Original von rollerjäger
Original von SEiCo
naja, als der 50iger roller vom kollegen beim tüv war haben sie den 70iger satz nicht gefunden...
er hat den roller in kartons wiederbekommen...mußten den dann wieder zusammenfummeln....
dürfen die ein fahrzeug zerlegen wenn es keine betriebserlaubnis hat?
klar, wieso nicht, wenn du damit aufer straße fährst, müssen die ja davon ausgehen, das es eine hat...
und wenn nicht, muß ja festgestelt werden, was dran gemacht wurde, und damit das wieder i.o. kommt...
hier haben sie letzte woche nen roller anner kreuzunn zerlegt, kamen mit nen prüfstand-bully und 5 man, weiß nicht, ob die da größere kontrolle haten, jedenfals haben sie den roller da auf dem bürgersteig zerlegt, nachdem er aufm bprüfstand war, und haben natürlich einiges gefunden...der konnte dan zusehen, wie er den wieder nach hause bekommt, hab den nacher schieben gesehen, aber so ganz i.o. kann das alles nicht gewesen sein....normalerweise muß der dann abgeschlebt werden und vom tüv, oder ähnliches kontroliert werden....
naja, bullen halt, man kann sich in manchen fällen nicht wirklich wehren...am besten si abhauen