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Com.Raphaezer

*The Legend*

Registrierungsdatum: 7. September 2001

Beiträge: 3 265

1

Mittwoch, 28. Juli 2004, 11:13

3 Punkte und 50 Euro (zzgl. Gebühren) abwenden.

"Ihnen wird zur Last gelegt, am 05.06.2004 um 23.00 Uhr [...] als Führer des Wagens Mazda [...] folgende Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG begangen zu haben:

Sie setzten das betriebserlaubnispflichtige Fahrzeug nach Erlöschen der Betriebserlaubnis in Betrieb.
§ 18 Abs. 3, § Abs. 2, § 69A StVZO; § 24 StVG; 178 BKAT

Es waren blau leuchtende Leuchtdioden in Fahrtrichtung mittig auf dem Amaturenbrett montiert. Die Leuchtkraft war derart intensiv, dass die Gefahr der Verwechslung mit Einsatzfahrzeugen und Irritationen anderer Verkehrsteilnehmer bestand."

Was kann ich dagegen machen? Hab noch 6 Tage bis zum Überweisen der 75,60 Euro.
Also die LEDs waren Richtung Motorhaube ausgerichtet, nicht direkt in Fahrtrichtung. Außerdem sind sie ja sehr klein, ein Verwechseln mit Einsatzfahrzeugen (größere Quelle, Leuchtrichtung ändert sich, dadurch "An-Aus-Effekt") halte ich für arg hochgegriffen...

Gruß,
Com.Raphaezer
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StunRocZ

unregistriert

2

Mittwoch, 28. Juli 2004, 11:32

Wenn du Rechtschutz hast, sofort zum Anwalt und erkundigen!
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DMDoniz

***Der Schweigende***

Registrierungsdatum: 2. November 2002

Beiträge: 1 422

Bike: GSX-R 750 K2, Honda Civic EJ9

Wohnort: Friedrichshafen am Bodensee

3

Mittwoch, 28. Juli 2004, 13:03

Jo genau, geh einfach mal zum Rechtsanwalt, der kann dir sicher helfen.
Meine Homepage:
www.dmdoniz.de

Zitat


DMDoniz: ich will irgednwie gern zocken(auf PS2) aber ich bin zu faul vom PC wegzugehen
Andi: omg :)
DMDoniz: jo
DMDoniz: denk ich mir au ;)
Andi: kipp halt vom stuhl und roll dich
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Marco

unregistriert

4

Mittwoch, 28. Juli 2004, 13:22

so ein Poser :daumen:
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RaGaZzO

unregistriert

5

Mittwoch, 28. Juli 2004, 14:11

größtenteils ist die innenraumbeleuchtung ja erlaubt wie man will, da du aber selber sagst das du in richtung motorhaube die led´s gerichtet hast, also wird nicht gezielt der innenraum, sondern "das außen" beleuchtet, halte ich es für möglich das du vielleicht nicht durchkommst...

ich mein, einige zivile einsatzfahrzeuge haben ja tatsächlich mittig auf dem amaturenbrett ihre blauen led´s bzw. das einsatzlicht... ich glaub dir zwar das das nicht so professionell war bei dir wie bei den einsatzfahrzeugen, aber du kennst ja unser rechtssystem..... :rolleyes:

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »RaGaZzO« (28. Juli 2004, 14:17)

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Lionel Hutz

*alles gestellt*

Registrierungsdatum: 25. Januar 2004

Beiträge: 2 838

Bike: R6 und VR6 (noch beim händler)

Wohnort: KA

6

Mittwoch, 28. Juli 2004, 14:30

tja wer unbedingt blau leuchten muss muss halt mit sowas rechnen :D
wenn man selbst nur mit 10kmh fährt, bei schnee dann ist das evtl auch schon an dem grenzbereich, und da lernt man richtig gut das fahren.
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O.mus

Super Moderator

Registrierungsdatum: 24. Februar 2003

Beiträge: 13 248

7

Mittwoch, 28. Juli 2004, 15:48

jo irgendwann erwischts alle, wenn du keinen rechtschutz hast würd ich dir raten zu zahlen ansonsten lmaa und volle kanne druff :daumen:
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Registrierungsdatum: 23. Juni 2003

Beiträge: 314

Bike: nur meinen 'Kühlschrank' (Polo Variant 1,9 SDI)

Wohnort: Nord-Ost-Sachsen, bei Weißwasser

8

Mittwoch, 28. Juli 2004, 16:09

Zitat

Original von Lionel Hutz
tja wer unbedingt blau leuchten muss muss halt mit sowas rechnen :D

genau. steht das nicht sogar auf der verpackung, dass die im bereich der stvzo nicht zugelassen sind?!

btw: ich kassiere/riskiere meine punkte lieber für geschwindigkeitsverstöße - da hab ich wenigstens was davon :daumen:
Meine Rache wird furchtbar sein!!! :)63
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Com.Raphaezer

*The Legend*

Registrierungsdatum: 7. September 2001

Beiträge: 3 265

9

Mittwoch, 28. Juli 2004, 22:09

Zahl ichs halt. Ich war ja gottfroh dass die Herren nicht meine Reifen, meinen Auspuff, meine Tüv-Plakette und mein Lenkrad genauer angesehen haben. :]

Danke.
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