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GasGas

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46

Mittwoch, 18. Juni 2003, 22:49

Hast du B kannst du es fahren, klasse 3 is was ganz anderes, die brauchst du ned... wieso der das schreibt...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »GasGas« (18. Juni 2003, 22:55)

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noway

unregistriert

47

Mittwoch, 18. Juni 2003, 23:09

Ich bin immernoch davon überzeugt, dass man es mit dem A1 fahren kann, wenn das Quad als Leichtkraftrad eingetragen ist. Ob man ein Quad so leicht als Leichtkraftrad eintragen lassen kann, ist die andere Sache..

cu
noway
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GasGas

unregistriert

48

Donnerstag, 19. Juni 2003, 00:36

Ruf doch einfach bei irgend einer fahrschule an, dann wirste ne bestätigung bekommen.
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Registrierungsdatum: 15. Februar 2002

Beiträge: 2 692

Bike: Husaberg Fc600 Supermoto, Golf III TDi

49

Donnerstag, 19. Juni 2003, 09:46

Und wie sieht das aus ein Quad als Landwirtschaftlichezugmaschine zuzulassen !? :rolleyes:

hört sich interessant an 8o
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Thanatos

unregistriert

50

Donnerstag, 19. Juni 2003, 11:01

Wenn man sich ab jetz wirklich einach ma auf beweisbare Fakten beschränken würde wär das Thema recht schnell vom Tisch....


Wenn einer meint man könnte das Ding ma eben so als Lichtkraftrad zulassen soll er dafür nen Beweis bringen, für andere Argumente gilt das gleiche!

Und das Quad was ich gefahren bin war als normales KFZ angemeldet und hatte auch ein "80er Schild) einfach weil es sonst nich ordentlich gepasst hätte.... (Das war ne Vorführer von MZ, die werden das schon richtig gemacht haben so)
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Registrierungsdatum: 24. September 2002

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Bike: alt oder nicht alt das ist hier die Frage!!!

Wohnort: Nürnberg

51

Donnerstag, 19. Juni 2003, 14:09

bei ner fahrschule nachfragen wird auch nicht viel bringen denn die wissen es wahrscheinlich auch nicht!

ich hatte vor einiger zeit beim ordnungsamt bei der führerscheinstelle nachgefragt die mussten sich dann selber auch erst erkundigen aber haben dann eindeutig gesagt quads egal mit wieviel kubik nur mit B
Therapy?
"Hate is just a 4 letter word!"
"Linux: be root. Windows: reboot"
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GasGas

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52

Freitag, 20. Juni 2003, 17:31

Ja war heut mal wieder beim GasGas... die haben dort auch Quads im hause...

Also es geht nur mit B egal ob 50ccm oder 660ccm oder was auch immer, ob es eine gesetzlücke gibt hab ich auch gefragt, NEIN! Wer keinen B hat darf es nur "Illegal" oder "Privat" nutzen.
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Bike: 180er Rööllär

Wohnort: Emsdetten (NRW)

53

Freitag, 20. Juni 2003, 18:38

Zitat

Original von GasGas
Ja war heut mal wieder beim GasGas... die haben dort auch Quads im hause...

Also es geht nur mit B egal ob 50ccm oder 660ccm oder was auch immer, ob es eine gesetzlücke gibt hab ich auch gefragt, NEIN! Wer keinen B hat darf es nur "Illegal" oder "Privat" nutzen.

Stimmt nicht! hab hier nen Händler! 50er darf man auch
mit Klasse M (50er) fahren!
Ich mache KEINE Schreibfehler!!! Ich bin nur Kreativ!!!
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Beiträge: 118

Bike: Aprila ETX 125

Wohnort: nrw

54

Freitag, 20. Juni 2003, 20:24

was soll das ganze theater hier eigentlich? wer fahren will der fährt und wer meint er darf es nicht, lässt es halt! mit eurer diskusion kommt ihr ja sowieso nicht weiter.
ich meinerseits glaube, das man soein quad , bis 125ccm , mit A1 fahren kann! ;)

Zitat

ich hab eine UPSIDE-DOWN-GABEL
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Beiträge: 2 611

Bike: alt oder nicht alt das ist hier die Frage!!!

Wohnort: Nürnberg

55

Samstag, 21. Juni 2003, 00:06

mir ist das eh egal habe meinen B und wenn ihr erwischt werdet fahren ohne führerschein dann viel spass!
Therapy?
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Thanatos

unregistriert

56

Samstag, 21. Juni 2003, 01:04

dito, und noch eine letzte frage von mir an jesus: als was is das 50er denn dann angemeldet? wohl nicht als kleinkraftrad, denn das wird schwer für ein 2 spuriges fahrzeug....
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Registrierungsdatum: 13. November 2001

Beiträge: 1 696

Bike: 180er Rööllär

Wohnort: Emsdetten (NRW)

57

Samstag, 21. Juni 2003, 01:41

Zitat

Original von Thanatos
dito, und noch eine letzte frage von mir an jesus: als was is das 50er denn dann angemeldet? wohl nicht als kleinkraftrad, denn das wird schwer für ein 2 spuriges fahrzeug....

keine ahung, muss ich ma fragen wenn ich da nochma
bin! aufjeden fall haben die 50er bei den Händler nen
Roller Motor mit Variomatik und so.. also denke ich ma
werden se als Roller angemeldet! ich frage nächste ma
wenn ich da bin!
Ich mache KEINE Schreibfehler!!! Ich bin nur Kreativ!!!
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Beiträge: 463

Bike: Suzuki GSF600N

Wohnort: Baden Württemberg

58

Samstag, 21. Juni 2003, 01:47

heut ist in irgend so einem campermagazin auf dsf auch was übern quad gekommen. war n kleines 50er quad von irgend ner japanischen relativ unbekannten firma und die haben ausdrücklich gesagt dass man es mit dem m führerschein fahren darf!
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GasGas

unregistriert

59

Samstag, 21. Juni 2003, 10:51

Einbildung ist auch ne Bildung.

Nützt wirklich nix mehr, einige sind echt leer im kopp...
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Beiträge: 2 081

Bike: Yamaha DT 125R (Bj.96) Suzuki SV 650S (Bj.04)

Wohnort: Rheinland-Pfalz

60

Samstag, 21. Juni 2003, 10:59

OK damit hier mal schluss ist hatte am freitag meine 3.theorie a1 und hab meinen fahrlehrer gefragt..
mit klasse m darf man 50er quads fahren die ned schnelle als 45km/h fahrn..(hubraum 50ccm)
mit a1 (unter 16)
125iger quads mit 125ccm und vmax 80.
mit a1 / 18
125iger quads ohne vmax beschränkung...
mit klasse a
quads (hubraum egal) leistung max 34 ps.
klasse a uneingeschränkt..===> alle quads

P:S: mit klasse b also auto darf man nur 50er quads fahren....
weil er klasse m enthält...
cu
angel
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