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matze_w

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Montag, 19. September 2011, 23:36

dir kann eh niemand wiedersprechen...

hab hier mehr nackte Frauen gesehen als in meinem Leben zuvor :P
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Dienstag, 20. September 2011, 01:10

zählt blasen für dich zu sex?

p.s. widersprechen
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Dienstag, 20. September 2011, 02:43

rofl das ja an sich schon gut aber lest selbst
http://nachrichten.t-online.de/halbnackt…_49903176/index

und ich könnt wetten ich weiß welche nationalität der typ war
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Dienstag, 20. September 2011, 13:29

ich auch :D
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sleepwalker

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Dienstag, 20. September 2011, 18:54

und nicht zu vergessen, sein alkoholisierter zustand wirkt ebenfalls strafmildernd

http://www.bild.de/news/inland/urteil/ko…54152.bild.html

mich würde zudem mal interessieren, was bei eine revision raus kommt. denn bei allen urteilen wird ja revision angekündigt. aber ob es dazu überhaupt kommt und was dann dabei raus kommt erfährt man leider nie....
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Dienstag, 20. September 2011, 19:00

http://www.hr-online.de/website/rubriken…cument_42651452

7,5 Jahre Haft für Mord weils ja nur Totschlag war... :wand:
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sleepwalker

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Dienstag, 20. September 2011, 19:04

und auch hier geht's erstmal in Revision ^^

warum aber eigentlich jugendstrafrecht? der war doch 19? unsere migranten bekommen auch immer jugendstrafrecht. bei einem bekannten mit 17 wurde erwachsenen strafrecht angewandt mit der begründung bla bla gebildet, gutes elternhaus, abi etc. ?!
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Dienstag, 20. September 2011, 19:06


7,5 Jahre Haft für Mord weils ja nur Totschlag war... :wand:


?

Das wir in Deutschland hin und wieder deutlich härtere Strafen brauchen is durchaus richtig, aber jetzt bei allem und jedem nach quasi lebenslang schreien is irgendwo auch daneben.

@sleepwalker, ja, kommt halt tatsächlich drauf an was die bestellte psychotante eine mbescheinigt, interresant wäre mal die obergrenze. Glaub 21.
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Dienstag, 20. September 2011, 19:14


7,5 Jahre Haft für Mord weils ja nur Totschlag war... :wand:


?

Das wir in Deutschland hin und wieder deutlich härtere Strafen brauchen is durchaus richtig, aber jetzt bei allem und jedem nach quasi lebenslang schreien is irgendwo auch daneben.


Der hat seiner Ex nen Heizlüfter in die Wanne geworfen. Sowas ist ja wohl Vorsatz...
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Dienstag, 20. September 2011, 19:21


7,5 Jahre Haft für Mord weils ja nur Totschlag war... :wand:


?

Das wir in Deutschland hin und wieder deutlich härtere Strafen brauchen is durchaus richtig, aber jetzt bei allem und jedem nach quasi lebenslang schreien is irgendwo auch daneben.


Der hat seiner Ex nen Heizlüfter in die Wanne geworfen. Sowas ist ja wohl Vorsatz...


Im Streit in Rage irgendwas, was grad in der Nähe is, schnappen und damit zuschlagen, stechen oder eben in die Wanne schmeißen, is irgendwie dämlich drüber zu diskutieren, aber dass is doch der "typische" Totschlag.
Was ich hier eher Zweifelhaft find is das verhalten danach, aber ich weiss nicht inwieweit man das für das Urteil der eiegntlichen Tat heran ziehen darf.
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sleepwalker

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Dienstag, 20. September 2011, 20:08

also ich find es schlimmer jemanden zu boden zu prügeln, anschließend ins gesicht nachzutreten und nicht aufzuhören bis jemand einschreitet. von daher gehen die 7 ½ schon i.O., nicht so beim u-bahn spacko.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »sleepwalker« (20. September 2011, 21:29)

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Dienstag, 20. September 2011, 21:16

will denn heute keiner die todesstrafe für mörder? :)24
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Mittwoch, 21. September 2011, 00:43

ne und wenn doch dann würd ich das ja um himmels willen nicht äußern aus angst dann bei so einem klugen und einflussreichen kopf wie dir unten durch zu sein
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Falk

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Mittwoch, 21. September 2011, 07:09

der hat seiner Ex nen Heizlüfter in die Wanne geworfen. Sowas ist ja wohl Vorsatz...
Vorsatz nicht gleich Mord. Vorsatz unterscheidet zu einer fahrlässigen ("unter Außerachtlassung der notwendigen Sorgfalt") begangenen Tat. Mord hingegen ist eine Tötung mit besonderen Merkmalen: also wenn du bspw. aus niederen Trieben, Mordlust, Habgier, Verdeckungsabsicht usw. tötest.

Jugendstrafrecht immer bis 18 und bis 21, solange keine entsprechende Reife eines Erwachsenen zum Zeitpunkt der Begehung erkennbar war. Ist sicher auch zurecht, denn mit 18, 19 rum ist man ja wirklich noch strohdumm. Geht ja auch nicht nur um Kapitaldelikte sondern auch Sachen die "jedermann" mal begangen haben könnte... Fahren ohne Fahrerlaubnis bspw.
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sleepwalker

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Mittwoch, 21. September 2011, 15:28

3 Jahre und 2 Monate, wegen KO Tropfen und Raub:
Aber ein Schläger dem versuchter Totschlag angehängt wird bekommt < 3 Jahre.

Ich versteh die Relation nicht so ganz?!

http://www.express.de/duesseldorf/betaeu…8,10874268.html
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