Original von webkid
Original von Xell
hm doch auf jeden fall steht drinnen die aussage des anzeigenerstatters also ists ja ne anzeige. hab meine aussage dazu geschrieben und schick das jetzt zurück und dann seh ich ja was es weiter gibt glaub aber wird fallen gelassen bin mit abschleppkosten ja schon bestraft und tüv und mängelkarte usw
kannst du mir sagen, was du geschrieben hast? bräuchte sowas in der art auch.
wird dir nicht viel bringen weil ich das ja genau auf meinen fall zusammen geschrieben hab aber ich schreibs mal :
PP Köln, PT 4
Nach schriftlicher Belehrung gemäß § 163 a. Abs. 4 StPO äußere ich mich zu der Beschuldigung wie folgt:
Am 27.08.2002 gegen 18Uhr wurde ich in Köln-Ossendorf auf der Peter-Michels Str. von einem Streifenwagen angehalten, weil mein Fahrzeug viel zu laut gewesen sein soll. Ich habe das Fahrzeug in dem Zustand wie es angehalten wurde gekauft, und es ist auch in diesem Zustand über den Tüv gegangen. Dass der Auspuff sehr laut ist, wusste ich auch, aber da es so über den Tüv gegangen ist, bin ich davon ausgegangen, dass es so in Ordnung ist. Ich jedenfalls habe weder Dämmwolle noch irgendwelche Prallbleche entfernt. Als die Polizisten mich gefragt hatten wie schnell das Fahrzeug sei, hatte ich gesagt, dass es laut Tacho ca. 100Kmh läuft. Da auch die gedrosselten Fahrzeuge von Freunden laut Tacho ca. 100kmh laufen habe ich mir dabei nicht weiter gedacht, dass etwas am Motor verändert sein könnte, da der Tacho ja immer etwas zuviel anzeigt. Mit meinen zugegebenen ca. .100kmh wollte sich der Polizist aber nicht zufrieden geben und er unterstellte mir ich hätte einen Rennauspuff montiert und das Motorrad würde viel schneller laufen. Aus diesem Grund wollte er, ohne irgendwelche Beweise, die Siegel von meinem Nummernschild entfernen. Als ich und mein Beifahrer fragten ob er das überhaupt ohne Grund dürfe, erteilte er meinem Beifahrer einen Platzverweis und unterließ es dann, die Siegel zu entfernen. Stattdessen rief er, aus meiner sicht unverständlicherweise, da ich ja zugegeben hatte dass das Fahrzeug laut Tacho etwas weniger als 100kmh fährt, was ja auch der Fall ist, einen Abschleppwagen. Als ich gefragt habe, ob es nicht möglich ist, dass ich das Fahrzeug mit einem Anhänger abholen komme um Kosten durch ein Abschleppunternehmen zu sparen, meinte er, dass dies nicht möglich sei, da ich ja nicht zugegeben wollte, dass das Fahrzeug schneller als 100Kmh ist (Was ja auch durch das Tüv-Gutachten bestätigt ist) . Das ich das Fahrzeug in dem Zustand, in dem es momentan ist, nicht fahren durfte, war mir nicht bewusst. Auch dass die Betrieberlaubnis erloschen war, wusste ich nicht. Warum das Fahrzeug zu schnell ist weiß ich nicht. In der Aussage des Anzeigenerstatters steht, dass die Betriebserlaubnis erloschen war, weil ich den Drehzahlbegrenzer abgeklemmt habe. Da dies aber nicht der Fall ist, verstehe ich nicht warum mir ein Fahren ohne Betriebserlaubnis und ohne Führerschein vorgeworfen wird.
meint ihr das ist ok so ? morgen wirds so los geshcickt
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Xell« (9. September 2002, 20:39)