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Registrierungsdatum: 8. Mai 2005

Beiträge: 1

Bike: Daelim Roadwin

1

Sonntag, 8. Mai 2005, 13:51

125er auf Italiens Autobahnen

Hallo Italienkenner,

Mich nerft in Italien, daß ich mit meiner 125er nicht mal auf den mautfreien Autobahnen fahren darf. Die sind erst ab 150 ccm erlaubt.

Zuweilen läßt es sich kaum vermeiden auf so einem Stück Autobahn zu fahren.

Was kostet es wenn mich ein Carabineri mal auf so einer zur Autobahn ausgebauten SS (Super Strada) auf meiner 125er erwischt?

Ciao
Herby
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Registrierungsdatum: 5. April 2004

Beiträge: 164

Bike: Kawasaki ZX 7 R

Wohnort: Kassel

2

Sonntag, 8. Mai 2005, 14:00

Als Deutscher musst du immer plechen und das nicht gerade mal wenig
KAWASAKI
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Registrierungsdatum: 6. November 2004

Beiträge: 349

Bike: Sporty 883

Wohnort: 64560 Riedstadt

3

Sonntag, 8. Mai 2005, 19:54

Ich habe es mal aus meinem Forum kopiert... nicht das hier jemand denkt ich will Leute auf meine Seite locken indem ich einen Link setze ! Es ist nicht vielleicht die genaue Antwort auf Deine Frage... aber ich denke das es auch interessant für Euch ist !!!


Geschrieben Dienstag, April 5, 2005 @ 16:34:58

So, nachdem die Frage hier ja aufgekommen ist, habe ich dem ADAC mal gefragt. Da sieht man wieder wie gut es ist, wenn man ADAC Mitglied ist, denn heute kam schon die Antwort:


Sehr geehrter Herr Auer,

wie telefonisch besprochen, sende ich Ihnen auf diesem Wege die gewünschte
Rechtsauskunft.

Sowohl die Führerscheinklasse 3, erworben vor dem 01.04.1980, als auch die
Führerscheinklasse A1 berechtigen zum Führern eines Kraftrades der Klasse A
mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von
nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder).

Eine Ausnahme hiervon gilt für Inhaber der Fahrerlaubnisklasse A1, die das
18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für diese ist die
bauartgenehmigte Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h begrenzt. Diese dürfen
von der Fahrerlaubnis nur in Deutschland Gebrauch machen sowie in
EU-Mitgliedsstaaten, die ebenfalls von der Ermächtigung, diese
Sonderregelung zu treffen, Gebrauch gemacht haben.

Zur Regelung in den anderen Mitgliedsstaaten liegen uns zur Zeit folgende
Informationen vor:

Nach der EG-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG und Entscheidung der
EU-Kommission vom 21.03.2000 werden innerhalb der EU Fahrerlaubnisse des
Herkunftslandes in dem Umfang anerkannt, den sie nach Maßgabe des Rechts des
Herkunftslandes haben. Im Falle eines deutschen Motorradführerscheins kommt
es hinsichtlich der Fahrerlaubnis im Ausland grundsätzlich auf die deutsche
Rechtslage an.

Zu beachten ist allerdings, dass Artikel 6 Abs.2 der vorbezeichnete
EG-Richtlinie den EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit einräumt, die
Gültigkeit eines Führerscheins, dessen Inhaber nicht das 18.Lebensjahr
vollendet hat, in ihrem Hoheitsgebiet nicht anzuerkennen. Im Hinblick auf
die Klasse A1 haben davon Österreich und die Niederlande Gebrauch gemacht.
Die Tatsache, dass das deutsche Führerscheinrecht hier ein anderes
Mindestalter (16 Jahre) vorsieht, ist dabei unbeachtlich, zumal die
Einschränkung ausdrücklich auch auf durchreisende Inhaber ausländischer
Führerscheine anwendbar ist.

So dürfen Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A1 (bzw. vormals 1 a) in
Österreich erst dann am Straßenverkehr teilnehmen, wenn das 18. Lebensjahr
vollendet ist (§ 6 Abs.1 Ziffer 3 a) Führerscheingesetz (FSG)).

Die Niederlande haben von dieser Möglichkeit in Art. 110 Wegenverkeerswet
1994 (Straßenverkehrsgesetz) in Verbindung mit Art. 5 Reglement rijbeweijzen
(Führerscheinverordnung) Gebrauch gemacht: So dürfen Inhaber einer
Fahrerlaubnis der Klasse A und A 1 auch in den Niederlanden erst dann am
Straßenverkehr teilnehmen, wenn das 18. Lebensjahr vollendet ist.

In Belgien beträgt das Mindestalter für Krafträder (über 50 ccm) bis 125 ccm
18 Jahre (Art. 2). Auch hier könnte es zu Problemen kommen (Praxisfälle
liegen uns aber nicht vor).

Das französische Führerscheinrecht sieht dagegen explizit die
Führerscheinklasse A1 vor, die dort auch mit 16 Jahren erworben werden kann
(Art. R.221-4, 221-5 Code de la Route). Demnach dürfte es hier keine
Probleme für noch nicht 18-jährige Inhaber einer entsprechenden deutschen
Fahrerlaubnis geben. Gleiches gilt für Spanien, das ebenfalls für die Klasse
A1 ein Mindestalter von 16 Jahren vorsieht (vgl. Art.5 und 7 Reglamento
General de Conductores). Auch in Italien sieht Art. 115 Abs. 1 b) Codice
della Strada für Krafträder bis maximal 125 ccm ein Mindestalter von 16
Jahren vor.

In der Schweiz sind Führer von ausländischen Krafträdern mit einem
Zylinderinhalt bis 125 ccm zu Fahrten zugelassen, wenn sie das in ihrem
Herkunftsland vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben und mindestens 16
Jahre alt sind (Art. 43 Abs.2 VZV).

Hinsichtlich der Frage, ob die bis zum 18. Lebensjahr geltende
Einschränkung, dass nur Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit bis 80 km/h gefahren werden dürfen, ist folgendes zu
beachten: Grundsätzlich gilt - wie bereits oben erwähnt - der Umfang der
Fahrerlaubnis auch im Ausland, d.h., auch im Ausland dürfen nur diejenigen
Fahrzeuge gefahren werden, die von den erteilten deutschen
Führerscheinklassen umfasst sind. Demzufolge gilt die
Geschwindigkeitseinschränkung für deutsche Kraftfahrer auch im Ausland,
selbst wenn die Regelungen des Reiselandes möglicherweise weniger streng
sind als in Deutschland. Auch wenn die ausländischen Behörden das Fahren
mit schnelleren Krafträdern (über 80 km/h) in verkehrsrechtlicher Hinsicht
möglicherweise nicht ahnden (z.B. weil sie die deutschen
Führerscheinregelungen nicht kennen), sollte davon unbedingt abgesehen
werden, und zwar aus folgendem Grund: Im Schadenfall prüfen die
Versicherungen auch die Fahrerlaubnis und stellen dabei natürlich auf den
Umfang der in diesem Fall in Deutschland erteilten Fahrerlaubnis ab. Wird
dabei festgestellt, dass das betreffende Kraftrad nicht von der erteilten
Führerscheinklasse mitumfasst war, kann dies zu gravierenden
versicherungsrechtlichen Problemen führen (z.B. Regressforderung durch
Versicherung etc.).

Weitere Informationen zur Benutzung von Krafträdern im Ausland entnehmen Sie
bitte der beigefügten Mitteilung.

Mit freundlichen Grüßen

Juristische Zentrale - RechtsService (JTS)
ADAC e.V

Also... wir alten Säcke über 18 haben freie Fahrt... unter 18 sind die Niederlande und Österreich tabu... in Belgien könnte es eng werden. (Ok... wer will freiwillig nach Belgien ??? ) Alle anderen mit einer 125er erreichbaren EU Staaten sind auch für 16- 18 Jährige befahrbar... sogar die Schweiz !
Wer ficken will... muss freundlich sein !
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Registrierungsdatum: 20. Mai 2004

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Bike: Honda Hornet 600 PC34

Wohnort: Stemwede, NRW

4

Sonntag, 8. Mai 2005, 20:53

Edit

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »julian_xv« (8. Mai 2005, 20:54)

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Registrierungsdatum: 21. November 2004

Beiträge: 181

Bike: Rs 125; Aprilia Leonardo 125; China-Kracher

Wohnort: Barcelona

5

Mittwoch, 11. Mai 2005, 23:31

in den niederlanden verboten???
da hab ich noch nix von mitbekommen
hatte bisher keine probleme und meine freunde die hier mit rumfahren auch nich
Ich hab nichts gegen Heinz! Ich finde jeder sollte einen haben
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Registrierungsdatum: 6. November 2004

Beiträge: 349

Bike: Sporty 883

Wohnort: 64560 Riedstadt

6

Donnerstag, 12. Mai 2005, 18:40

Dann haste bisher Glück gehabt und bist in noch keine Kontrolle gekommen oder Du bist schon > 18.
Wer ficken will... muss freundlich sein !
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Bike: Kawa ZX-9R

Wohnort: Dortmund

7

Donnerstag, 12. Mai 2005, 21:04

Na ja EU Recht und in andern Ländern fahren sind zwei verschiedene Dinge ...

in italien würden sie dir trotzdem die Kohle abknöpfen .. und das schlimme ist man kann ja nichtmal mit denen reden da da kaum einer Englisch beherscht.
Könnt mir sogar vorstellen das die extra noch mehr Geld abknöpfen wollen als man überhaupt bezahlen muss da der Ausländer ja eh nicht weis wie die genauen Gesetze bei denen sind.

Wenn man sich weigert .. könnt ich mir vorstellen das man erstmal ne Nacht im Knast verbringt und dann per Anwalt die Sache erstmal regeln muss.
Sprich Stress ohne Ende.

Im Ausland zieht man als Deutscher eh fast immer den kürzeren..
:rolleyes:


Tote Kekse krümeln nich !


Klingt komisch is aber so !!
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Registrierungsdatum: 21. November 2004

Beiträge: 181

Bike: Rs 125; Aprilia Leonardo 125; China-Kracher

Wohnort: Barcelona

8

Freitag, 13. Mai 2005, 01:37

Zitat

Original von hyosung-freunde
Dann haste bisher Glück gehabt und bist in noch keine Kontrolle gekommen oder Du bist schon > 18.

nein ich bin noch nich über 18 und ich war schon in kontrollen.
ein kumpel von mir wurde auch schon öfters angehalten und seine is offen und auf seinen vater zugelassen und die bullen gucken nur ob du den führerschein hast und gut is.
aber jeder bulle is hier anders, die einen animieren dich noch zum schnel fahren und dann gibts wieder welche die dich bei jeder kleinigkeit anhalten aber dass sie gesagt haben dass ich nich fahren darf hatte ich echt noch nich
Ich hab nichts gegen Heinz! Ich finde jeder sollte einen haben
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Der_XTC

Das_Kind

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Beiträge: 7 010

9

Freitag, 13. Mai 2005, 15:13

Nen Kumpel von mir wurde letztes Jahr auch in den Niederlanden angehalten, ist noch keine 18 und konnte ganz normal weiterfahren. Denke das das in Niederlanden nicht so streng gehandhabt wird wie bei den scheiß Österreichern.
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Beiträge: 349

Bike: Sporty 883

Wohnort: 64560 Riedstadt

10

Freitag, 13. Mai 2005, 15:24

@Der_XTC

Deine Signatur ist ja wohl zum kotzen... mach das mal weg...
Wer ficken will... muss freundlich sein !
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Der_XTC

Das_Kind

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Beiträge: 7 010

11

Freitag, 13. Mai 2005, 15:34

Was ist denn an Ghetto Gospel zum Kotzen?
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Beiträge: 25

12

Freitag, 13. Mai 2005, 19:43

Ich denke ma das er diesen absolut Widerwärtigen Gedankenaustausch zwischen deinem Liebhaber und dir meint!

Kus: Ich glaub ich such mir ne Jamaicanerin
Ich: Wieso?
Kus: Damit ich eine Tochter wie Lisa rausbekomme
I: Und was willst du dann mit der? Ist ja deine Tochter?
Kus: Hm,. vergewaltigen

Du hast schon eigenartig abartige Freunde!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »odd.tobman« (13. Mai 2005, 19:56)

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Registrierungsdatum: 6. November 2004

Beiträge: 349

Bike: Sporty 883

Wohnort: 64560 Riedstadt

13

Freitag, 13. Mai 2005, 22:23

So sieht es aus Odd... völlig behämmert und abartig...

Währe in meinem Forum schon längst ne Abmahnung fällig...

Also mach es bitte weg!
Wer ficken will... muss freundlich sein !
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Der_XTC

Das_Kind

Registrierungsdatum: 22. Juni 2004

Beiträge: 7 010

14

Samstag, 14. Mai 2005, 16:45

lol, was soll das denn hier, das ist Kus-Style und wurde aus Spaß gesagt, wer nimmt bitte sowas ernst? Und wer zum Teufel hat meine Sig geändert?
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Registrierungsdatum: 24. November 2004

Beiträge: 25

15

Samstag, 14. Mai 2005, 19:22

Ich denke ma das der Admin von diesem Forum deine Sig geändert hat! Was er auch zurecht getan hat! Ich habe selber eine Tochter und habe keinerlei verständniss für solche Aussagen! Solchen Leuten wie dir würd ich am liebsten sowas von einen Einlauf verpassen das die Heide wackelt! Sowas auch noch cool zu finden is schon absolut dumm! Stell dir vor du hast selber eine Tochter und du liest soetwas! Ich persönlich hacke jedem die Finger ab der meine Tochter anfässt! Ich hoffe ma das du erwachsen genug bist dieses zu verstehen, wenn nich, würde ich als Admin, dich als User löschen!
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