Interessant hierzu:
(
http://www.auto-und-verkehr.de/fs-eu-ausland.php)
Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH Urteil C-476/01 vom 29.04.2004), wonach alle EU-Führerscheine in Deutschland anerkannt werden müssen, glauben viele Autofahrer, denen beispielsweise die Fahrerlaubnis entzogen wurde, eine angeordnete MPU durch einen Erwerb des Führerscheins in einem EU-Nachbarland umgehen zu können.
Aber aufgepasst.
Einen Führerschein darf die Behörde nur dann ausstellen, wenn der Erwerber mindestens 185 Tage seinen Hauptwohnsitz im betreffenden Land gemeldet hatte, keine Sperrfirst besteht oder der Erwerb nicht durch falsche Angaben erschlichen wurde.
Wurde einem Autofahrer in Deutschland eine Sperre zur Neuerteilung einer Fahrerlaubnis verhängt, dann muss nach dem Urteil des EUGH vom 29.04.04 sein EU-Führerschein anerkannt werden, wenn die Sperrfrist abgelaufen ist.
Erfährt die Führerscheinbehörde jedoch von dem EU-Führerschein und hat sie Bedenken in Bezug auf die Fahreignung des Führerscheininhabers, weil er beispielsweise in Deutschland mit über 1,6 Promille oder wiederholt mit Alkohol aufgefallen und deshalb eine MPU angeordnet war, kann erhebliche Probleme bekommen, wenn er in Deutschland Auto fährt.
Nach dem Urteil des EuGH gilt nämlich weiterhin nationales Recht, wonach die Führerscheinbehörde eine MPU fordern kann, wenn sie Zweifel an der Geeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeuges hat.
Kommt die betroffene Person der Aufforderung der Behörde, an einer MPU teilzunehmen, nicht nach oder besteht sie die MPU nicht, kann ihr die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen (zumindest für Deutschland) aberkannt werden. Auto fahren ist damit in Deutschland vorbei.
Erwirbt jemand unter falschen Angaben seinen EU-Führerschein, dann wurde der Führerschein unrechtmäßig erworben und die Erteilung der Fahrerlaubnis kann ebenfalls wieder entzogen werden.
Neben einer möglichen Strafe im Ausland kommt jetzt u.U. auch noch Fahren ohne Fahrerlaubnis hinzu, was ein Straftatbestand ist, der mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden kann.