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Registrierungsdatum: 29. April 2005

Beiträge: 301

Bike: Suzuki Sv 650 S

Wohnort: Nähe Hamburg

16

Sonntag, 20. Januar 2008, 19:30

Irgendwie ist es eine Lustige vorstellung das einem alle Platz machen aber man dann doch an ner roten Ampel anhalten muss :D
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Falk

Administrator

Registrierungsdatum: 30. Oktober 2007

Beiträge: 4 086

Wohnort: Leutenbach

17

Montag, 21. Januar 2008, 06:10



Wo ist die Grauzone?


sonder-und wegerechte gelten nur wenn blinklicht UND akustik eingeschaltet ist. wenns kracht habe ich die volle schuld, wenns mit beidem kracht habe ich immer noch teilschuld als führer des einsatzfahrzeuges. man darf die rechte nutzen, allerdings müssen sie von den übrigen verkehrsteilehmern gewährt werden, hoheitsrechte oder so wie in amerika gibts in D nicht..


Das mit dem Sonder- und Wegerecht war mir bekannt, weswegen dummerweise auch nachts mit Horn gefahren werden muss. Bezüglich der Schuldfrage habe ich mich noch nie näher mit dem Thema befasst; aber rein finanzielle Schäden werden ohnehin durch deinen Arbeitgeber bzw. die Versicherungen abgedeckt und alles weitere müsste in meinen Augen dann schon vor dem Hintergrund passieren, dass im Einsatz gefahren wurde. Bei der Polizei macht man ja spezielle Lehrgänge nur dafür. Ob das bei euch auch so ist, weiß nicht.

Ihr habt schon Recht, dass auch Privatfahrzeuge (§ 52 StVZO) Blaulichter führen dürfen. Amtsanmaßung kommt deswegen v. a. dann in Betracht, wenn dadurch hoheitliche Aufgaben wahrgenommen werden sollen. Wie das Gericht dann letzten Endes entscheidet, hängt deshalb vom Sachverhalt ab. Aber die Anzeige an sich ist eben schon unerfreulich, weil mit Aufwand und Mühe behaftet. Mehr habe ich oben ja auch nicht gesagt.
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Registrierungsdatum: 29. Dezember 2007

Beiträge: 68

18

Montag, 21. Januar 2008, 18:17

wird jeder einsatz der lichtanlage bzw horn egtl iwie festgehalten, um eben wahllose verwendung zu vermeiden?
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Registrierungsdatum: 4. September 2005

Beiträge: 2 727

Bike: GSX-R K6,Grünes Monster aus Fernost, Aprilia rs 125

Wohnort: Heilbronn

19

Montag, 21. Januar 2008, 18:41

Ach hin und wieder wärs schon praktisch allerdings kommts auf meim Golf glaub ich eh total unglaubwürdig rüber ^^
Hey du bist gerade unter mir drüber gefahren!


KVZ Racing - Team


MFwAC
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Wallimar

Administrator

Registrierungsdatum: 2. September 2001

Beiträge: 10 842

Bike: Schwarz-Orange und aus Öschiland

Wohnort: Vo dr Alb ra

20

Montag, 21. Januar 2008, 18:51

wird jeder einsatz der lichtanlage bzw horn egtl iwie festgehalten, um eben wahllose verwendung zu vermeiden?
Wurde bei uns im Fahrtenschreiber festgehalten. Pflicht war das aber soweit ich weiß keine, mehr Selbstschutz (Beweismaterial) falls mal nen Unfall passiert und irgendeiner sagt man hätte kein Horn angehabt.
:hammer: KTM Superduke R - weil Sportler was für Schwuchteln sind :hammer:
"Jetzt ist's eh scheissegal - Racing-Team"
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Registrierungsdatum: 3. November 2007

Beiträge: 286

Bike: Yamaha dt 125

Wohnort: Im Heidiland

21

Montag, 21. Januar 2008, 18:59

Die können jemanden doch noch bestimmt verknacken, wegen fahrens eines Fahrzeuges in nicht betriebsfähigem Zustands. Weiss da jemand mehr?

Zitat


Du weißt nicht was Selbsbefriedigung/Maturbation/Onanie ist? Ich glaube du solltest schleunigst zur nächsten Videothek gehen. Dort gitb es eine Abteilung, dort steht meistens "FSK 18", oder "Erwachsene" oder "Pornos" drüber. Nimm einfach ein paar Videos/DVDs mit und schau sie dir an. Den Rest übernimmt dein Instinkt...
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Cossie

*Dirty old Man*

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Beiträge: 7 335

Bike: Honda CBR600RR

Wohnort: Klein Gerau

22

Montag, 21. Januar 2008, 19:28

Die können jemanden doch noch bestimmt verknacken, wegen fahrens eines Fahrzeuges in nicht betriebsfähigem Zustands. Weiss da jemand mehr?
wieso nicht betriebsfähig? in nem auto sitzen das nicht fahren kann und nan bleulicht draufmachen is irgendwie sinnfrei?!?
Es kostet viel Geld billig auszusehen


Rücksicht auf andere ist die Wurzel allen Missvergnügens
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Registrierungsdatum: 3. November 2007

Beiträge: 286

Bike: Yamaha dt 125

Wohnort: Im Heidiland

23

Montag, 21. Januar 2008, 19:30

ich meine, das zb. ne UBB auch illegal, ich geh mal von dem Ansatz aus. Aber kann natürlich scho sein, dass das ne ganz anderre Geschichte is.

Zitat


Du weißt nicht was Selbsbefriedigung/Maturbation/Onanie ist? Ich glaube du solltest schleunigst zur nächsten Videothek gehen. Dort gitb es eine Abteilung, dort steht meistens "FSK 18", oder "Erwachsene" oder "Pornos" drüber. Nimm einfach ein paar Videos/DVDs mit und schau sie dir an. Den Rest übernimmt dein Instinkt...
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Cossie

*Dirty old Man*

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Bike: Honda CBR600RR

Wohnort: Klein Gerau

24

Montag, 21. Januar 2008, 19:36

ich glaube was du meinst is fahren ohne betriebserlaubniss

zumindest hat z.B. ne UBB rein garnix mit der betriebsfähigkeit zu tun

das is aber in der tat ne ganz andere geschichte...
Es kostet viel Geld billig auszusehen


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Registrierungsdatum: 3. November 2007

Beiträge: 286

Bike: Yamaha dt 125

Wohnort: Im Heidiland

25

Montag, 21. Januar 2008, 19:38

sry, wenn ichs falsch ausgedrückt habe.

Zitat


Du weißt nicht was Selbsbefriedigung/Maturbation/Onanie ist? Ich glaube du solltest schleunigst zur nächsten Videothek gehen. Dort gitb es eine Abteilung, dort steht meistens "FSK 18", oder "Erwachsene" oder "Pornos" drüber. Nimm einfach ein paar Videos/DVDs mit und schau sie dir an. Den Rest übernimmt dein Instinkt...
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RaGaZzO

unregistriert

26

Montag, 21. Januar 2008, 23:22

was mich mal interessiert ist ab wann lichthupe als nötigung gilt... in italien ist es zum beispiel standart vorm überholen einmal aufzublinken, egal ob der kollege schön rechts fährt oder auch auf der linken spur ist. finde ich zum beispiel echt gut denn

a) man erkennt das jemand hinter einem schneller ist
b) schreckt nicht auf wenn jemand mit knapp 200 sachen an einem vorbeidonnert
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Cossie

*Dirty old Man*

Registrierungsdatum: 5. April 2005

Beiträge: 7 335

Bike: Honda CBR600RR

Wohnort: Klein Gerau

27

Dienstag, 22. Januar 2008, 08:32

soweit ich weiß "darfst" du aus einer gewissen enfernung einmal "anleuchten" wenn du deutlich schneller bist...zumindest wird es wohl geduldet, den rechtlichen hintergrund kenne ich momentan leider nciht...



aber ab dem 2ten mal ist es definitiv nötigung...
Es kostet viel Geld billig auszusehen


Rücksicht auf andere ist die Wurzel allen Missvergnügens
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cyko

*Antialkoholiker*

Registrierungsdatum: 22. August 2006

Beiträge: 2 368

28

Dienstag, 22. Januar 2008, 11:23

RaGaZzO: Hat dir gestern im Regen auch keiner Platz gemacht, bzw. kamen
sich dir vor dir Fahrenden so irre schnell vor? :daumen:
dazu sage ich nichts und verweise nur auf Cykos Signatur :D
Cyko hat Recht. Wie immer...
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matze_w

kann sich einen individuellen Benutzertitel geben.

Registrierungsdatum: 2. September 2002

Beiträge: 8 445

29

Dienstag, 22. Januar 2008, 11:49

soweit ich weiß "darfst" du aus einer gewissen enfernung einmal "anleuchten" wenn du deutlich schneller bist...zumindest wird es wohl geduldet, den rechtlichen hintergrund kenne ich momentan leider nciht...



aber ab dem 2ten mal ist es definitiv nötigung...


du meintest warscheinlich das die hupe (trööööööööt) ausserorts zum überhohlsignal benutzt werden darf...

hab hier mehr nackte Frauen gesehen als in meinem Leben zuvor :P
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cyko

*Antialkoholiker*

Registrierungsdatum: 22. August 2006

Beiträge: 2 368

30

Dienstag, 22. Januar 2008, 12:00

Sowohl Hupe (akkustisch) als auch Fernlicht (optisch) dienen zum
Andeuten eines Überholvorgangs.
dazu sage ich nichts und verweise nur auf Cykos Signatur :D
Cyko hat Recht. Wie immer...
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