Man könnt's natürlich auch so probieren:
Für folgende Fahrzeuge ist weder eine Fahrerlaubnis noch eine Prüfbescheinigung erforderlich:
Motorisierte Krankenfahrstühle bis 10 km/h.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind, und Flurförderzeuge (z. B. Gabelstapler u. ä.) jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sowie einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden.
Quelle: http://www.bmvbw.de/Der-neue-EU-Fuehrers…srecht-.388.htm
Viel Spaß beim begründen und beim fahren
Gruß, Philipp
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Philipp« (11. April 2002, 01:59)