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fwmone

unregistriert

16

Donnerstag, 20. April 2006, 22:26

Zitat

Original von TheMaker
Im übrigen hat ein Kind auf etwa 600€ (kann a bissl mehr sein) Anspruch. Soviel müssen deine Eltern für dich zahlen. (Kindergeld, Bafög, andere Einnahmen werden davon abgezogen)


Kannst du so konkret nicht sagen. 600 € monatl. sind sogar eher das obere Limit für volljährige Kinder. Der Unterhaltsanspruch bemisst sich im Normalfall mittels Düsseldorfer Tabelle anhand des Nettoeinkommens des Barunterhaltspflichtigen. Solche Dinge sind jedoch insgesamt nicht ganz unaufwendig. Lediglich das Kindergeld ist mit 154 € monatl. fest.

Im Übrigen ist die Rechnung falsch: nicht BAföG wird an den Unterhalt angerechnet, sondern umgekehrt der Unterhalt auf den BAföG-Anspruch. Für den Unterhalt hat aufgrund des in Deutschland geltenden Subsidiaritätsprinzips zunächst einmal die Familie zu sorgen, erst danach tritt der Staat mit Hilfen ein.
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Registrierungsdatum: 15. Februar 2002

Beiträge: 1 062

Bike: keins Auto: Citroen Saxo

Wohnort: Berlin

17

Donnerstag, 20. April 2006, 22:35

Zitat

Original von fwmone
[...]

Im Übrigen ist die Rechnung falsch: nicht BAföG wird an den Unterhalt angerechnet, sondern umgekehrt der Unterhalt auf den BAföG-Anspruch. Für den Unterhalt hat aufgrund des in Deutschland geltenden Subsidiaritätsprinzips zunächst einmal die Familie zu sorgen, erst danach tritt der Staat mit Hilfen ein.


Wenn man Bafög bekommt entfällt ja die Unterhaltspflicht der Eltern sowieso (?)
:D Keine Signatur ist auch eine Signatur! :D
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fwmone

unregistriert

18

Donnerstag, 20. April 2006, 22:39

Zitat

Original von TheMaker

Zitat

Original von fwmone
[...]

Im Übrigen ist die Rechnung falsch: nicht BAföG wird an den Unterhalt angerechnet, sondern umgekehrt der Unterhalt auf den BAföG-Anspruch. Für den Unterhalt hat aufgrund des in Deutschland geltenden Subsidiaritätsprinzips zunächst einmal die Familie zu sorgen, erst danach tritt der Staat mit Hilfen ein.


Wenn man Bafög bekommt entfällt ja die Unterhaltspflicht der Eltern sowieso (?)


BAföG wird (u. a.) anhand des Einkommens der Eltern, deines eigenen Einkommens und deiner Ersparnisse errechnet. Eltern bleiben stetig unterhaltspflichtig, der Staat gibt nur noch seinen Teil dazu um ein bestimmtes Niveau zu erreichen. Aus genau dem Grund erhalten viele auch kein oder nur wenig BAföG, sobald die Eltern ein halbwegs ordentliches Einkommen haben. Unabhängig vom Einkommen der Eltern und evtl. Unterhalte sind die neu hinzugekommenen, zinsgünstigen Kredite der KfW.
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Registrierungsdatum: 2. März 2002

Beiträge: 1 756

Wohnort: Bayern

19

Donnerstag, 20. April 2006, 22:43

Zitat

Original von TheMaker

Zitat

Original von fwmone
[...]

Im Übrigen ist die Rechnung falsch: nicht BAföG wird an den Unterhalt angerechnet, sondern umgekehrt der Unterhalt auf den BAföG-Anspruch. Für den Unterhalt hat aufgrund des in Deutschland geltenden Subsidiaritätsprinzips zunächst einmal die Familie zu sorgen, erst danach tritt der Staat mit Hilfen ein.


Wenn man Bafög bekommt entfällt ja die Unterhaltspflicht der Eltern sowieso (?)


Steht ja oben, Falk hats schon geschrieben! (war ich wieder zu langsam mit dem Tippen...)

Als erstes zahlt die Familie (Eltern) dann der Staat.
Praktisch gesehen gibt es einen Betrag "Bafög" X (~ 550€ oder so glaub ich) von dem wird abgezogen was deine Eltern bezahlen können (wird nach einem bestimmten Schlüssel berechnet, da spielen noch andere Sachen hinein), die Differenz ist der Bafög-Betrag der monattlich auf das Konto wandert.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Zamar« (20. April 2006, 22:44)

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hinni

unregistriert

20

Freitag, 21. April 2006, 10:50

OT: mensch falk, ich frage mich gelegentlich, ob du eigentlich alle (!) Wahlschwerpunkte belegt hast :) ... bzw ob ich das auch noch alles lerne ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »hinni« (21. April 2006, 10:50)

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fwmone

unregistriert

21

Freitag, 21. April 2006, 11:00

:D

Familien- und Erbrecht ist bei uns Pflichtfach. Dann hatte ich im Strafrecht mal eine Klausur u. a. mit BAföG-Betrug; die ist tierisch in die Hose gegangen, weswegen ich mich damit mehr auseinandergesetzt habe. Ansonsten habe ich ja nur noch 4,5 Mon. bis zum 1. St. Examen - wenn ich bis jetzt nichts wüsste, sähe es arg düster aus ;)

Je nach Prof waren die Vorlesungen aber tatsächlich manchmal recht ergiebig. War aber auch viel Schrott drunter. Die "praxistauglichen" Sachen kamen aber ohnehin erst in den letzten Semestern, weil man da auch erst guten Überblick über das Rechtssystem hatte.
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