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Bike: Yamaha R6 RJ11 2007 | BMW e36 328i Cabrio

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1

Dienstag, 3. Juni 2003, 07:27

Führerschein an einem Feiertag bzw. vorm geb. bekommen?

hi! ich werde am 19.6. 18 jahre alt, das ist aber dummerweise ein feiertag

nun frage ich mich ob ich eine möglichkeit habe den lappen dann zu bekommen.
ein polizist meinte, man bekommt den lappen dann einen tag früher, aber mit der bedingung das man erst am 19. fahren darf
auf dem amt wurde mir gesagt, es gibt nur die möglichkeit das innerhalb der gemeinde der führerschein weitergegeben werden kann (z.b. an die polizeidienststelle oder andere mitarbeiter im amt). Dann müsste man eben jemanden sehr gut kennen aus dem amt der sagt "ok ich hol den lappen mit heim der kleine kann ihn sich am feiertag abholen" ... oder eben zur bullerei, aber unsere im dorf hat feiertags zu, und per post wird der lappen auch nicht zur nächsten pozileidienststelle geschickt.
mein fahrlehrer sagte mir das es KEINE möglichkeit gibt und man den führerschein keine minute früher kriegt...

was ist nun richtig?
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »MasterRIP« (3. Juni 2003, 07:29)

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Bike: Suzuki dr 125 se, Kawasaki zx6r bj.99, Mazda 626

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2

Dienstag, 3. Juni 2003, 07:32

werde an einem sonntag 18 und habe mich erkundigt.ich könnte den führerschein dann schon freitag haben aber auch mit der voraussetzung das ich frühestens am sonntag fahre.also das geht schon,der typ vom tüf meinte auch das wenn ich den führerschein doch nicht bekommen sollte die da extra solche zettel haben wo die alles eintragen und das dann für 1-2 tage als führerschein ersatz gilt,und den dürfen sie dir auf jeden fall schon vorher aushändigen.
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Bike: Yamaha R6 RJ11 2007 | BMW e36 328i Cabrio

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3

Dienstag, 3. Juni 2003, 07:47

und wie mache ich das den Jungs auf dem Amt klar? (Am besten wär irgend ein Paragraph den ich ausdrucken kann, damit die net rumzicken)
Der Führerschein liegt ja auf dem Amt, der hat ja nix mit dem TÜV zu tun... oder gibt mir der Prüfer einen Zettel der als Führerschein ab dem 19.6. gilt bis ich meinen richtigen Führerschein abgeholt habe?
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RaGaZzO

unregistriert

4

Dienstag, 3. Juni 2003, 07:57

RE: Führerschein an einem Feiertag bzw. vorm geb. bekommen?

Zitat

Original von MasterRIP

mein fahrlehrer sagte mir das es KEINE möglichkeit gibt und man den führerschein keine minute früher kriegt...

was ist nun richtig?


eigentlich ist es genau so! ausser bei einer freundin, die hat den 2 tage vorher bekommen, aber auch nur, weil sie echt gute beziehung zum straßenverlehrsamt hat..
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Bike: Yamaha R6 RJ11 2007 | BMW e36 328i Cabrio

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5

Dienstag, 3. Juni 2003, 08:31

Der Führerschein gilt doch eh erst wenn man 18 Jahre alt ist, also warum bekommt man ihn in solchen Fällen (Geburtstag an einem Feiertag/Sonntag usW) nicht einfach vorher?! Wenn man erwischt wird ist es ob mit oder ohne Führerschein gleich schlimm und in beiden fällen fahren ohne fahrerlaubnis solange man noch keine 18 ist
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6

Dienstag, 3. Juni 2003, 10:38

Deine Mutter/Vater kann den Führerschein mit ner Unterschrift, dass sie ihn dir nciht vor deinem Geburtstag aushändigt, ich glaub 3 Tage vorher abhzolen.
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Bike: Yamaha R6 RJ11 2007 | BMW e36 328i Cabrio

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7

Dienstag, 3. Juni 2003, 11:49

Zitat

Original von Simon-NSR
Deine Mutter/Vater kann den Führerschein mit ner Unterschrift, dass sie ihn dir nciht vor deinem Geburtstag aushändigt, ich glaub 3 Tage vorher abhzolen.


Ist das ne Vermutung oder ist das 100%ig so und MÜSSEN die das auch so machen wenn meine Mutter/Vater das so will?
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Bike: ktm

8

Dienstag, 3. Juni 2003, 12:53

wo is das problem wenn man 18 is, hat den schein gepackt, aber man hat en nich dabei
da wird gepüft ob man bestanden hat wenn man kontrolliert wird und feddisch is

is doch wie wenn du genau jetz zur tanke fährst und lässt dein schein zuhause oder
brumm
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Bike: Yamaha R6 RJ11 2007 | BMW e36 328i Cabrio

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9

Dienstag, 3. Juni 2003, 13:10

die bullen sehen doch bei ner kontrolle am ausweis das man gerade rest 18 geworden ist (wenn sie mich am 19.6. anhalten) und dann wissen sie das es mein geburtstag ist und gleichzeitig feiertag .. dann wissen das man ihn am feiertag nicht krigt .... also wissen sie das man noch garkeinen hat .. ausserdem ist es mittlerweile verdammt teuer geworden wenn man seine papiere vergisst
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Bike: ktm

10

Dienstag, 3. Juni 2003, 16:08

aso wusste net dass es so teuer is
würde das risiko glaube eingehen
brumm
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Bike: Kawasaki ZXR 400 - VW Polo 86c

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11

Dienstag, 3. Juni 2003, 16:16

Ausserdem wird beim Ausstellungsdatum das Datum eingetragen, wo er ih abholt glaub ich. Und wenn er den Führerhscein dann bei den Bullen wieder vorzeigen musst, steht da leider das falsche datum druf.

Und zu meinem post noch.
Ja, ich bin mir sicher, zumindest in unserem landkreis ist das so, erkundige dich doch einfahc mal.
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Bike: SV *Silver Surfer* 650 S

Wohnort: München

12

Dienstag, 3. Juni 2003, 17:10

Easy Lösung:

Fahr einfach ohne Lappen, kostet 10 Euro wenn sie dich erwischen, ist nämlich nicht Fahren ohne Fahrerlaubniss sondern Fahren ohne Führerschein,
weil Fahren darfst du ja auch, wenn du deinen Führerschein nicht dabei hast;


Zord
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Bike: Yamaha R6 RJ11 2007 | BMW e36 328i Cabrio

Wohnort: Saarland

13

Dienstag, 3. Juni 2003, 18:40

Zitat

Original von Zord911
Easy Lösung:

Fahr einfach ohne Lappen, kostet 10 Euro wenn sie dich erwischen, ist nämlich nicht Fahren ohne Fahrerlaubniss sondern Fahren ohne Führerschein,
weil Fahren darfst du ja auch, wenn du deinen Führerschein nicht dabei hast;


Zord


Habe doch bereits erzählt das die polizei WEISS das ich den führerschein noch garnicht haben KANN - wenn sie mich am 19.6. anhalten ... wenn das mein 18. Geb tag ist und es feiertag ist, kann ich den führerschein noch garnicht haben ... und laut gesetz ist das fahren ohne fahrerlaubnis da der führerschein nicht gleichzeitig mit dem 18 geburtstag sondern mit dem abholen desgleichen gültig wird
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Bike: SV *Silver Surfer* 650 S

Wohnort: München

14

Dienstag, 3. Juni 2003, 20:18

Zitat

Original von MasterRIP

Zitat

Original von Zord911
Easy Lösung:

Fahr einfach ohne Lappen, kostet 10 Euro wenn sie dich erwischen, ist nämlich nicht Fahren ohne Fahrerlaubniss sondern Fahren ohne Führerschein,
weil Fahren darfst du ja auch, wenn du deinen Führerschein nicht dabei hast;


Zord


Habe doch bereits erzählt das die polizei WEISS das ich den führerschein noch garnicht haben KANN - wenn sie mich am 19.6. anhalten ... wenn das mein 18. Geb tag ist und es feiertag ist, kann ich den führerschein noch garnicht haben ... und laut gesetz ist das fahren ohne fahrerlaubnis da der führerschein nicht gleichzeitig mit dem 18 geburtstag sondern mit dem abholen desgleichen gültig wird



Quatsch, wenn du deine FS-Prüfung bestanden hast, darfst du an deinem 18then Fahren. egal ob du den shein geholt hast oder nicht. Ausserdem:
Wenn du ihn am 20. holst uund die bullen kontroliren dich, glaubst du die synkronisieren ihr Netzwerk alle 24 Stunden?



edit: Hast doch an der Prüfung was unterschrieben, dass du bestanden hast. also wissen sie, dass du fahren darfst, egal ob du den lappen dabei hast oder ihn noch garnicht geholt hast. / wider besseres wissen!
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Zord911« (3. Juni 2003, 20:20)

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Bike: Aprilia Rs 125

Wohnort: Baden-Württemberg | Kirchheim / Teck

15

Dienstag, 3. Juni 2003, 23:18

hehe gutes thema ich hab nämlich am 3.10. geburtstag, für die wo es nicht wissen das is der "Tag der deutschen Einheit" also IMMMER feiertag! und hab mir da auch schonmal gedanken gemacht bezüglich dem Führerschein, was scheisse wäre wenn der 3.10. ein samstag wäre dann könnte ich meinen FS ja erst am montag holen dass wäre HORROR!!!! aba es is ja glaub wenn ich mich net irre en freitag :) also kann ich ihn Samstag holen, aba ich frag da dann auch mal ob ich da was drehen kann dass ich ihn am Geb. bekomme.....
hab ja ncoh n bisle zeit!
Aprilia Rs 125 RoXx da House!!!!

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