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leölöw

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16

Freitag, 28. Mai 2004, 15:07

Nein es ist nicht schlimm...es ist eigentlich vollkommen egal

ABER

manche Leute behaupten mit einem "großen" Nummernschild wird man nicht so oft von der Polizei angehalten!

Da du eh offen fahren darfst kann dir das egal sein :daumen:


Gruss Leo 8)
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topracer

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17

Freitag, 28. Mai 2004, 15:09

@Falk:

Das ist insoweit richtig. Der Denkfehler liegt allerdings darin, dass auf 80km/h gedrosselte 125er mit 15PS seit dieser Änderung KEINE Leichtkrafträder, sondern sogenannte Krafträder mit Leistungsbeschränkung ( => also Motorräder) sind. Die alten 80er z.B sind weiterhin sog. "Leichtkrafträder" - weiterhin gilt es auch für 15PS 125er die vor Bj 1983 sind.

Edit: Warum dies so ist, weiß ich nicht. Ich weiß nur, dass es so. Wurde mir jetzt von mehreren Quellen (zuerst: Polizei (Bekannter + Nachfragen) und später auch in der Zulassungsstelle bestätigt.
So, steht z.B in meinem Fahrzeugschein u. Brief "Krad m. Leistungsbesch." drinnen.
Weil die Band, die auf der Bühne steht, die macht nur Reggae-Schmarren - warum könnt ihr kein Metal spieln? Ihr hab doch E-Gitarren...

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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »topracer« (28. Mai 2004, 15:11)

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fwmone

unregistriert

18

Freitag, 28. Mai 2004, 16:41

Zitat

Original von topracer
@Falk:

Das ist insoweit richtig. Der Denkfehler liegt allerdings darin, dass auf 80km/h gedrosselte 125er mit 15PS seit dieser Änderung KEINE Leichtkrafträder, sondern sogenannte Krafträder mit Leistungsbeschränkung ( => also Motorräder) sind. Die alten 80er z.B sind weiterhin sog. "Leichtkrafträder" - weiterhin gilt es auch für 15PS 125er die vor Bj 1983 sind.

Edit: Warum dies so ist, weiß ich nicht. Ich weiß nur, dass es so. Wurde mir jetzt von mehreren Quellen (zuerst: Polizei (Bekannter + Nachfragen) und später auch in der Zulassungsstelle bestätigt.
So, steht z.B in meinem Fahrzeugschein u. Brief "Krad m. Leistungsbesch." drinnen.


FeV § 6  Einteilung der Fahrerlaubnisklassen
"(...)
Klasse A1: Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder)
(...)"


StVZO § 18 Zulassungspflichtigkeit
"(...)
4 a. Leichtkrafträder (Krafträder mit einer elektrischen Antriebsmaschine mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW oder einem Verbrennungsmotor mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Hubraum von mehr als 50 cm3, aber nicht mehr als 125 cm3),
(...)"



Mich würde es letzten Endes nicht wundern, wenn das eine rein landkreisabhängige Neuregelung ist. Auch schon vor 2000 gab es Landkreise, in denen man große Kennzeichen für 125er auf 80 km/h bekommen konnte. Irgendwann wurde das aber beispielsweise für den Rems-Murr-Kreis endgültig abgestellt aufgrund einer Landesverordnung.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »fwmone« (28. Mai 2004, 16:46)

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19

Freitag, 28. Mai 2004, 17:21

Bei uns ist es so dass nur die kleinen ein kleines Kennzeichen bekommen können, sie müssen es aber nicht.
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topracer

* Feldracer *

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20

Freitag, 28. Mai 2004, 18:08

@Falk:

Ja, das Problem liegt allerdings darin:

Maschienen, die von Haus aus schneller fahren als 80km/h oder mehr als 15 PS haben sind Krafträder. Ob gedrosselt oder nicht, ist egal. :-)

Das ganze ist auch nicht Regionsabhängig, habe ich eben nochmals erfragt und abgeklärt, stimmt also schon so.
Desweiteren ist es wichtig, dass man die FeV und StVZo nicht zusammenwürfelt. in der FeV gibt es übrigens den Begriff "Leichtkraftrad" ofiziell nichtmehr.
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fwmone

unregistriert

21

Freitag, 28. Mai 2004, 18:53

Zitat

Original von topracer
@Falk:

Ja, das Problem liegt allerdings darin:

Maschienen, die von Haus aus schneller fahren als 80km/h oder mehr als 15 PS haben sind Krafträder. Ob gedrosselt oder nicht, ist egal. :-)


Also was jetzt? Nur Maschinen, die an sich schon mehr haben als 15 PS und dann eben speziell auf 15 PS gedrosselt werden? Warum gibt es nach wie vor den Begriff in der StVZO? Fahrzeuge bis 15 PS und bis 125 cm³ (über 50 cm³) werden dort als Leichtkrafträder legaldefiniert!

Mit diesem Argumenten kannst du auf dem Amt einfach nicht vorstellig werden. Und genau darum geht es mir ja. Es kann doch sein, dass es die Regeln gibt. Wenn du dich aber auf dem Amt nicht lächerlich machen willst, brauchst du schwarz auf weiß eine klärende Aussage!

Zitat

Original von topracer
Desweiteren ist es wichtig, dass man die FeV und StVZo nicht zusammenwürfelt. in der FeV gibt es übrigens den Begriff "Leichtkraftrad" ofiziell nichtmehr.


Natürlich geht das, wenn man beispielsweise Legaldefinitionen zu klären hat. Man nimmt ja genauso das BGB zur Begründung der Notwehr im StGB. Ich verwende die aktuellste Ausgabe der FeV inklusive der FeV-ÄndVOv vom 7. Januar 2004. Der Begriff wird dort genannt und sogar definiert.
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topracer

* Feldracer *

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Wohnort: Nörvenich

22

Freitag, 28. Mai 2004, 19:33

Ok, mit einem Beispiel lässt sich das wahrscheinlich leichter klären :-)

Meine 95er Mito hat von Haus aus (eingetragene) 30PS und läuft (eingetragene) 164km/h. amit gilt es als Krad und NICHT als Lkrad.
Dadurch, dass die Maschiene auf 15PS und 80km/h gedrosselt wird, ändert sich die Fahrzeugart nicht! Es bleibt ein Krad (im FzgS und FzgB mit dem vermerkt "mit Leistungsbeschränkung"). Daher müsste ich nicht mit dem kleinen "80er Schild" rumfahren.
Genauso wird es bei den anderen Maschienen auch gehandhabt.

Weiteres Beispiel:

Ein Kfz kann auf 25km/h gedrosselt und dann ohne Führerschein gefahren werden, dennoch bleibt es ein Kfz!

Insgesamt heisst das:

Es gibt keinen § der mir Vorschreibt, dass ich ein kleines Kennzeichen benutzen muss, da es sich bei dem Fahrzeg um ein Kraftrad handelt. Lediglich die alten 80er und Maschienen vor Baujahr 83 (und natürlich Roller...) werden in dieser Klasse als Leichtkraftrad bezeichnet.

Topracer
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fwmone

unregistriert

23

Freitag, 28. Mai 2004, 19:45

Jetzt kommen wir der Sache ganz nahe... daher gilt die Regel vermutlich nur für Fahrzeuge, die ursprünglich offen waren, also wiederum nicht für 15 PS Aprilias oder dergleichen (es gibt nämlich zwei Versionen - die offene und die 15 PS-Variante!). Also solche, die auch "Kraftrad" im Fahrzeugschein eingetragen haben. Es ist quasi eine Spezialregel der Spezialregel.

Und daraus ist zu folgern, dass der Gesetzgeber eben sehr wohl die Bezeichnung "Leichtkraftrad" kennt und sich daran auch nichts geändert hat.

Also ist der Traum "vom großen Kennzeichen für alle" ausgeträumt. Es bleibt bei den Spezialfällen und den "ich habe halt zufällig ein großes Kennzeichen bekommen".

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »fwmone« (28. Mai 2004, 19:47)

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fwmone

unregistriert

24

Freitag, 28. Mai 2004, 19:51

Zitat

Original von topracer
Es gibt keinen § der mir Vorschreibt, dass ich ein kleines Kennzeichen benutzen muss, da es sich bei dem Fahrzeg um ein Kraftrad handelt. Lediglich die alten 80er und Maschienen vor Baujahr 83 (und natürlich Roller...) werden in dieser Klasse als Leichtkraftrad bezeichnet.


Das mit 1983 hat einen anderen Zusammenhang:

StVZO § 72  Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen / FeV § 76  Übergangsrecht
"(...)
6. § 6 Abs. 1 zur Klasse A1 (Leichtkrafträder)
Als Leichtkrafträder gelten auch Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h (Kleinkrafträder bisherigen Rechts), wenn sie bis zum 31. Dezember 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
(...)"
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Bike: Suzuki RGV VJ22B

Wohnort: Prüm in der Eifel (RLP)

25

Freitag, 28. Mai 2004, 21:30

und die, die man nicht offen anmelden kann (zB Husky) sind ja dnn auch nur ein leichtkraftrad, oder?

Zitat


"Spüührrrst du die sohne?"




Braucht ein Motorrad Ventile? - Ja, aber nur an Vorder- und Hinterrad.
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topracer

* Feldracer *

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Beiträge: 2 252

Wohnort: Nörvenich

26

Freitag, 28. Mai 2004, 22:17

Schau in deinen Fahrzeugschein...
Da steht obs ein "Leichtkraftrad" oder ein Motorrad ist.
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Philipp RS

unregistriert

27

Samstag, 29. Mai 2004, 13:03

Ich hab jetzt gerade mal im Fahrzeugschein nachgesehen und da stet ( Kraftrad, Leichtkraftrad) was gilt da jetzt bitte den die Husky hat ja theoretisch mehr als 15PS ich darf sie aber in Deutschland nicht mit mehr als 15PS anmelden.

gruß Philipp
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silent_one

unregistriert

28

Samstag, 29. Mai 2004, 13:33

warum kannst die husky in DE nicht offen anmelden(geht ja bei rs etc auch) oder hab ich da jetz was falsch verstanden ?(
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Registrierungsdatum: 16. November 2002

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Bike: DR 650 SM

Wohnort: Beckenham, London

29

Samstag, 29. Mai 2004, 13:51

Zitat

Original von silent_one
warum kannst die husky in DE nicht offen anmelden(geht ja bei rs etc auch) oder hab ich da jetz was falsch verstanden ?(


weils kein gutachten für die offene version gibt
:essen: Heute gibts leckere 650 ml Eintopf :essen:
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silent_one

unregistriert

30

Samstag, 29. Mai 2004, 13:56

also is jeder husky fahrer dazu verdammt gedrosslet zu fahren?!(wenn er lagal unterwegs sein will). und ich dachte immer son typ hier in LA fährt seine legal offen(sagt er). gibts denn gar keine möglichkeit die offen anzumelden(also komplett offen mit A-Schein) ?
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