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leölöw

* bald: ötzlow *

Registrierungsdatum: 25. Juni 2003

Beiträge: 2 586

Bike: Suzuki GSX-R 1000 K5

Wohnort: Wiesbaden

1

Donnerstag, 24. April 2008, 11:02

TüV überziehen

Folgende Problemstellung: Der TüV hat bei mir ziemlich beschissene Öffnungszeiten, genau wie die Zulassungsstelle. Ich müsste im Mai den TüV erneuern, allerdings darf ich ab dem 07.07 offen fahren, sodass ich sie gegen Anfang Juli wieder zum TüV fahren müsste um alles umtragen zu lassen. Danach noch zur Zulassungsstelle und den ganzen Zirkus - ihr kennt das ja.



Leider hab ich momentan echt zu wenig Zeit und Lust 2 mal zum TüV zu fahren. Wie lang kann ich meinen TüV-Termin überziehen ohne dass es für mich Konsequenzen hat? Ich würde die Maschine dann Mitte/Ende Juni zum TüV bringen, also wären dann 2-3 Wochen über dem normalen Termin....



Hab ein bisschen gegoogelt, einige meinen dass man bis zu 2 Monaten ohne Konsequenzen überziehen kann, andere meinen das Fahrzeug wird direkt nach dem 1. Tag des überziehens stillgelegt wenn man erwischt wird...
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sleepwalker

Super Moderator

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Beiträge: 7 643

2

Donnerstag, 24. April 2008, 11:08

3 Monate soweit ich weiß.

Ich muss immer im Februar zum Tüv, da ist es mir a) zu kalt und b) schreibe ich klausuren bis April.
d.h. ich gehe auch meist April/Mai zum TÜV und da ist das absolut kein Problem.
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Nico0711

unregistriert

3

Donnerstag, 24. April 2008, 11:17

mal ne andere frage zwischendurch. wie ist das mit nem motorrad das letztes jahr nich angemeldet war und jetzt auch keinen tüv mehr hat.

was kommt dann auf mich zu wenn ich das evtl. kaufe?
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Beiträge: 435

Bike: BMW F650 CS

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4

Donnerstag, 24. April 2008, 11:23

@Nico
stinknormale HU

@leö
bis 2 Monaten Überziehung kostets kein Bußgeld, wenn dich aber die Bullen anhalten gibts einen Mängelschein und du must dann innerhalb von 2 Wochen zum TÜV sonst legen sie dir die Maschine still.
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5

Donnerstag, 24. April 2008, 12:05

Ist google so schwer ?
Im Forum glauben viele und wissen nicht alles.

Ergebniss nach einer Google suche. TÜV Nord.



Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Vom Gesetzgeber wird das Überziehen der HU wie folgt geahndet:
Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht Sicherheitsprüfung-pflichtigen Fahrzeugen):
  • Zwei bis vier Monate : € 15,--
  • Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,--
  • Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg
Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:
  • Bis zu zwei Monate: € 15,--
  • Mehr als zwei und bis zu vier Monate: € 25,--
  • Mehr als vier und bis zu acht Monate: € 40,-- plus 2 Punkte in Flensburg
  • Mehr als acht Monate: € 75,-- plus 2 Punkte in Flensburg
Außerdem gilt für alle Fahrzeuge: Wurden bei der HU oder Sicherheitsprüfung erhebliche Mängel festgestellt und wird die einmonatige Nachprüffrist überschritten, kann ein Verwarnungsgeld von € 15,-- erhoben werden.
Beim TÜV wird eine Überziehung des HU-Termins selbstverständlich nicht bestraft. Allerdings müssen wir den neuen HU-Termin auf den ursprünglichen Fälligkeitsmonat zurückdatieren.
Das ist echt "pöde"

Zitat

Meinungen gehen fast immer auseinander, das ist im Leben nun mal so, aber es kommt zum Glück nur auf die richtigen Meinungen an, die anderen sind allenfalls
Zeitvertreib
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Beiträge: 435

Bike: BMW F650 CS

Wohnort: Mittelhessen

6

Donnerstag, 24. April 2008, 12:16

Tante google erzählt leider auch nicht immer die Wahrheit. ;)
Das hier ist nämlich definitiv falsch:

Zitat

Zwei bis vier Monate : € 15,--

richtig ist:
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_55.php
186.2.1 mehr als 2 bis zu 4 Monate 15 €
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Registrierungsdatum: 16. März 2007

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7

Donnerstag, 24. April 2008, 13:08

So stehts beim TÜV.

Ist doch auch egal und dein post ist falsch kopiert du meintest wohl 25.

Wieso fragt ihr immer in irgendnem Forum wo die meisten sowieso nur klugscheißer sind ?

Ruf doch einfach beim TÜV an und FRAGT DORT NACH DIE SAGEN DIR SCHON DAS RICHTIGE.
Das ist echt "pöde"

Zitat

Meinungen gehen fast immer auseinander, das ist im Leben nun mal so, aber es kommt zum Glück nur auf die richtigen Meinungen an, die anderen sind allenfalls
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Registrierungsdatum: 19. April 2008

Beiträge: 86

Bike: Sachs XTC '04 Auto: Daihatsu Move

Wohnort: Simmern

8

Donnerstag, 24. April 2008, 13:17

Also wenn du in der Zeit, in der du keinen TÜV hast, auch nit fährst, dürfte das alles kein Problem sein.
Ich hatte bei mir auch 1 Monat überzogen und der TÜV-Typ hat nix gesagt oder sonst was...
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Beiträge: 435

Bike: BMW F650 CS

Wohnort: Mittelhessen

9

Donnerstag, 24. April 2008, 13:19

Zitat

ist wohl das gleiche als 2-4 oder ?
Nein
2 - bis 4 heißt ab dem 2. Monat Bußgeld
mehr als 2 heißt ab dem 3. Monat Bußgeld

Zitat

Ist auch kack egal heult nicht wegen ein paar monaten rum.
Wenn sein TÜV jetzt abläuft und er im Juni hinfährt kommts aber genau auf den einen Monat an. ;)

Zitat

Ist doch auch egal und dein post ist falsch kopiert du meintest wohl 25.
Nein, die 25 Euro gelten für LKWs, bei Moppeds und Autos sinds nur 15.
Und wenns eh egal ist, warum machst du hier son Wind? Mit meinem ersten post war doch eigentlich alles gesagt. Aber hauptsache mal wieder rumgespamt. 8|
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Bike: 450ccm

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10

Donnerstag, 24. April 2008, 13:25

Der ganze Thread ist SPAM da er da nur anrufen muß was ihn keine 5min kostet und dann alles geklärt ist !!

Das halbe Board ist Spam. Dafür ist ein Forum da !
Das ist echt "pöde"

Zitat

Meinungen gehen fast immer auseinander, das ist im Leben nun mal so, aber es kommt zum Glück nur auf die richtigen Meinungen an, die anderen sind allenfalls
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Nico0711

unregistriert

11

Donnerstag, 24. April 2008, 14:25

@Nico
stinknormale HU

d.h. falls ich die kiste kaufe... erst zum tüv und dann anmelden oder wie?
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Registrierungsdatum: 29. März 2004

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Bike: BMW F650 CS

Wohnort: Mittelhessen

12

Donnerstag, 24. April 2008, 14:31

genau so
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Registrierungsdatum: 16. März 2007

Beiträge: 2 457

Bike: 450ccm

Wohnort: Reutlingen

13

Donnerstag, 24. April 2008, 15:03

Hört Hört, was willst den kaufen nico ? Kawa ?
Das ist echt "pöde"

Zitat

Meinungen gehen fast immer auseinander, das ist im Leben nun mal so, aber es kommt zum Glück nur auf die richtigen Meinungen an, die anderen sind allenfalls
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Nico0711

unregistriert

14

Donnerstag, 24. April 2008, 15:43

ist noch nix fest. ich bin noch auf der suche. mal sehen was mir so in die finger fällt. ;) aber könnt jetzt unter umständen schnell wieder was da sein. das wetter wird langsam und ich bin seit ein paar tagen 100% solo und brauch einfach wieder n mopped
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O.mus

Super Moderator

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Beiträge: 13 248

15

Donnerstag, 24. April 2008, 19:14

Ist google so schwer ?
Im Forum glauben viele und wissen nicht alles.

Ergebniss nach einer Google suche. TÜV Nord.



Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Vom Gesetzgeber wird das Überziehen der HU wie folgt geahndet:
Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht Sicherheitsprüfung-pflichtigen Fahrzeugen):
  • Zwei bis vier Monate : € 15,--
  • Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,--
  • Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg
Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:
  • Bis zu zwei Monate: € 15,--
  • Mehr als zwei und bis zu vier Monate: € 25,--
  • Mehr als vier und bis zu acht Monate: € 40,-- plus 2 Punkte in Flensburg
  • Mehr als acht Monate: € 75,-- plus 2 Punkte in Flensburg
Außerdem gilt für alle Fahrzeuge: Wurden bei der HU oder Sicherheitsprüfung erhebliche Mängel festgestellt und wird die einmonatige Nachprüffrist überschritten, kann ein Verwarnungsgeld von € 15,-- erhoben werden.
Beim TÜV wird eine Überziehung des HU-Termins selbstverständlich nicht bestraft. Allerdings müssen wir den neuen HU-Termin auf den ursprünglichen Fälligkeitsmonat zurückdatieren.
korrekt, hab deswegen auch mal den 125er roller von der schwester zum tüv gebracht weil der schon im Februar fällig wäre, und es wiegesagt auch punkte für geben kann.
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