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Registrierungsdatum: 25. Mai 2005

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Bike: Husqvarna SM 610 i.e. '08 Auto: 320d

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1

Freitag, 5. Juni 2009, 18:57

Mini-Job + Kurzfristige Beschäftigung

Hallo,

Ich gehe zur Zeit neben der Schule einem 400 Euro Job nach.
Darf ich jetzt zusätzlich noch in den Ferien für 4-6 Wochen eine kurzfristige Beschäftigung ausüben? Wenn ja, muss ich das dann meinem Arbeitgeber mitteilen?

Gruß
Patrick
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2

Samstag, 6. Juni 2009, 00:01

gibts da nicht irgend ne obergrenze von 7XXX€ die man im jahr als freibetrag hat ?

und denke mal schon, dass der arbeitgeber zustimmen muss, je nachdem wann du halt arbeitest und dann der andere job sein soll, kommen die sich nicht in die quere sollte da ja kein problem bestehen, aber genau kenn ich mich da nicht aus
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Bike: Husqvarna SM 610 i.e. '08 Auto: 320d

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3

Samstag, 6. Juni 2009, 05:27

Spekulieren kann ich selber. Trotzdem danke für die Antwort.
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4

Samstag, 6. Juni 2009, 10:47

Na klar darfst du ne weitere Tätigkeit ausüben. Kann dir ja kein Mensch verbieten.
Im Betrieb , indem ich schuffte hab ich mir vom Vorstand ne Genehmigung für nen Nebenjob holen müssen (lächerlich). Genauso bei der Bundewehr wobei das ja noch verständlich/normal ist.
Bei nem Job auf 400€ Basis ist das alles wohl absolut irrellevant , denn du bist Schüler und das ist deine Hauptbeschäftigung , die nicht beeinträchtig werden sollte. aber ich weiß auch nicht wie oder wo du arbeitest. Ist es in nem kleine Kreis würde ich einfach mal den Chief Master fragen ob er was dagegen hätte. Man muss einfach mit den Leuten sabbeln , dann kommt auch was raus.
Aprilia Racing Story 2012

Zitat

Auf einem Ring zu fahren ist wie Klettern mit einem Seil : es ist gefährlich , aber du hast immernoch Spielraum für eventuelle Fehler. Aber auf der Straße ist wie Freeclimbing: Du weißt du darfst keinen Fehler machen, machst du einen bist du dran.
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5

Samstag, 6. Juni 2009, 11:08

Ich fände es merkwürdig, wenn man bei einem weiteren Job eine Genehmigung bräuchte, welche Ansprüche hat denn dein 400€-Arbeitgeber?
Ich kenne da nur den Fall von einer Freundin, die eine Ausbildung macht, da hat ihr das ausbildende Unternehmen untersagt einen 400€-Job anzunehmen, "da sie sich sonst nicht auf die Abschlussprüfung konzentrieren könne"...

Als Ferienjob gilt:
Beschäftigung maximal 50 Tage/ 2 Monate
Steuern erst ab Jahreseinkommen über 7 664€
und Vorsicht, ab 8600€ Jahresverdienst muss das Kindergeld zurückgezahlt werden!
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6

Samstag, 6. Juni 2009, 11:38

Ja entscheidend ist doch dass ich maximal 400 Euro im Monat verdienen darf.

Wenn ich jetzt einen Ferienjob annehme, würde mein Gehalt ja zwei Monate über 400 Euro liegen. Deswegen meine Frage ob es da eine besondere Regelung bezüglich einer kurzfristigen Beschäftigung gibt.
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7

Samstag, 6. Juni 2009, 12:00

also, bei mir war das auch so.

hab auf 400 euro basis gearbeitet und 4 mal im jahr für 5 wochen kurse an schulen gegeben. und kam dann eben in den monaten über 400 euro. hab erst mal abgaben zahlen müssen und hab se dann am anfang vom nächsten jahr wiederbekommen, weil mein gesamteinkommen des jahres unter 7.6xx euro lag. schau mal nach dem jahresfreibetrag.



achja, ich musste die beschäftigung nicht genehmigen. habs einfach gemacht. wenn ich allerdings ab september voll arbeite, muss ich zusätzliche beschäftigungen anmelden und genehmigen lassen...
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FORZA 1893
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8

Samstag, 6. Juni 2009, 14:12

Ja entscheidend ist doch dass ich maximal 400 Euro im Monat verdienen darf.

Stimmt so nicht, es gibt einen Steuerfreibetrag, der liegt jährlich bei etwa 7500 Euro. Alles, was du darüber verdienst, muss versteuert werden, sonst nicht.
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9

Samstag, 6. Juni 2009, 14:45

Ja entscheidend ist doch dass ich maximal 400 Euro im Monat verdienen darf.

Stimmt so nicht, es gibt einen Steuerfreibetrag, der liegt jährlich bei etwa 7500 Euro. Alles, was du darüber verdienst, muss versteuert werden, sonst nicht.


Nein, beim Mini-Job darf man maximal 400 Euro pro Monat.
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Beiträge: 988

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10

Samstag, 6. Juni 2009, 15:02

schon klar. aber du kannst ja auch 2 minijobs haben und darfst dann pro job 400 euro verdienen. deswegen ja der jahresfreibetrag!

zum beispiel kannst du in deinem minijob ja auch 600 euro verdienen. dafür, dass du über 400 euro bist musst du erstmal steuern zahlen. wenn du am ende des jahres eine steuererklärung machst und mit deinem gesamtjahreseinkommen unter dem jahresfreibetrag bist, bekommst du deine abgaben wieder zurück!
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FORZA 1893
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11

Samstag, 6. Juni 2009, 15:49

Besser kann mans nicht erklären :daumen:
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12

Samstag, 6. Juni 2009, 16:54

bekommst du deine abgaben wieder zurück!
Was allerdings ziemlich lange dauert, erst Mitte letzten Jahr bekam ich den Ausgleich vom Ferienjob (Sommer'07)! :)bloed
Bin mal gespannt, wann es dieses Jahr überwiesen wird...
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Chris_RS

Administrator

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13

Sonntag, 7. Juni 2009, 17:12

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14

Sonntag, 7. Juni 2009, 18:39



Super, danke!

Das sollte die Antwort sein:

Zitat

Hat ein Arbeitnehmer, der keiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgeht, mehrere 400-Euro-Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern nebeneinander, sind die Arbeitsentgelte aus diesen Beschäftigungen zusammenzurechnen (nicht zu berücksichtigen sind Arbeitsentgelte aus kurzfristigen Beschäftigungen).

Wird bei Zusammenrechnung mehrerer 400-Euro-Minijobs die monatliche Grenze von 400 Euro überschritten, so handelt es sich nicht mehr um versicherungsfreie Minijobs. Vielmehr sind die einzelnen Beschäftigungen sozialversicherungspflichtig.
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Chris_RS

Administrator

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15

Dienstag, 9. Juni 2009, 22:02

Richtig, steuerliche Behandlung knüpft daran an, d.h. nur bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen i.S.d. SGB kann Lohnsteuer pauschaliert werden. Die Einkünfte sind dann abgegolten.

Der Grundfreibetrag kommt nur bei "normal" lohnsteuerpflichtigen Beschäftigungen ins Spiel, bswp. eine Ausbildung - liegen die Einkünfte insg. unter 7.664€, fällt keine Steuer an. Wurde was einbehalten, kanns durch den "Jahresausgleich" erstattet werden.
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