Donnerstag, 25. April 2024, 21:29 UTC+2

Du bist nicht angemeldet.


Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Youngbiker.de Forum - Community & Infos für 125er, Sportler, Enduros, Supermotos, Tourer, Chopper und Cruiser. Falls dies dein erster Besuch auf dieser Seite ist, lese dir bitte die Hilfe durch. Dort wird dir die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus solltest du dich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutze das Registrierungsformular, um dich zu registrieren oder informiere dich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls du dich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert hast, kannst du dich hier anmelden.

Registrierungsdatum: 26. April 2005

Beiträge: 1 030

Bike: Sachs XTC *geschrottet*; MZ 125SM *verkauft*; GSX-R 1100 *verkauft*; Z750

Wohnort: Nürnberg

1

Mittwoch, 3. Juni 2009, 17:16

Wandlung des Laptop Kaufvertrages - Fragen?

Hallo Leute

ich hatte eine Frage bezüglich der Wandlung bzw. dem Rücktritt vom Kaufvertrag meines Laptops. Folgende Situation: Laptop am 1.12.2006 mit 3 Jahren Garantie gekauft.
Mitlerweile ist der Laptop nun zum 4. mal defekt, bzw. zum 5. mal beim Hersteller. Nun gedenke ich vom Kaufvertrag zurück zu tretten, da es mit langsam echt annervt.
Was habe ich für einen Anspruch im Sinne des Rücktritts? Den vollen von mir damals bezahlten Betrag oder den aktuellen Wert?

Vielen Dank schonmal für die Antworten.
Gruß
  • Zum Seitenanfang

Falk

Administrator

Registrierungsdatum: 30. Oktober 2007

Beiträge: 4 086

Wohnort: Leutenbach

2

Mittwoch, 3. Juni 2009, 18:52

Du hast eigentlich vielmehr folgendes Problem: du möchtest vom Kaufvertrag zurücktreten, doch hast du vermutlich gar keinen Anspruch mehr darauf. Dazu müsste man mehr wissen.

Unabhängig davon: solltest du zurücktreten können, wandelt sich der Vertrag in ein Rückabwicklungsverhältnis und du erhältst den vollen Kaufpreis zurück. Du musst allerdings gezogene Nutzungen erstatten, womit typischerweise weniger als der volle Kaufpreis verbleibt.
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 26. April 2005

Beiträge: 1 030

Bike: Sachs XTC *geschrottet*; MZ 125SM *verkauft*; GSX-R 1100 *verkauft*; Z750

Wohnort: Nürnberg

3

Mittwoch, 3. Juni 2009, 19:05

ok danke schonmal

das mit dem nutzungsentschädigung ist doch mitlerweile in deutschland nicht mehr zulässig was ich so gelesen habe.
und laut deren AGB sollte das klappen, da ich ja 3 jahre garantie hab.
und was heißt ich mächte mehr oder weniger zurück tretten.
der laptop war schon 3 mal wegen dem selben problem in reparatur und mitlerweile ist es das 4. mal dass er eingeschickt wird, diesmal allerdings wegen was anderem. laut deutschem gesetzt kann man doch bereits nach der 2. nachbesserung vom kauf zurück tretten, oder irre ich da?
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 7. März 2004

Beiträge: 697

4

Mittwoch, 3. Juni 2009, 19:12

Da gehts um die Differenzierung zwischen Gewährleistung und Garantie.
Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungszeit (normal 2 Jahre) hast du Recht. Bei der Garantie sieht es aber anders aus, da kommt es auf die Bedingungen der Herstellers an und damit ist der Rücktritt wahrscheinlich nicht möglich würde ich jetzt sagen.
  • Zum Seitenanfang

Falk

Administrator

Registrierungsdatum: 30. Oktober 2007

Beiträge: 4 086

Wohnort: Leutenbach

5

Mittwoch, 3. Juni 2009, 19:49

Ach stimmt, da war ja das Urteil vom EUGH. Wie ich eigentlich drauf komme: vom Gesetz her ist eine Nutzungsentschädigung durchaus möglich und war sehr wohl auch Praxis. Aber wie so oft ist die Rechtsprechung kreativ und betätigt sich selbst als Gesetzgeber, indem sie Dinge dann "praxisnah" (...) regelt.

Du irrst nicht bzw. du irrst nur bedingt. Bei technisch komplizierten Geräten sind es allerdings drei Nachbesserungsversuche, die dem Verkäufer zugestanden werden müssen. Verkäufer habe ich deswegen bewusst fett angestrichen, weil der Rücktritt vom Vertrag ein Sachmangelanspruch ist, der auf dem Gewährleistungsrecht aufbaut. Du gestehst damit dem Verkäufer drei Nachbesserungsversuche zu. Faktisch hast du aber die Herstellergarantie in Anspruch genommen, nicht die Verkäufergewährleistung. Das macht für die Nachbesserungen erstmal keinen Unterschied, die waren ja trotzdem vorhanden. Sehr wohl macht es aber einen Unterschied auf den Fristverlauf der Gewährleistung - die gilt nämlich nur 2 Jahre. Umstritten ist, ob die Frist nach jeder Nachbesserung neu zu laufen beginnt (oder gehemmt wird). Es hängt also davon ab welches Recht du wie in Anspruch genommen hast - das ist alles bissel komplexer.
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 26. April 2005

Beiträge: 1 030

Bike: Sachs XTC *geschrottet*; MZ 125SM *verkauft*; GSX-R 1100 *verkauft*; Z750

Wohnort: Nürnberg

6

Mittwoch, 3. Juni 2009, 21:59

ok vielen dank schonmal falk.
der laptop wurde wie bereits erwähnt schon 3x wegen dem selben fehler repariert, dieser ist bis jetzt nicht wieder aufgetretten, allerdings ist nun ein neuer fehler aufgetretten.
ich werd ihnen erstmal einen brief schreiben und abwarten was von ihnen als antwort kommt. im äußersten fall kenn ich einen juristen persönlich und werd mich mit dem dann eventuell nochmal zusammen setzten. würde der laptop einwandfrei funktionieren würde ich ihn ja nicht tauschen jedoch nervts langsam dass alle halbe jahr was kaputt geht.
  • Zum Seitenanfang

Falk

Administrator

Registrierungsdatum: 30. Oktober 2007

Beiträge: 4 086

Wohnort: Leutenbach

7

Mittwoch, 3. Juni 2009, 23:30

Was fürn Hersteller eigentlich?
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 26. April 2005

Beiträge: 1 030

Bike: Sachs XTC *geschrottet*; MZ 125SM *verkauft*; GSX-R 1100 *verkauft*; Z750

Wohnort: Nürnberg

8

Donnerstag, 4. Juni 2009, 09:43

www.one.de
ist ein Compal EL80
hatte jetzt eben schon 3 mal einen neuen display bekommen und mitlerweile sind 2 von 3 usb anschlüßen defekt.
  • Zum Seitenanfang

Falk

Administrator

Registrierungsdatum: 30. Oktober 2007

Beiträge: 4 086

Wohnort: Leutenbach

9

Donnerstag, 4. Juni 2009, 10:04

Vollmundig ;)

"Keine Frage: One Personal Computer gehören mittlerweile zu unserem Leben wie das Telefon, die Dusche oder das Frühstücksbrötchen." (siehe http://www.one.de/shop/index.php)
  • Zum Seitenanfang

Ähnliche Themen

Thema bewerten