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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »topracer« (28. Mai 2004, 15:11)
fwmone
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Original von topracer
@Falk:
Das ist insoweit richtig. Der Denkfehler liegt allerdings darin, dass auf 80km/h gedrosselte 125er mit 15PS seit dieser Änderung KEINE Leichtkrafträder, sondern sogenannte Krafträder mit Leistungsbeschränkung ( => also Motorräder) sind. Die alten 80er z.B sind weiterhin sog. "Leichtkrafträder" - weiterhin gilt es auch für 15PS 125er die vor Bj 1983 sind.
Edit: Warum dies so ist, weiß ich nicht. Ich weiß nur, dass es so. Wurde mir jetzt von mehreren Quellen (zuerst: Polizei (Bekannter + Nachfragen) und später auch in der Zulassungsstelle bestätigt.
So, steht z.B in meinem Fahrzeugschein u. Brief "Krad m. Leistungsbesch." drinnen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »fwmone« (28. Mai 2004, 16:46)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »topracer« (28. Mai 2004, 18:09)
fwmone
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Original von topracer
@Falk:
Ja, das Problem liegt allerdings darin:
Maschienen, die von Haus aus schneller fahren als 80km/h oder mehr als 15 PS haben sind Krafträder. Ob gedrosselt oder nicht, ist egal.![]()
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Original von topracer
Desweiteren ist es wichtig, dass man die FeV und StVZo nicht zusammenwürfelt. in der FeV gibt es übrigens den Begriff "Leichtkraftrad" ofiziell nichtmehr.
fwmone
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »fwmone« (28. Mai 2004, 19:47)
fwmone
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Original von topracer
Es gibt keinen § der mir Vorschreibt, dass ich ein kleines Kennzeichen benutzen muss, da es sich bei dem Fahrzeg um ein Kraftrad handelt. Lediglich die alten 80er und Maschienen vor Baujahr 83 (und natürlich Roller...) werden in dieser Klasse als Leichtkraftrad bezeichnet.