt, Leute durch möglichst kleine Texte abzulinken.

Ich hatte damals mehrere Argumentationen durchgeprüft und in Betracht gezogen. Zum einen schien mir ein Vertragsschluss mangels Vorliegen der essentialia negotii fragwürdig (Abschluss eines Vertrages setzt voraus: Feststellung der Parteien, des Gegenstandes, des Preises). Die lagen hier aber durchaus vor, auch wenn das aufgrund der Textgröße möglicherweise zu übersehen war. Hierfür wiederum gilt in der Rechtsprechung durchaus die Regel, dass solche Erläuterungen ausreichend groß sein müssen und vor allem dort zu sein haben, wo der Angesprochene sie erwarten würde. Das hätte man hier sicher versuchen können, wäre aber eine dünne Argumentation gewesen. Dann hatte ich ja an sich die Forderung mangels Vertragsschlusses bestritten und mich darauf berufen, solange kein eindeutiger Nachweis erfolgte, würde man die Zahlung ablehnen da weder Zugangsdaten eingingen noch sonst irgendwie Vertragsschluss ersichtlich ist. Der Argumentation kann die Gegenpartei im Grunde leicht entgegentreten, weswegen sie auch als eher dünn einzustufen gilt. In meinem Fall hatte ich den großen Vorteil, Minderjährigenrecht auf meiner Seite zu haben. Auch waren Schadensersatzforderungen aufgrund Aufsichtspflichtsverletzung der Erziehungsberechtigten sehr unwahrscheinlich.
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