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Registrierungsdatum: 10. Februar 2004

Beiträge: 1 482

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16

Donnerstag, 13. Dezember 2012, 18:26

Hatte damals im 1. - 4. Semester auch diverse Rechtvorlesungen (Vertragsrecht, Schuldrecht, Arbeitsrecht etc.) und war mir einiger Sachen auch noch teilweise bewusst (beim Lesen deines Beitrags, Danke dafür nochmal XTC), aber die genauen Details sind mir im Laufe der Zeit leider alle wieder entfallen.

Hab ihm auch dank deiner Infos nochmal eine Mail geschrieben und auch prompt Antwort bekommen. Da ich auch keine Lust habe, dass es da noch weiter Komplikationen gibt und ich am Ende mit nichts dastehe, hab ich eingewilligt, ihm den Akku zurückzuschicken und auf rund 5€ zu verzichten (was an sich nicht schlimm ist, hätte ich das als Versand sowieso zahlen müssen, hätte er die Kosten für die Rücksendung nicht übernommen, was er bei unter 40€ meines Wissens nicht tun muss (aber ich denke das weist du besser bescheid XTC, wie sich das zwischen einfachem Widerruf und Sachmangel unterscheidet beim Rücksenden der Ware)).

Bin also ganz zufrieden mit dem Ergebnis. Danke an alle die dabei geholfen haben :)
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Der_XTC

Das_Kind

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Beiträge: 7 010

17

Donnerstag, 13. Dezember 2012, 20:15

Jo, da hast du Recht, nach §357 II S.3 BGB muss der Käufer beim Widerruf die Versandkosten tragen, wenn der Warenwert unter 40€ liegt. Bei den Sachmängeln wird das ganze schon deutlich komplizierter, der Verkäufer müsste hier normalerweise auch für die Kosten des Versands etc aufkommen. Allerdings werden ihm auch wieder zusätzliche Rechte gewährt, bevor du wegen eines Sachmangels zurücktreten kannst (wobei die Situation aufgrund der erneuten Mangelleistung sehr gut aussehen würde); aber das jetzt zu erklären würde einen ewig langen Text erfordern, der wohl keinen mehr interessiert.

Im Grunde habt ihr jetzt den Kaufvertrag durch Vereinbarung rückwirkend aufgehoben, wodurch sowohl die Regelungen des Widerrufs als auch des Sachmangels keine Rolle mehr spielen. Ist aus praktischer Sicht auf jedenfall die beste Lösung, die 5€ hättest du wie schon erkannt auch beim Widerruf bezahlen müssen. Geht ja auch nicht nur ums Geld sondern auch darum, sich nicht von jedem dahergelaufenen Hampelmann abzocken zu lassen, nur weil er denkt man hat keine Ahnung. Aber schon faszinierend, wie schnell doch eine Antwort kommt, wenn man rechtlich argumentiert ;)

Achja, das BGB ist ja oft die Grundlage für etliche andere Rechtsnormen und gerade die Kaufvertragsregelungen kommen da in irgendeiner Form immer wieder vor (Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht etc...). Dadurch hat es mich auch ein ganzes Stück länger verfolgt....
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IchBinInDir

*Champus-Schwutte*

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18

Donnerstag, 13. Dezember 2012, 22:49

wenn ich nochmal ne anzeige wegen skype beleidigung bekomme, nehm ich dich als anwalt Steffen :daumen:
:)24
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Der_XTC

Das_Kind

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19

Freitag, 14. Dezember 2012, 16:50

lol wie dumm wir damals waren.... oh man, will da gar nicht drüber nachdenken, heute würde das aber auch ganz anders ablaufen :listig: Müsstest mal sehen, wie die sich verhält, wenn man sich ausnahmsweise mal irgendwo sieht :daumen:
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IchBinInDir

*Champus-Schwutte*

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20

Freitag, 14. Dezember 2012, 20:16

was geht denn so bei der und ihrer MUM :D
:)24
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Der_XTC

Das_Kind

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21

Freitag, 14. Dezember 2012, 21:09

Kanns dir nicht genau sagen, seit damals könnte ich kotzen, wenn ich sie sehe. Leider versteht sie das nicht und spricht mich immer wieder aufs neue an, worauf ich dann schweigend und kopfschüttelnd weitergehe und sie traurig guckt. Auch meine weitläufige Familie (die ihrer sogar mal geholfen hat bei irgendwas wenn ich mich richtig erinnere) hat wegen damals jeden Kontakt zu ihrer abgebrochen. Aber wie gesagt, seh die vielleicht 3mal im Jahr oder so, weiß nur das sie passenderweise nen ziemlichen Assifreund hat.

Ihre Mutter ist auch so ein Fall für sich... fangen wir davon gar nicht an, wenn ich das erzählen würde ging das ganze wahrscheinlich wieder von vorne los :daumen:
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