Sonntag, 19. Mai 2024, 14:39 UTC+2

Du bist nicht angemeldet.


Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Youngbiker.de Forum - Community & Infos für 125er, Sportler, Enduros, Supermotos, Tourer, Chopper und Cruiser. Falls dies dein erster Besuch auf dieser Seite ist, lese dir bitte die Hilfe durch. Dort wird dir die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus solltest du dich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutze das Registrierungsformular, um dich zu registrieren oder informiere dich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls du dich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert hast, kannst du dich hier anmelden.

leölöw

* bald: ötzlow *

Registrierungsdatum: 25. Juni 2003

Beiträge: 2 586

Bike: Suzuki GSX-R 1000 K5

Wohnort: Wiesbaden

1

Montag, 11. Dezember 2006, 00:46

Ebay neue AGBs

Hat mal jemand von euch die neuen AGBs von Ebay für 2007 gelesen? Irgendwelche nennenswerten Änderungen?
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 19. März 2006

Beiträge: 1 550

Bike: Suzuki GSR 750 | Auto: Hyundai i30

Wohnort: LK Rosenheim

2

Montag, 11. Dezember 2006, 00:49

jop, irgendwann nächstes jahr wird jeder über die agb´s abgefragt und wer sie nicht kann dem wird gekündigt =)

[SIZE=7]war auch zu faul zum lesen^^[/SIZE]
Eine Statistik in der EMMA hat gezeigt, dass 90% der Männer noch bei ROT über die Ampel fahren.
Das ist wohl richtig, allerdings fahren 90% der Frauen bei GRÜN nicht los.
www.Frau-am-Steuer.de
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 15. September 2002

Beiträge: 1 752

Bike: SZR660, Opel Senator B *lpg*, VW LT 28 Womo *Pöl*

Wohnort: Nähe Köln

3

Montag, 11. Dezember 2006, 16:01

Ab 1.1 wird jedem mit mehr als 25 neg Bewertungen der Penis gekürzt.
Erst mal als erstes,...
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 25. April 2006

Beiträge: 1 593

4

Montag, 11. Dezember 2006, 16:03

um mal ne echte antwort zu geben:

ab 1.1. haftet man für alles was mit seinem account passiert. d.h. klagen weil "mein kind 20000 geboten hat" geht dann nicht mehr.

cya
  • Zum Seitenanfang

silent_one

unregistriert

5

Montag, 11. Dezember 2006, 16:37

sonst noch irgenwas neues?
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 12. April 2005

Beiträge: 281

Bike: ex: Suzuki Dr; jetzt: GSX 750, BMW r45.KTM LC4 620

6

Montag, 11. Dezember 2006, 16:43

Zitat

Original von K|_3f4n4+
um mal ne echte antwort zu geben:

ab 1.1. haftet man für alles was mit seinem account passiert. d.h. klagen weil "mein kind 20000 geboten hat" geht dann nicht mehr.

cya


1. stimmt 2.nicht.

die haftung stimmt, aber nur soweit es das gesetzt vorsieht. und da das gesetz auch vorsieht,dass ein kind nichts für 20000€ kaufen kann und schonmal gar nicht in einem anderen namen, bleibt das auch anfechtbar.

gruß
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 2. März 2002

Beiträge: 1 756

Wohnort: Bayern

7

Montag, 11. Dezember 2006, 18:14

Wiederum falsch :)

Ein Kind kann mit entsprechender Vollmacht Geschäfte im Namen eines anderen vollziehen.
  • Zum Seitenanfang

Ra@ZZ125

unregistriert

8

Montag, 11. Dezember 2006, 18:19

Zitat

Original von Zamar
Wiederum falsch :)

Ein Kind kann mit entsprechender Vollmacht Geschäfte im Namen eines anderen vollziehen.



"hier hannes hast 50tausend € geh mal eben rüber und kauf papi den neuen 5er" blödsinn.
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 2. März 2002

Beiträge: 1 756

Wohnort: Bayern

9

Montag, 11. Dezember 2006, 18:44

Warum sollte es denn nicht gehen?
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 4. April 2002

Beiträge: 1 892

Bike: tolle 750er

Wohnort: Rosenheim

10

Montag, 11. Dezember 2006, 18:46

Früher nannte man das einfach Einverständniserklärung
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 3. September 2006

Beiträge: 1 853

Bike: Husqvarna TE 250 i.E.

Wohnort: Nürnberg

11

Montag, 11. Dezember 2006, 18:46

Zitat

Original von Zamar
Warum sollte es denn nicht gehen?


Es ist sogar möglich, aber dann ist der Händler schuld ;)!
Official member of the yb no-maam club
Offizieller Zeuge des heiligen Käfers Fridolin

Wäre ich ein Vögelein, dann flöge ich zu dir, da ich nicht fliegen kann, vögel ich jetzt hier!
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 16. Oktober 2005

Beiträge: 1 087

12

Montag, 11. Dezember 2006, 18:50

Zitat

Original von Zamar
Warum sollte es denn nicht gehen?


weil nen kind sich niemals für ne anständige farbe der Ledersitze entscheiden würde.
Grüße!
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 24. August 2006

Beiträge: 1 497

Wohnort: berlin

13

Montag, 11. Dezember 2006, 18:54

Zitat

Original von Zamar
Warum sollte es denn nicht gehen?


das kind muss aber dann wenigstens 7 jahre alt sein, oder !?

dann kann es ja sowieso lediglich vorteilhafte geschäfte tätigen und mit einverständnis der eltern auch andere. aber wenns noch nich 7 is doch wohl kaum, oder ?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »paulo« (11. Dezember 2006, 18:55)

  • Zum Seitenanfang

Kingmueller

*Hopfen- & Malz-Verlierer*

Registrierungsdatum: 25. März 2004

Beiträge: 6 140

Bike: Suzuki GSX 600 F

Wohnort: 54316 Pluwig

14

Montag, 11. Dezember 2006, 18:54

Zitat

Original von Zamar
Ein Kind kann mit entsprechender Vollmacht Geschäfte im Namen eines anderen vollziehen.


Nein. Ein nihct geschäftsfähiges Kind kann und darf keine Geschäfte tätigen.

Beschränkt Geschäftsfähige bedürfen der Zustimmung der Eltern und sind schwebend unwirksam.

Kommt also aufs Alter des Kindes an ;) afaik bis acht nicht geschäftsfähig
  • Zum Seitenanfang

Matthias

Super Moderator

Registrierungsdatum: 20. Oktober 2001

Beiträge: 12 991

Bike: hab nen Fahrrad und ne Monatskarte für die Bahn...

Wohnort: Fürth - BAY/Dortmund - NRW

15

Montag, 11. Dezember 2006, 18:58

Zitat

Original von Kingmueller


Beschränkt Geschäftsfähige bedürfen der Zustimmung der Eltern und sind schwebend unwirksam.

Kommt also aufs Alter des Kindes an ;) afaik bis acht nicht geschäftsfähig


Hä warum bleiben die mit der Zustimmung der Eltern schwebend unwirksam? Das sind die doch nur falls keine Zustimmung vorliegt, aber evtl. noch eine Genehmigung (=nachträglich) der Eltern kommt.

Geschäftsunfähig = "0-6" Jahre, + Störung der Geistestätigkeit blabla
beschr. geschäftsfähig = 7-17
Geschäftsfähig = ab 18
SpVgg Fürth
  • Zum Seitenanfang

Thema bewerten