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Registrierungsdatum: 8. Oktober 2006

Beiträge: 1 277

Bike: Rennsemmel und Joghurtbecher

Wohnort: Heilbronn

1

Donnerstag, 9. Dezember 2010, 19:44

Kann der Musterungsbescheid vom Arbeitgeber angefordert werden?

Mooin Jungs,

Folgende frage die mir vor kurzem gestellt wurde ich aber nicht beantworten konnte.

kumpel von mir wurde vor ca 2 jahren ausgemustert wegen irgendeiner kopfverletzung als kind mit 9 oder 10 jahren, gehirnerschütterung oder sowas. Laut ihm wurde er bei abgabe des krankenhausberichtes ausgemustert obwohl in dem bericht drin stand das er weder bleibende schäden und sonst welche folgeschäden zu erwarten sind und absolut gesund das krankenhaus verlassen hat, (aufenthalt waren lediglich 3 tage, 2 davon zu beobachtung).

er hat jetzt vor sich bei der polizei zu bewerben und er muss angeben ob er gemustert oder ausgemustert wurde. Könnte das ein grund sein das er nicht genommen wird, bzw. wird seine Akte von der Musterung von der Polizei angefordet und durchgesehen welchen grund die ausmusterung hatte?

mich würde das ebenfalls interessieren ob der arbeitgeber vor anstellung die akte anfordern lassen kann bzw das auch bei manchen arbeitgebern der fall ist um zu sehen welche befunde bei der musterung gemacht wurden.
Denken ist Arbeit, Arbeit ist Energie und Energie soll man sparen.


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matze_w

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Beiträge: 8 445

2

Donnerstag, 9. Dezember 2010, 19:54

spekulativ würde ich sagen das sich eine "ausmusterung" nicht negativ auf die bewerbung bei der polizei auswirkt, gerade bei eine kopfverletzung mit 9 jahren... zwischenzeitlich wird er über 20 sein ? und auch keine schäden davongetragen haben ?

wobei es mich auch wundert warum man wegen einer gehirnerschütterung ausgemustert wird...

mit offenen karten bei dem bewerbungsverfahren spielen ! wenn sie was rausfinden wollen dann bekommen sie das eh heraus ;)

hab hier mehr nackte Frauen gesehen als in meinem Leben zuvor :P
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Beiträge: 1 751

3

Donnerstag, 9. Dezember 2010, 20:00

Normale Arbeitgeber geht das absolut nichts an, das sollte auch unter die ärztliche Schweigepflicht fallen.
Auf die Musterungsunterlagen können die Polizeiärzte zugreifen, kenne jemanden der sich bei der Bundeswehr wegen bösartiger Rückenprobleme ( :daumen-falk: ) ausmustern lassen hat, beim Auswahltest in Münster wurde er dann darauf angesprochen.
Genommen wurde er trotzdem, hatte ja auch nicht wirklich was. ;)
Das Leben ist ein Kreislauf, der mich langsam einschließt,
mit den ersten Revivals der 90's...
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matze_w

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Registrierungsdatum: 2. September 2002

Beiträge: 8 445

4

Donnerstag, 9. Dezember 2010, 20:04

richtig den (privaten) arbeitgeber kann die diagnosen nicht einsehen, ABER, er kann dich jederzeit zu einem Betriebsarzt zur Untersuchung schicken und jener kann ganz easy sagen geeignet, ja oder nein.

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Bike: Millö, Speedy, Bandit

Wohnort: Hornisgrinde Dreifürstenstein

5

Donnerstag, 9. Dezember 2010, 21:04

angeben, die "mustern" dann eh und damit ist die Sache erledigt.
Warum er beim Bund ausgemustert wurde : BW Soldaten sind über den zentralen Sandienst der BW krankenversichert. d.h. Medikamente, Untersuchungen, Impfungen, spezielle Behandlungen in der ziv Wirtschaft, Notaufnahmen etc. zahlt alles kompeltt der Bund. Kommt nun einer mit schwereren Verletzungen (erhöhtes Risiko einer Folgeverletzung) an und erleidet während der Bundzeit an gleicher Stelle nochmal was, dann wirds richtig teuer("Invalidenrente"). Daher werden viele augemustert obwohl sie prinzipiell rein körperlich prinzipiell geeignet sind, das Risiko der Folgekosten ist aber zu hoch.
Beamte sind doch Privatversichert oder ? daher stellt sich dieser Sachverhalt nicht mehr.
Aprilia Racing Story 2012

Zitat

Auf einem Ring zu fahren ist wie Klettern mit einem Seil : es ist gefährlich , aber du hast immernoch Spielraum für eventuelle Fehler. Aber auf der Straße ist wie Freeclimbing: Du weißt du darfst keinen Fehler machen, machst du einen bist du dran.
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Registrierungsdatum: 1. November 2003

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Bike: Suzuki GSX-R750

Wohnort: Stülohw

6

Donnerstag, 9. Dezember 2010, 21:22

"Kann der Musterungsbescheid vom Arbeitgeber angefordert werden?"

Ja kann er, wurde bei mir gemacht.

Und auch beim Studium hat ein Brief vom lieben Arbeitgeber,
aufgrund von Fachkräftemangel, den Einzug abgewährt.
gruß popo

habe noch Teile von meiner 98er Rossi (Rahmen, Schwinge, Bremse, el. uvm bei Interesse -> PN)
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Registrierungsdatum: 22. März 2009

Beiträge: 3 462

7

Donnerstag, 9. Dezember 2010, 21:33

Zitat

Könnte das ein grund sein das er nicht genommen wird, bzw. wird seine Akte von der Musterung von der Polizei angefordet und durchgesehen welchen grund die ausmusterung hatte?


2 x nein (zumindest in BW, kann mir aber net vorstellen dass das woanders anders is)

er wird beim einstellungstest ja quasi "polizeieigen" gemustert also die ärztl. untersuchung halt.
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Beiträge: 1 277

Bike: Rennsemmel und Joghurtbecher

Wohnort: Heilbronn

8

Freitag, 10. Dezember 2010, 18:59

okey danke für die Antworten.

Prinzipiell fallen die Ärztlichen Untersuchungen und Feststellungen bei der Musterung dann unter die Schweigepflicht? Wenn kann der Arbeitgeber also nur mit der zustimmung des jenigen angefordert werden?
Denken ist Arbeit, Arbeit ist Energie und Energie soll man sparen.


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Bike: DRZ 400 SM K`06

9

Freitag, 10. Dezember 2010, 20:28

angeben, die "mustern" dann eh und damit ist die Sache erledigt.
Warum er beim Bund ausgemustert wurde : BW Soldaten sind über den zentralen Sandienst der BW krankenversichert. d.h. Medikamente, Untersuchungen, Impfungen, spezielle Behandlungen in der ziv Wirtschaft, Notaufnahmen etc. zahlt alles kompeltt der Bund. Kommt nun einer mit schwereren Verletzungen (erhöhtes Risiko einer Folgeverletzung) an und erleidet während der Bundzeit an gleicher Stelle nochmal was, dann wirds richtig teuer("Invalidenrente"). Daher werden viele augemustert obwohl sie prinzipiell rein körperlich prinzipiell geeignet sind, das Risiko der Folgekosten ist aber zu hoch.
Beamte sind doch Privatversichert oder ? daher stellt sich dieser Sachverhalt nicht mehr.


theoretisch stimmt das so, praktisch hab ich mich nicht nur einmal gewundert was für "Krüppel" da noch durchgekommen sind (einer, der total kaputt war sogar mit t1 :D )
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Bike: rot,zweizylindrig;

Wohnort: nähe Dortmund|Münster

10

Samstag, 11. Dezember 2010, 11:28

Mh, also ich habe mal, soweit ich mich erinnern kann, in einem Artikel vom Spiegel? gelesen, dass die Musterungsakten freizugänglich seien und so auch Krankenkassen zugriff darauf hätten. Somit könne eine pot. Krankenkasse bestimmte Leistungen verweigern, wenn Krankheiten, die bei der Musterung festgestellt wurden, z.B. durch ein Atest wenn man sich vorm Bund drücken möchte, der Krankenkasse verschwiegen wurden.
Ist da was dran?
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Registrierungsdatum: 7. Mai 2009

Beiträge: 1 766

Bike: Millö, Speedy, Bandit

Wohnort: Hornisgrinde Dreifürstenstein

11

Samstag, 11. Dezember 2010, 13:42

Zitat

Prinzipiell fallen die Ärztlichen Untersuchungen und Feststellungen bei der Musterung dann unter die Schweigepflicht?
eigentlich ja. Unterlagen/Dokumente sin theopraktisch nur von einem Arzt zu öffnen.
Mein Betrieb wollte auch so ein paar med. Daten von mir. Hab mich dem verweigert und damit war die Sache Gott seit dank gegessen. Was sich da manche einbilden und viele sowas auch noch preisgeben verwundert mich immer wieder.
Natürlich gibt es Berufe, bei denen man Vorraussetzungen/Untersuchungen brauch(Leute die mit Atomkraft zu tun haben etc.). Gab da mal doch den tollen Vorfall bei nem Autohersteller...Da brauch der Betrieb rein garnix wissen. Schlimm und dreist.

Frei zugänglich ist da garnix. Die Unterlagen werden sogar in nem doppelten Umschlag befördert. Worauf eine Krankenkasse Zugriff hat weiß ich leider nicht.
Aprilia Racing Story 2012

Zitat

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