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Registrierungsdatum: 19. Dezember 2003

Beiträge: 329

Bike: Sachs XTC 2-T

1

Donnerstag, 22. Februar 2007, 10:47

Frage bezüglich Besteuerung / Ferienjob

Hallo Leute,
habe eine Frage bezüglich der Besteuerung bei Ferienjobs.

Es gilt doch die Regelung, dass 50 Tage oder 400 Stunden frei sind. Das heißt selbst wenn ich Steuern bezahle, dann bekomme ich sie über den Lohnsteuerausgleich wieder zurück.

Nun stellt sich meine 1. Frage.)

Ich arbeite jeden 2. Samstag in einer Firma jeweils 4h lang. Also 8h / Monat. Auf das Jahr bezogen sind dies etwa 100h.

Wird bei diesen "halben" Arbeitstagen also stundenmäßig berechnet?! Oder wird mir pro 4h Arbeitstag ein ganzer von diesen 50 erwähnten abgezogen?

2. Frage.)

Wie schaut es aus, wenn ich diese 400h überschreite? Was habe ich da zu bezahlen?

3. Frage.)

Was habe ich zu versteuern, wenn ich mir eine 2. Lohnsteuerkarte für einen anderen Job besorge?
Bekomme ich das Geld auch wieder zurück?


Danke euch im Voraus!
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ducss900nuda

unregistriert

2

Donnerstag, 22. Februar 2007, 10:58

also , bist du schüler?

wenn ja gilt folgendes. es geht automatisch ein steursatz weg , ein kleiner. du machst dann aber ne steuererklärung und zeigst denen aufm amt ,dass du schüler bist und bekommst jede gezahlte steuer wieder raus. ich hab bei den ferienjobs , wenn ich 3 wochen arbeiten war, immer über 50euro steuer wiederbekommen. :-)
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Registrierungsdatum: 19. Dezember 2003

Beiträge: 329

Bike: Sachs XTC 2-T

3

Donnerstag, 22. Februar 2007, 11:03

Ja ich bin Schüler und deine Erklärungen sind mir ja klar.

Aber es gilt doch die Regelung, dass dieses Rückzahlen nur funktioniert, wenn man höchstens 400h oder 50 Tage im Jahr arbeitet.

Frage 1.) Fällt ein 4-stündiger Arbeitstag unter die Regelung Tage oder Stunden?

Frage 2.) Was habe ich zu bezahlen wenn ich die 400h pro Jahr überschreite?

Frage 3.) So wie ich informiert bin, muss ich - sobald ich eine 2. Lohnsteuerkarte beantragt habe - auf jeden Fall Steuern zahlen. Richtig? Und wenn ja wieviel? Bekomme ich die wieder zurück?
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Registrierungsdatum: 9. Juni 2002

Beiträge: 1 525

Bike: SV *Silver Surfer* 650 S

Wohnort: München

4

Donnerstag, 22. Februar 2007, 12:28

also das mit den 400h ist mir völlig unbekannt? bitte quelle.
die einzige grenze die ich kenne ist die 400.- Euro grenze bei geringfügig beschäftigen? da zahlst du keine abgaben(sozialversicherung z.B) nur dein arbeitgeber. zwischen 400 und 800 zahlst du 9,75%,die du auch nicht wieder bekommst. Schau lieber mal ob du nicht auf Rechung arbeiten kannst, bei den paar kröten...
// Manchen Moderatoren gehören die Hoden geschoren//
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Chris_RS

Administrator

Registrierungsdatum: 1. September 2001

Beiträge: 8 243

Wohnort: Lemgo

5

Freitag, 23. Februar 2007, 14:11

Zitat

Original von steelhawk
Ja ich bin Schüler und deine Erklärungen sind mir ja klar.

Aber es gilt doch die Regelung, dass dieses Rückzahlen nur funktioniert, wenn man höchstens 400h oder 50 Tage im Jahr arbeitet.

Frage 1.) Fällt ein 4-stündiger Arbeitstag unter die Regelung Tage oder Stunden?

Frage 2.) Was habe ich zu bezahlen wenn ich die 400h pro Jahr überschreite?

Frage 3.) So wie ich informiert bin, muss ich - sobald ich eine 2. Lohnsteuerkarte beantragt habe - auf jeden Fall Steuern zahlen. Richtig? Und wenn ja wieviel? Bekomme ich die wieder zurück?



1. es gibt keine 400h-regelung. kann man sich höchstens so als anhaltepunkt merken. es ist auch egal ob du schüler bist oder sonstwas. solange dein einkommen unter 7.680€ im jahr liegt bekommst du alle einbehaltenen steuern wieder wenn du ne steuererklärung abgibst.

2. s.o. über 7.680€ -> Einkommensteuer/Lohnsteuer

3. 2. Lohnsteuerkarte heisst nur andere Steuerklasse - es wird vom Arbeitgeber mehr Lohnsteuer einbehalten als bei der ersten. Ist bei ledigen ohne Kinder aber recht gering, grad wenns sich nur um Ferienjobs oder so handelt.


Das ganze gilt allerdings nicht wenn du nen 400€ job hast bzw geringfügig beschäftigt bist. dann gibst du deine lohnsteuerkarte ab, bekommst die kohle aufs konto und bist von allem ab. zu erfragen im personalbüro deines vertrauens.
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Cleaner

*putzfetischist*

Registrierungsdatum: 2. September 2001

Beiträge: 2 123

6

Freitag, 23. Februar 2007, 15:40

Zitat

Original von Chris_RS

Zitat

Original von steelhawk
Ja ich bin Schüler und deine Erklärungen sind mir ja klar.

Aber es gilt doch die Regelung, dass dieses Rückzahlen nur funktioniert, wenn man höchstens 400h oder 50 Tage im Jahr arbeitet.

Frage 1.) Fällt ein 4-stündiger Arbeitstag unter die Regelung Tage oder Stunden?

Frage 2.) Was habe ich zu bezahlen wenn ich die 400h pro Jahr überschreite?

Frage 3.) So wie ich informiert bin, muss ich - sobald ich eine 2. Lohnsteuerkarte beantragt habe - auf jeden Fall Steuern zahlen. Richtig? Und wenn ja wieviel? Bekomme ich die wieder zurück?



1. es gibt keine 400h-regelung. kann man sich höchstens so als anhaltepunkt merken. es ist auch egal ob du schüler bist oder sonstwas. solange dein einkommen unter 7.680€ im jahr liegt bekommst du alle einbehaltenen steuern wieder wenn du ne steuererklärung abgibst.

2. s.o. über 7.680€ -> Einkommensteuer/Lohnsteuer

3. 2. Lohnsteuerkarte heisst nur andere Steuerklasse - es wird vom Arbeitgeber mehr Lohnsteuer einbehalten als bei der ersten. Ist bei ledigen ohne Kinder aber recht gering, grad wenns sich nur um Ferienjobs oder so handelt.


Das ganze gilt allerdings nicht wenn du nen 400€ job hast bzw geringfügig beschäftigt bist. dann gibst du deine lohnsteuerkarte ab, bekommst die kohle aufs konto und bist von allem ab. zu erfragen im personalbüro deines vertrauens.


Unter 7.680 muss man jedoch immer Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Nur wenn du nen 400 Euro Job hast zahlts du überhaupt nichts.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Cleaner« (23. Februar 2007, 15:40)

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Registrierungsdatum: 25. Juni 2004

Beiträge: 364

Bike: KTM 950 Adventure S, KTM 300 EXC, Hercules P3

Wohnort: BaWü

7

Freitag, 23. Februar 2007, 15:50

Zitat

Original von Cleaner

Zitat

Original von Chris_RS

Zitat

Original von steelhawk
Ja ich bin Schüler und deine Erklärungen sind mir ja klar.

Aber es gilt doch die Regelung, dass dieses Rückzahlen nur funktioniert, wenn man höchstens 400h oder 50 Tage im Jahr arbeitet.

Frage 1.) Fällt ein 4-stündiger Arbeitstag unter die Regelung Tage oder Stunden?

Frage 2.) Was habe ich zu bezahlen wenn ich die 400h pro Jahr überschreite?

Frage 3.) So wie ich informiert bin, muss ich - sobald ich eine 2. Lohnsteuerkarte beantragt habe - auf jeden Fall Steuern zahlen. Richtig? Und wenn ja wieviel? Bekomme ich die wieder zurück?



1. es gibt keine 400h-regelung. kann man sich höchstens so als anhaltepunkt merken. es ist auch egal ob du schüler bist oder sonstwas. solange dein einkommen unter 7.680€ im jahr liegt bekommst du alle einbehaltenen steuern wieder wenn du ne steuererklärung abgibst.

2. s.o. über 7.680€ -> Einkommensteuer/Lohnsteuer

3. 2. Lohnsteuerkarte heisst nur andere Steuerklasse - es wird vom Arbeitgeber mehr Lohnsteuer einbehalten als bei der ersten. Ist bei ledigen ohne Kinder aber recht gering, grad wenns sich nur um Ferienjobs oder so handelt.


Das ganze gilt allerdings nicht wenn du nen 400€ job hast bzw geringfügig beschäftigt bist. dann gibst du deine lohnsteuerkarte ab, bekommst die kohle aufs konto und bist von allem ab. zu erfragen im personalbüro deines vertrauens.


Unter 7.680 muss man jedoch immer Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Nur wenn du nen 400 Euro Job hast zahlts du überhaupt nichts.


bekommt man renten/krankenversicherung auch wieder zurück?
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Registrierungsdatum: 1. Mai 2006

Beiträge: 54

8

Freitag, 23. Februar 2007, 16:22

I.d.R. nein
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Chris_RS

Administrator

Registrierungsdatum: 1. September 2001

Beiträge: 8 243

Wohnort: Lemgo

9

Freitag, 23. Februar 2007, 20:28

Zitat

Original von Cleaner

Unter 7.680 muss man jedoch immer Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Nur wenn du nen 400 Euro Job hast zahlts du überhaupt nichts.



ich sprach jetzt auch nur von der steuer. sozialversicherung dürfte trotzdem bestehen, stimmt schon. die bekommt man auch nicht vom finanzamt wieder ;)
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