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Matthias

Super Moderator

Registrierungsdatum: 20. Oktober 2001

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Bike: hab nen Fahrrad und ne Monatskarte für die Bahn...

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1

Sonntag, 21. März 2004, 10:59

Schlägerei - Folgen?

So gestern gabs ne Schlägerei. Mal zur Vorgeschichte:

Personen: Rübezahl und Bugs Bunny (Namen fiktiv um nicht immer "der eine" und "der andere zu sagen :P )

Jedenfalls war gestern Party angesagt; Bugs Bunny war auch da. Gegen 1 Uhr kommt Rübezahl uneingeladen mit ein paar ehemalige aus der 13. Klasse. Bugs Bunny und Rübezahl haben sich schon öfters in die Haare gekriegt. Nur diesmal gabs gleich ne "Schlägerei". Ok es war nur ein Schlag, dann wars schon wieder vorbei und wir haben die beiden auseinander gezogen. Bugs Bunny hatte Rübezahl eine in die Fresse zentriert. Hat nen dumpfen Schlag getan -> Unterkieferbruch. Hatte auch dann der Notarzt gleich gesagt. Die obere Zahnreihe war ganz normal. Nur die untere eben genau in der Mitte geteilt und um ~1,5-2cm in der Höhe versetzt. Viollettes Blut war das...
Nun gut. Jetzt kommt das ABER: Den Anfang hatte Rübezahl gemacht. Seine Hand ging an den Hals von Bugs Bunny. Soviel habe ich gesehen. Andere sagen, dass Rübezahl Bugs Bunny gewürgt hat. Daraufhin hat er eben zugeschlagen. Alle waren zu dem Zeitpunkt mindestens angetrunken. Hätte in der Situation wohl genauso zugeschlagen...Polizei war keine vor Ort. Rübezahl wurde dann eben in die Uni-Klinik Erlangen gefahren.

So was blüht jetzt Bugs Bunny? Was meint ihr? Notwehr? Zurechnungsfähigkeit?
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TheChris

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2

Sonntag, 21. März 2004, 11:08

BGB § 227 Notwehr



(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.

(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden




Nun die Frage, ob Rübezahl einen rechtswidrigen Angriff begangen hat:

§ 223 - Körperverletzung


(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.
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3

Sonntag, 21. März 2004, 11:10

zurechnungsfähig war er denke ich mal noch, da man es glaube ich erst ab einem hohen promillewert ist und da ihr angetrunken wart, war er wohl nicht so hacke...
joa, war notwehr von ihm, da rübezahl ihn ja angegriffen hat.

ohh ha holt der hier sein bgb raus :D schreibe morgen ne rechtskunde klausur ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Chrispie« (21. März 2004, 11:12)

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matze_w

kann sich einen individuellen Benutzertitel geben.

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4

Sonntag, 21. März 2004, 11:24

Zitat

Original von TheChris
BGB § 227 Notwehr



(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.

(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden




Nun die Frage, ob Rübezahl einen rechtswidrigen Angriff begangen hat:

§ 223 - Körperverletzung


(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.


hey, da hat sich einer wie ich ein bürgerliches gesetz buch gekauft und darin gelesen ! :daumen:

hab hier mehr nackte Frauen gesehen als in meinem Leben zuvor :P
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5

Sonntag, 21. März 2004, 11:26

:D Tschuldigung, aber wenn ich mir vorstell wie sich Rübezahl von Bugs Bunny auf die Fresse bekommt, und Bugs Bunny dann meint "Is was Doc?" muss ich ein bisschen schmunzeln...
Naja, ich denk wenn Rübezahl zu Lucky Luke (Polizei) geht, wird erstma ermittelt und du wirst dann auch befragt (bist du dann garfield?). Und dann wird aufgrund der Zeugenaussagen entschieden obs Notwehr oder Körperverletzung war. Kommt auch noch dazu was Rübezahl für einen Grund hatte Bugs Bunny zu würgen... Vllt. hat er seine Lola Bunny angefasst :daumen:
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Matthias

Super Moderator

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6

Sonntag, 21. März 2004, 11:27

Zitat

Original von Florian1987
:D Tschuldigung, aber wenn ich mir vorstell wie sich Rübezahl von Bugs Bunny auf die Fresse bekommt, und Bugs Bunny dann meint "Is was Doc?" muss ich ein bisschen schmunzeln...
Naja, ich denk wenn Rübezahl zu Lucky Luke (Polizei) geht, wird erstma ermittelt und du wirst dann auch befragt (bist du dann garfield?). Und dann wird aufgrund der Zeugenaussagen entschieden obs Notwehr oder Körperverletzung war. Kommt auch noch dazu was Rübezahl für einen Grund hatte Bugs Bunny zu würgen... Vllt. hat er seine Lola Bunny angefasst :daumen:


Der Rübezahl wird die nächsten Tage wohl erstmal nirgendswo hingehen ;)
waren ja noch so 30 andere Zeugen da. Soll die Polizei mal zu denen gehen...^^
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7

Sonntag, 21. März 2004, 12:10

Ist Notwehr - hatte mal 'ne ähnliche Situation.
Der Typ ist auf mich "losgegangen", ich hab ihm welche gehauen. Der hat die Bullen gerufen, die wiederum den Krankenwagen. Dann mussten ich (0,6%o) und der Typ (2,6%o) pusten.

Ein paar Wochen später kam Post von der Polizei; Vorladung zur Aussage (der Typ hatte mich angezeigt). Die anderen Zeugen (Securitys) hatten auch schon ausgesagt. Aussagen haben übereingestimmt, kurz darauf Post vom Staatsanwalt, dass das Verfahren fallen gelassen wurde.
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8

Sonntag, 21. März 2004, 12:15

Muss ja heftig sein, wenn der Kiefer gebrochen is. Da kann man ja gar nichts mehr Essen, bis der Knochen wieder voll zusammengewachsen ist. Und man kann auch gar nicht reden, oder?
" Ein Mensch sollte nie mehr Staub aufwirbeln, als er bereit ist zu schlucken "
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Matthias

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9

Sonntag, 21. März 2004, 12:25

Zitat

Original von Tristan
Muss ja heftig sein, wenn der Kiefer gebrochen is. Da kann man ja gar nichts mehr Essen, bis der Knochen wieder voll zusammengewachsen ist. Und man kann auch gar nicht reden, oder?


Naja reden konnte er noch rudimentär. Und essen...hmm...Suppe :o
Wurde in der Nacht operiert. Denke mal die haben den Kieder wieder zusammengeschraubt. Vielleicht kann er dann bald schon wieder halbwegs normal essen.
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10

Sonntag, 21. März 2004, 13:06

kieferbruch hatte mal´n bekannter von mir, der hatte halt eine überdemensionale zahnspange und konnte nur so reden wie als wenn wir mit zusammengebissenen zähnen sprechen, ausserdem konnte er nur suppe essen, durchn strohhalm
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Bike: Nsr 97

Wohnort: Hannover

11

Sonntag, 21. März 2004, 13:30

notwehr würgen ist eindeutig ein angriff
I am From Hannover :D :D :D
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TheChris

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Bike: kein 2-rad-scheiss

12

Sonntag, 21. März 2004, 15:44

je nachdem wie rübezahl drauf is darf sich bugs bunny dann in zukunft fürchten, nachts allein irgendwo hinzugehn...
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13

Sonntag, 21. März 2004, 16:00

lol

dann muss bugs bunny von lucky luke schutz anfordern...

aber ich denk mal wenn bugs bunny, rübezahl mit einem schlag den kiefer bricht, wird der wohl auch nicht der schwächste sein
Destroy the German dream
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Matthias

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14

Sonntag, 21. März 2004, 16:13

Zitat

Original von Raziel
lol

dann muss bugs bunny von lucky luke schutz anfordern...

aber ich denk mal wenn bugs bunny, rübezahl mit einem schlag den kiefer bricht, wird der wohl auch nicht der schwächste sein


Öhm der Bugs Bunny ist vom Erscheinungsbild eher etwas schmächtig. Es kommt immer auf die Technik drauf an...

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Tony Montana

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Wohnort: südhessen

15

Sonntag, 21. März 2004, 16:33

hab rübezahl ihm es etwa schon heimgezahlt so wie der auf dem bild zugerichtet ist!?! lol
Ich ging die Treppe rauf und sah,
dort einen Mann der war nicht da.
Er war auch heute nicht mehr dort...
ich wollt, ich wollt er ginge fort
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