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super_hans

I-Kuh 7

Registrierungsdatum: 16. Januar 2007

Beiträge: 2 133

1

Donnerstag, 14. Februar 2008, 12:36

Rücktritt vom Kaufvertrag

sodale, hab mir letzten freitag nen autoradio bestellt und sollte halt eigentlich nen gebrutstagsgeschenk für mich selbst werden ^^
. . . jedenfalls war der im shop als "sofort lieferbar" gekennzeichnet (sogar jetzt noch) - daraufhin hab ich mir den halt bestellt . . . per nachname.

am montag ereilt mich dann eine email, dass der radio erst in 2 werktagen verschickt werden könnte, was mich sowieso schon etwas verwirrt hat.
heute trudelt wieder ne mail ein, dass der radio nun erst am 19.02 verschickt wird. ich hab denen jetzt mal zurückgeschrieben, dass ich vom kaufvertrag zurücktrete.

ist das rechtens, wenn ich das mit der "sofort lieferbar"-kennzeichnung argumentiere?

FC Bayern München e. V.

:)22
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Registrierungsdatum: 3. Januar 2007

Beiträge: 78

2

Donnerstag, 14. Februar 2008, 12:43

du brauchst gar keine argumente, wegen der 14-wöchigen frist in der man ohne angabe von gründen bei Versandkäufen vom Kauf zurücktreten kann.

dennoch: das sofort lieferbar argument wäre IMHO nicht sinnvoll, da sich die Shops durch ihre AGBs meistens dagegen absichern!
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DaBomb

Administrator

Registrierungsdatum: 2. September 2001

Beiträge: 3 265

Bike: KTM 690 SMCR

Wohnort: Saarland

3

Donnerstag, 14. Februar 2008, 13:08

Wie bereits erwähnt kannst Du bei Verträgen, welche ausschließlich unter zu Hilfenahme von Fernkommunikationsmitteln zu stande gekommen sind innerhalb von 14 Tagen ohne jegliche Angabe von Gründen zurücktreten.
:)11..:MotoXworld.de:.. Enduro, Supermoto & MotoCross :)11
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DerHetzer

* Fahrschlampe *

Registrierungsdatum: 15. August 2003

Beiträge: 1 987

Wohnort: Delirium

4

Donnerstag, 14. Februar 2008, 13:41

das radio, DAS

das musste ich einfach korrigieren :D
Corehard? COFFEECORE!!!
________________________________________________
"Spare, lerne, leiste was, dann haste, kannste, biste was!"
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Registrierungsdatum: 15. September 2002

Beiträge: 1 752

Bike: SZR660, Opel Senator B *lpg*, VW LT 28 Womo *Pöl*

Wohnort: Nähe Köln

5

Donnerstag, 14. Februar 2008, 15:18

Wie beschrieben...Fernabsatzgesetz.
Falls es doch kommt, einfach nicht annehmen.
Erst mal als erstes,...
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Falk

Administrator

Registrierungsdatum: 30. Oktober 2007

Beiträge: 4 086

Wohnort: Leutenbach

6

Donnerstag, 14. Februar 2008, 16:43

Überhaupt fraglich, ob bereits ein Kaufvertrag zustande kam. Es wird nach wie vor vertreten, dass ein Internetshop eine Aufforderung zum Angebot (Invitatio ad Offerendum) ist, damit also die Bestellung lediglich ein Angebot darstellt und die Annahme erst durch Auftragsbestätigung oder Auslieferung (Annahme ohne explizite Willenserklärung) erfolgt. Die Eingangsbestätigung der Bestellung ist ausdrücklich keine Auftragsbestätigung, sofern nicht anders gekennzeichnet, sondern eine rechtliche Pflicht des Online-Händlers.

Führt an der Stelle aber alles zu weit; Widerruf ist möglich und wurde durchgeführt, insofern keine Bindung mehr an den evtl. entstandenen Kaufvertrag.
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