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fwmone

unregistriert

16

Freitag, 11. April 2003, 08:25

Zitat

Original von duz
hab vor 1 monat nen schicken notebook bei ebay ersteigert (gesamt ~1,100 €), geld überwiesen, verkäufer hat guten eindruck gemacht


Oh Gott, selber schuld... sorry aber bei DEM Betrag, dafür gibt es doch extra diese Treuhandservices, die auch bei eBay funktionieren. Wenn der Verkäufer das dann nicht annehmen will, weißt du ohnehin schon, was die Stunde geschlagen hat. Oder per Nachnahme geht's doch zur Not auch...
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Tony Montana

* Vorstand Single Club *

Registrierungsdatum: 16. April 2002

Beiträge: 3 591

Bike: Kawazaki Z1000

Wohnort: südhessen

17

Freitag, 11. April 2003, 09:12

jo des mit 18 sein ist wirklich ein Problem, aber ma besten, ist, das man den Namen seines Vaters angibt, und sein Geburtstagdatum.
Da is das alles kein Problem.
Ich lass mir die Ware sowieso, viel liebrr per Nachname schicken. Mir egal was es ist und auch egal ,welcher Betrag. Per Nachname is mir einfach sicherer. Da kann ich wenigtens mit ruhigem Gewissen
daheim auf die Post warten.
Ich ging die Treppe rauf und sah,
dort einen Mann der war nicht da.
Er war auch heute nicht mehr dort...
ich wollt, ich wollt er ginge fort
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Scout

*Verpeiler*

Registrierungsdatum: 2. September 2001

Beiträge: 4 026

18

Freitag, 11. April 2003, 11:31

aber wenn die bei ebay gute Bewertungen haben?! Die kommen ja auch nicht einfach so. Und Nachnamegebühr is ziemlich teuer.
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Registrierungsdatum: 26. Mai 2002

Beiträge: 403

Bike: KMX

19

Freitag, 11. April 2003, 12:22

in zukunft auch bloß noch nachnahme.
@steven:
das mit dem mahnbescheid hab ich nicht gewusst, ist aber mal ein sinnvoller vorschlag.
mfg
ich würd die welt gern verändern doch ich kann es nicht, also lehn ich mich zurück und entspanne mich :)29
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Steven

unregistriert

20

Freitag, 11. April 2003, 12:54

Zitat

Original von jesus
in zukunft auch bloß noch nachnahme.
@steven:
das mit dem mahnbescheid hab ich nicht gewusst, ist aber mal ein sinnvoller vorschlag.
mfg


is total sicher. mahrecht is echt geil wenn du der gearschte bist
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fwmone

unregistriert

21

Freitag, 11. April 2003, 13:27

Zitat

Original von Steven

Zitat

Original von jesus
in zukunft auch bloß noch nachnahme.
@steven:
das mit dem mahnbescheid hab ich nicht gewusst, ist aber mal ein sinnvoller vorschlag.
mfg


is total sicher. mahrecht is echt geil wenn du der gearschte bist


lol. Zwischenzeitlich ist man da aber echt extrem im Vorteil.
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Steven

unregistriert

22

Freitag, 11. April 2003, 16:54

Zitat

Original von fwmone

Zitat

Original von Steven

Zitat

Original von jesus
in zukunft auch bloß noch nachnahme.
@steven:
das mit dem mahnbescheid hab ich nicht gewusst, ist aber mal ein sinnvoller vorschlag.
mfg


is total sicher. mahrecht is echt geil wenn du der gearschte bist


lol. Zwischenzeitlich ist man da aber echt extrem im Vorteil.



jap jap jap. wenn er blöd is und sich ned rührt dann hast eh gewonnen. das taugt schon...
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Registrierungsdatum: 18. September 2001

Beiträge: 120

23

Samstag, 12. April 2003, 19:04

Zitat

Original von Steven
anwalt anwalt anwalt! euch piepts wohl! geh inne bücherei kauf nen mahnbescheid, füll den aus und schick ihn ans mahngericht. die schicken des weiter an ihn. kostet dich kein pfennig . wenn er innerhalb von 2 wochen ned drauf reagiert dann geht das gericht davon aus das er schuldig ist ohne wenn und aber und klagt die summe ein. kostet dich nen euro fünzig und 10 minuten zettel ausfüllen. fertig!


Pfennig kostet es wirklich keinen, dafür aber Euro ...

Die Höhe der Gerichtskosten richtet sich nach der Höhe des Betrags, der mit dem Mahnbescheid geltend gemacht wird. Bis 300,00 € geltend gemachter Betrag sind es 12,50 € Gerichtskostenvorschuss.

Ist halt bei so kleinen Beträgen immer die Frage, ob sich der Aufwand dann lohnt. Andererseits würde ich mich aber auch nicht verarschen lassen.

Der Vollstreckungsbescheid ergeht nach zwei Wochen übrigens nicht automatisch, sondern muss beantragt werden. Also ned vergessen ...
Steht aber alles in der Anleitung zu dem Formular.
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Steven

unregistriert

24

Samstag, 12. April 2003, 21:10

Zitat

Original von rs_80_extrema

Zitat

Original von Steven
anwalt anwalt anwalt! euch piepts wohl! geh inne bücherei kauf nen mahnbescheid, füll den aus und schick ihn ans mahngericht. die schicken des weiter an ihn. kostet dich kein pfennig . wenn er innerhalb von 2 wochen ned drauf reagiert dann geht das gericht davon aus das er schuldig ist ohne wenn und aber und klagt die summe ein. kostet dich nen euro fünzig und 10 minuten zettel ausfüllen. fertig!


Pfennig kostet es wirklich keinen, dafür aber Euro ...

Die Höhe der Gerichtskosten richtet sich nach der Höhe des Betrags, der mit dem Mahnbescheid geltend gemacht wird. Bis 300,00 € geltend gemachter Betrag sind es 12,50 € Gerichtskostenvorschuss.

Ist halt bei so kleinen Beträgen immer die Frage, ob sich der Aufwand dann lohnt. Andererseits würde ich mich aber auch nicht verarschen lassen.

Der Vollstreckungsbescheid ergeht nach zwei Wochen übrigens nicht automatisch, sondern muss beantragt werden. Also ned vergessen ...
Steht aber alles in der Anleitung zu dem Formular.



nein das geht automatisch, steht zumindest in meinen unterlagen
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Registrierungsdatum: 18. September 2001

Beiträge: 120

25

Sonntag, 13. April 2003, 00:17

Automatisch erlässt das Gericht den Mahnbescheid, aber nicht den Vollstreckungsbescheid.

Genau lesen ;)
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Steven

unregistriert

26

Sonntag, 13. April 2003, 11:01

quasi. aber er fährt damit doch ned schlecht?!
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Registrierungsdatum: 26. Mai 2002

Beiträge: 403

Bike: KMX

27

Sonntag, 13. April 2003, 17:13

ich zahl bei 40€ lieber ein paar € gebühr als das geld ganz zu lassen, außerdem ist es ne prinizpielle sache.
mfg
ich würd die welt gern verändern doch ich kann es nicht, also lehn ich mich zurück und entspanne mich :)29
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