Dienstag, 30. April 2024, 03:33 UTC+2
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fwmone
unregistriert
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Original von duz
hab vor 1 monat nen schicken notebook bei ebay ersteigert (gesamt ~1,100 €), geld überwiesen, verkäufer hat guten eindruck gemacht
* Vorstand Single Club *
fwmone
unregistriert
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Original von Steven
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Original von jesus
in zukunft auch bloß noch nachnahme.
@steven:
das mit dem mahnbescheid hab ich nicht gewusst, ist aber mal ein sinnvoller vorschlag.
mfg
is total sicher. mahrecht is echt geil wenn du der gearschte bist
Steven
unregistriert
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Original von fwmone
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Original von Steven
Zitat
Original von jesus
in zukunft auch bloß noch nachnahme.
@steven:
das mit dem mahnbescheid hab ich nicht gewusst, ist aber mal ein sinnvoller vorschlag.
mfg
is total sicher. mahrecht is echt geil wenn du der gearschte bist
lol. Zwischenzeitlich ist man da aber echt extrem im Vorteil.
Zitat
Original von Steven
anwalt anwalt anwalt! euch piepts wohl! geh inne bücherei kauf nen mahnbescheid, füll den aus und schick ihn ans mahngericht. die schicken des weiter an ihn. kostet dich kein pfennig . wenn er innerhalb von 2 wochen ned drauf reagiert dann geht das gericht davon aus das er schuldig ist ohne wenn und aber und klagt die summe ein. kostet dich nen euro fünzig und 10 minuten zettel ausfüllen. fertig!
Steven
unregistriert
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Original von rs_80_extrema
Zitat
Original von Steven
anwalt anwalt anwalt! euch piepts wohl! geh inne bücherei kauf nen mahnbescheid, füll den aus und schick ihn ans mahngericht. die schicken des weiter an ihn. kostet dich kein pfennig . wenn er innerhalb von 2 wochen ned drauf reagiert dann geht das gericht davon aus das er schuldig ist ohne wenn und aber und klagt die summe ein. kostet dich nen euro fünzig und 10 minuten zettel ausfüllen. fertig!
Pfennig kostet es wirklich keinen, dafür aber Euro ...
Die Höhe der Gerichtskosten richtet sich nach der Höhe des Betrags, der mit dem Mahnbescheid geltend gemacht wird. Bis 300,00 € geltend gemachter Betrag sind es 12,50 € Gerichtskostenvorschuss.
Ist halt bei so kleinen Beträgen immer die Frage, ob sich der Aufwand dann lohnt. Andererseits würde ich mich aber auch nicht verarschen lassen.
Der Vollstreckungsbescheid ergeht nach zwei Wochen übrigens nicht automatisch, sondern muss beantragt werden. Also ned vergessen ...
Steht aber alles in der Anleitung zu dem Formular.