Sonntag, 4. Mai 2025, 22:43 UTC+2
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* bald: ötzlow *
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Meinungen gehen fast immer auseinander, das ist im Leben nun mal so, aber es kommt zum Glück nur auf die richtigen Meinungen an, die anderen sind allenfalls
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Zwei bis vier Monate : € 15,--
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Meinungen gehen fast immer auseinander, das ist im Leben nun mal so, aber es kommt zum Glück nur auf die richtigen Meinungen an, die anderen sind allenfalls
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Nein
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ist wohl das gleiche als 2-4 oder ?
Wenn sein TÜV jetzt abläuft und er im Juni hinfährt kommts aber genau auf den einen Monat an.
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Ist auch kack egal heult nicht wegen ein paar monaten rum.
Nein, die 25 Euro gelten für LKWs, bei Moppeds und Autos sinds nur 15.
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Ist doch auch egal und dein post ist falsch kopiert du meintest wohl 25.
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Meinungen gehen fast immer auseinander, das ist im Leben nun mal so, aber es kommt zum Glück nur auf die richtigen Meinungen an, die anderen sind allenfalls
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korrekt, hab deswegen auch mal den 125er roller von der schwester zum tüv gebracht weil der schon im Februar fällig wäre, und es wiegesagt auch punkte für geben kann.Ist google so schwer ?
Im Forum glauben viele und wissen nicht alles.
Ergebniss nach einer Google suche. TÜV Nord.
Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Vom Gesetzgeber wird das Überziehen der HU wie folgt geahndet:
Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht Sicherheitsprüfung-pflichtigen Fahrzeugen):
Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:
- Zwei bis vier Monate : € 15,--
- Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,--
- Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg
Außerdem gilt für alle Fahrzeuge: Wurden bei der HU oder Sicherheitsprüfung erhebliche Mängel festgestellt und wird die einmonatige Nachprüffrist überschritten, kann ein Verwarnungsgeld von € 15,-- erhoben werden.
- Bis zu zwei Monate: € 15,--
- Mehr als zwei und bis zu vier Monate: € 25,--
- Mehr als vier und bis zu acht Monate: € 40,-- plus 2 Punkte in Flensburg
- Mehr als acht Monate: € 75,-- plus 2 Punkte in Flensburg
Beim TÜV wird eine Überziehung des HU-Termins selbstverständlich nicht bestraft. Allerdings müssen wir den neuen HU-Termin auf den ursprünglichen Fälligkeitsmonat zurückdatieren.