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Sehr geehrter Herr Niggli
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Es gibt für Sie 3 Möglichkeiten:
1. Sie fahren ganz normal weiter mit ihrer 125er. Nach zwei Jahren Fahrpraxis können Sie wie bis anhin die praktische Prüfung für schwere Maschinen absolvieren. In diesem Fall ändert sich für Sie gar nichts, es läuft wie bis anhin und ist gestattet.
2. Sie lassen per 1. April 2003 ihren A1-Führerschein auf die neue Klasse A "mit Leistungsbeschränkung" umschreiben (möglich ohne Zusatzprüfung). Dann könnten Sie schon ein neues Motorrad (z.B. eine Suzuki GSX-R600 auf 34 PS gedrosselt) kaufen und dieses nach einem weiteren Jahr (1 Jahr 125-er und 1 Jahr 34 PS = 2 Jahre Fahrpraxis) entdrosseln und die praktische Prüfung für schwere ungedrosselte Motorräder ablegen.
3. Falls Sie 25 Jahre oder älter sind können Sie per 1. April direkt den Lernfahrausweis für schwere ungedrosselte Motorräder beantragen. Es ist kein Nachweis von 2 Jahren Fahrpraxis erforderlich! Falls Sie im Verlaufe des nächsten Jahres 25 jährig werden gilt diese Regelung per ihrem Geburtstag, sofern dieser nach dem 1. April liegt.
Fazit: um die praktische Prüfung für schwere Motorräder kommen Sie mit dem neuen Gesetz nicht herum. Grundlagen: Neue Verkehrszulassungsverordnung Artikel 151d.
Freundliche Grüsse
Frankonia AG
Lukas Rüdin
This post has been edited 1 times, last edit by "Milhouse" (Oct 4th 2002, 12:17pm)
This post has been edited 2 times, last edit by "galland19" (Oct 4th 2002, 12:26pm)
Deutschlehrer
Date of registration: Sep 5th 2001
Bike: Honda NS125R, Yamaha TZR Belgarda, Honda MT8
Location: Langenfeld(nähe Köln)
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Original von Two-Stroke
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Wieso wohne ich nich in der Schweiz ! *kopfaufdentischhau*
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Original von Joker
Jo, pass aber auf das der kopf nicht platzt![]()
ach, der hat da doch genug metall inna birne![]()
@topic: also bei fall 1 darf man dann nach 2 jahren ne ungedrosselte große fahn, ja? oder doch nur mit 34 ps?