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CastrolRS2

kindisch & Proll ;-)

Registrierungsdatum: 11. November 2002

Beiträge: 2 141

Bike: Golf 3 G60 190PS 250Nm 1050kg

46

Dienstag, 29. April 2003, 19:44

nein das bist du nicht...... obwohl...
wir nehmen den fichtenelch!
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Registrierungsdatum: 14. März 2003

Beiträge: 20

Wohnort: Braunau am Inn

47

Dienstag, 29. April 2003, 19:58

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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »pacball21« (29. April 2003, 23:20)

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CastrolRS2

kindisch & Proll ;-)

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Beiträge: 2 141

Bike: Golf 3 G60 190PS 250Nm 1050kg

48

Dienstag, 29. April 2003, 20:01

Zitat

Original von pacball21 wenn das keine Profilierunsgsucht ist, na dann weis ich auch nicht! Denk mal drüber nach!



...
wir nehmen den fichtenelch!
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Cleaner

*putzfetischist*

Registrierungsdatum: 2. September 2001

Beiträge: 2 123

49

Dienstag, 29. April 2003, 20:08

Äh @pacball21 den Typen Jescheck und das Buch gibts wirklich! *lol* Jedem Jurastundent solle "Jescheck" was sagen!

Ok zum Inhalt kann ich nix sagen!
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Tony Montana

* Vorstand Single Club *

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Wohnort: südhessen

50

Dienstag, 29. April 2003, 20:19

Zitat

Original von pacball21

Zitat

LOL? [das allererste Anm.]


Ehrlich gesagt finde ich daß übrhaupt nicht witzig - wenn Du dir mal kurz überlegst, um was es in diesem Thread geht - um die Vergewaltigung eines Kindes!!! Da wäre wohl jeder andere Kurzkoméntar besser gewesen!



Du weisst solche Aussagen leicht zu verfälschen. Du hast diesen Kommentar nun so hingestellt, als würde er sich über das Thema belustigen, obwohl es eher deiner Aussage gewidmet war.
Ich ging die Treppe rauf und sah,
dort einen Mann der war nicht da.
Er war auch heute nicht mehr dort...
ich wollt, ich wollt er ginge fort
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Registrierungsdatum: 14. März 2003

Beiträge: 20

Wohnort: Braunau am Inn

51

Dienstag, 29. April 2003, 20:28

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Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »pacball21« (29. April 2003, 23:21)

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CastrolRS2

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52

Dienstag, 29. April 2003, 20:48

hab ich schon erwähnt daß ich der beste bin?
wir nehmen den fichtenelch!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »CastrolRS2« (29. April 2003, 20:57)

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Cleaner

*putzfetischist*

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Beiträge: 2 123

53

Dienstag, 29. April 2003, 20:50

@pacball21: So viel dazu: http://www.bib.uni-mannheim.de/bib/jura/…/stgb-inh.shtml

Zitat

das Sechste Gesetz zur Reform des Strafrechts (6. StrRG) vom 26.1.1998 (BGBl. I, 164, ber. 704; in Kraft getreten am 1.4.1998 ).

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Cleaner« (29. April 2003, 20:53)

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Chris_RS

Administrator

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Beiträge: 8 243

Wohnort: Lemgo

54

Dienstag, 29. April 2003, 21:24

Zitat

Original von pacball21

Zitat

6. StrRG vom 26.1.1998, nachzulesen in BGBl. I S. 164 und speziell Sexualdelikte BGBl. I S. 160. "Das 6. StrRG tat einen ersten umfassenden Schritt zur Gesamtreform des Besonderen Teils. [...] Das Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten [...] verstärkte den Schutz der öffentlichen Sicherheit. [...] Die zahlreichen Veränderungen des Gesetzestextes [...] führten zu einer Bekanntmachung der Neufassung des StGB vom 13.11.1998 (BGBl. I S. 3322)" (em. Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Jescheck in: Einführung, StGB, 33. Auflage, München 1999).


Und genau das gibt es eben nicht! Nett ausgedacht, aber trotzdem wenig glaubwürdig - schreibst Du öffter solche Texte, muß auf Dauer anstrengend sein!


Faktisch falsch verstanden. Eine Einleitung (!) zu einer Gesetztestextauflage zu schreiben dürfte o.g. Prof zugefallen sein, und ich persönlich bezweifle nicht dass es eine 33. Aufl. des StGB gibt. Hat vielleicht sogar deine Bibliothek. Das da oben ist keinesfalls Gesetzestext noch reflektiert er irgendein Gesetz. Das Zitat war lediglich darauf abgerichtet dass es eine solche Änderung gab, die sogar noch durch Cleaners Link bestätigt wird. Ich halte es für ziemlich lachhaft die Einführung zu einem Gesetzestext als Ausgedacht zu betiteln...


Zitat


Zitat

LOL? [das allererste Anm.]


Ehrlich gesagt finde ich daß übrhaupt nicht witzig - wenn Du dir mal kurz überlegst, um was es in diesem Thread geht - um die Vergewaltigung eines Kindes!!! Da wäre wohl jeder andere Kurzkoméntar besser gewesen!

Und man nehme - nur mal theoretisch - an Du hättest Recht mit deiner Reform - war es dann wirklich notwendig sie hier überhaupt zu erwähnen, wenn Du ein "StGB [...] in Textform" vor dich hast und dann sehen müßtest das stimmt alles so wie es dargelegt wurde von mir - wenn das keine Profilierunsgsucht ist, na dann weis ich auch nicht! Denk mal drüber nach!


Wie Tony Montana schon sagte - falsch zitiert. Ich denke man kann es entschieden dementieren dass Falk sich über die Sachlage lustig macht. Nützt jedenfalls nichts zu versuchen ihm die Worte in den Fingern umzudrehen.
Ebenfalls hat Falk es nicht nötig sich hier zu profilieren - das hat er in den 4 (?) Jahren bereits durch seine Persönlichkeit getan. Seine Kenntniss von Gesetzen dürfte deine übersteigen, da er ganz nebenbei [Oh Gott!] Jura studiert. Hups, jetzt isses raus..
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fwmone

unregistriert

55

Dienstag, 29. April 2003, 21:59

Zitat

Original von pacball21
Und genau das gibt es eben nicht! Nett ausgedacht, aber trotzdem wenig glaubwürdig - schreibst Du öffter solche Texte, muß auf Dauer anstrengend sein!


- und -

Zitat

Original von pacball21
Klar, der Typ hat anscheinend immer das Vorwort geschrieben, aber eben nicht das dort zitierte, das ist frei erfunden worden.


Hier als Scan - natürlich kannst du weiterhin behaupten, ich denke mir das alles nur aus und auf irgendwelchen Universitätsservern stehen Falschmeldungen. Im Endeffekt machst du dich damit aber nur noch lächerlicher...







Und man nehme - nur mal theoretisch - an Du hättest Recht mit deiner Reform - war es dann wirklich notwendig sie hier überhaupt zu erwähnen, wenn Du ein "StGB [...] in Textform" vor dich hast und dann sehen müßtest das stimmt alles so wie es dargelegt wurde von mir - wenn das keine Profilierunsgsucht ist, na dann weis ich auch nicht! Denk mal drüber nach!

Du verstehst leider den Sinn nicht. Ich für meinen Teil habe die Angelegenheit nicht so aufgebauscht, sondern dich lediglich darauf hingewiesen, dass du eine neuere Textausgabe verwenden solltest. Denn nur so bist du in der Lage, einwandfreie, soll heißen, aktuell verbindliche Gesetze zu zitieren. Letzen Endes habe ich mit keinem Wort irgendwelche Sonderkenntnisse von mir erwähnt, weil ich mir meines wenig forgeschrittenen Studiums bewusst bin. Zudem gebe ich meine Fehler wenigstens zu (siehe oben im Thread).

Egal - lass' uns den Schwachsinn hier beenden. Es ist doch lächerlich für dich, oder?
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Beiträge: 20

Wohnort: Braunau am Inn

56

Dienstag, 29. April 2003, 22:55

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Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »pacball21« (29. April 2003, 23:30)

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Scout

*Verpeiler*

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Beiträge: 4 026

57

Dienstag, 29. April 2003, 23:00

assi
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CastrolRS2

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58

Dienstag, 29. April 2003, 23:00

ja genau so siehts nämlich aus sag ich da nur
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fwmone

unregistriert

59

Dienstag, 29. April 2003, 23:25

Zitat

Original von pacball21
REM: User "pacball21" kann nun gelöscht werden.


Mal ne ganz neue Art: man tut so, als habe man das alles genau so geplant... und natürlich war das von vorn herein alles klar, als du deinen juristischen Vortrag gehalten hast...

Arm.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »fwmone« (29. April 2003, 23:26)

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CastrolRS2

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60

Dienstag, 29. April 2003, 23:43

rofl so eine witzfigur jetz alles editiert daß es niemand mehr sieht vor 10min hast du noch behauptet fwm voll krass geil verarscht zu haben hahahha was ein spinner
wir nehmen den fichtenelch!
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