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Bike: Yamaha TW 125

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1

Mittwoch, 30. Juni 2004, 15:56

Führerschein im Ausland

Hi,

ich habe schon überalle gesucht , aber nirgends was gefunden

Ich bin 17 ,habe A1 schon länger als 1 jahr

Mein Frage :
Ich fliege nächste woche nach Griechenland ,
und will mir dort eine Roller :rolleyes: ausleihe

naja darf ich den überhaupt fahren ??
wie ist das dort mit den Gesetzen ??

Danke , im vorraus
Erst :)23 dan :)18 und :)17 ,dan :essen: und wieder :)18 und :)29
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2

Mittwoch, 30. Juni 2004, 16:17

Soweit ich weiß, zählen doch immer die Bestimmungen im Herkunftsland... würde heißen JA... Außerdem werden die die Führerscheine ja nicht umsonst auf europäischen Standard gebracht haben, oder..?
Polizisten
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und treten immer im Bündel auf

Rettet die Biker, esst mehr Schnittlauch
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3

Mittwoch, 30. Juni 2004, 16:20

zj0, sach das zum beispiel mal den ösis ... wollts auch lange nicht glauben, aber da darfste auch mit a1 unter 18 nich fahren :(

gabs aber schon öfter das thema .... wie´s sich mit griechenland verhält : ka
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4

Mittwoch, 30. Juni 2004, 16:46

Dann haben die Ösis aber echt einen weg...

Ich zittiere aus der MOTORRAD: "Prinzipiell gelten innerhalb der europäischen Union die Fahrerlaubnisse nach Maßgabe des Rechts des Herkunftlandes. Dementsprechend gilt hinsichtlich der Fahrerlaubnis im Ausland die deutsche Rechtslage."

Das hieße, dass man auch im Ausland mit 80km/h schnellen 125ern fahren dürfte...

Jedoch ist Legislative und Exekutive immer noch nicht das Selbe... In Italien und Spanien gilt zum Beispiel die Warnwestenpflicht auf außerörtlichen Straßen, sobald man das Fahrzeug am Straßenrand verlässt.. (z.B. auch beim Pinkeln :wand: ) Naja, laut Gesetzestext gilt dies nicht für Kradfahrer, aber trotzdem kontrolliert die Rennleitung ob man eine Weste dabei hat und kassiert auch ab, falls das nicht der Fall sein sollte...
Mal soviel zu den Gesetzen... :P


EDIT: sry, hab was übersehen... zit:"[...]dass es Mitgliedstaaten möglich ist, die Gültigkeit eines Führerscheins, dessen Inhaber nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat, in ihrem Hoheitsgebiet nicht anzuerkennen. In Hinsicht auf die Klasse A1 haben davon Österreich und die Niederlande Gebrauch gemacht."

Also, in allen Staaten der EU außer Österreich und den Niederlande dürfen wir fahren... :daumen:
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »redshadowbiker« (30. Juni 2004, 17:03)

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5

Mittwoch, 30. Juni 2004, 18:24

Zitat

Original von redshadowbiker
In Italien und Spanien gilt zum Beispiel die Warnwestenpflicht auf außerörtlichen Straßen, sobald man das Fahrzeug am Straßenrand verlässt.. (z.B. auch beim Pinkeln :wand: ) Naja, laut Gesetzestext gilt dies nicht für Kradfahrer, aber trotzdem kontrolliert die Rennleitung ob man eine Weste dabei hat und kassiert auch ab, falls das nicht der Fall sein sollte...


Also ich hab das letzten in nem Beitrag im Fernsehen gesehen. Demnach "Sind Motorradfahrer von der Warnwesten-Regelung ausgenommen."

Generell find ich die Regelung eigentlich net verkehrt, weils n gutes Stück Sicherheit bringt.
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6

Mittwoch, 30. Juni 2004, 19:07

Zitat

Original von redshadowbiker
Dann haben die Ösis aber echt einen weg...

Dieses Kompliment kann ich dir zurückgeben. Als Österreicher darf ich mit dem B111 Führerschein bei euch in Deutschland auch keine 125er fahren, obwohl ich es in Österreich darf.
Daraus folgt, daß die Deutschen echt einen weg haben ;o)
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7

Mittwoch, 30. Juni 2004, 20:57

Aber nächste woche nach Griechenland
NÄ NÄ und npchmal NÄ da sind die ganzen Straßen zu weil Griechenland WMeister wird
UND
:sportlich:

Ich kann mir den spurch nett verkneifen :D
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8

Mittwoch, 30. Juni 2004, 21:49

hehe WMeister ? du meinst sicher EMeister ,aber egal

ich habe gehört das man in Grichenland ab 16 , mopeds( 50 ccm) ohne führerschein fahren kann

kann ich mir net vorstellen ,
weis einer wo man sich infomieren kann
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9

Mittwoch, 30. Juni 2004, 21:49

mit diesen eu regelungen das gilt nur für über18jährige

was genau darf man mit dem B111-schein fahren???

Zitat


"Spüührrrst du die sohne?"




Braucht ein Motorrad Ventile? - Ja, aber nur an Vorder- und Hinterrad.
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10

Mittwoch, 30. Juni 2004, 21:52

Zitat

Original von SKD
was genau darf man mit dem B111-schein fahren???

125er mit max 15 PS. Man muß den B Führerschein mindestens 5 Jahre lang haben und 6 Stunden Fahrpraxis bei einem Autofahrerclub oder einer Fahrschule nachweisen.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cptnkuno« (30. Juni 2004, 21:52)

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leölöw

* bald: ötzlow *

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11

Mittwoch, 30. Juni 2004, 23:18

Hier ich fliege in 3 wochen wieder nach indonesien..dafür muesste ich einen internationalen Führerschein beantragen oder ?

Thx Leo
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12

Mittwoch, 30. Juni 2004, 23:33

Griechenland :rolleyes:

die scheissen da auf sowas wie Führerschein
mach dir keinen Kopp darum das interessiert dort keine Sau
bin auch gaänzlich ohne Führerschein rumgekurvt ( ob das gut war ist ne andere Frage )

da fahren 50er Moppeds mit Motocrosssound rum und niemands juckts
Kellner hat dazu nur ma gemeint "You know... the kids ;) "

Zitat

Original von Wallimar
... weil die Sitzbank abgepolstert und damit härter ist.
Zudem deutet das auf nen Frauenfahrzeug hin, also recht wenig Verschleiß am Motor, dafür aber wohl kaputte Kupplung und Getriebe.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Pogo« (30. Juni 2004, 23:34)

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13

Donnerstag, 1. Juli 2004, 21:05

wie isses denn in der Türkei? n Freund fährt da hin udn will sich auch n roller mieten is 16 hat aber keinen lappen.
Darf man so n teil da auch ohne lappen fahren??


mfg x0x
For a new monitor nail here

[x]

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »x0x« (1. Juli 2004, 21:05)

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14

Sonntag, 4. Juli 2004, 12:22

Es gibt eine EU weite Regelung dass jeder Führerschein der in einem EU-Land ausgestellt wird von allen Mitgliedsstaaten anerkannt werden muss, punkt.
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15

Montag, 5. Juli 2004, 20:48

ja aber eben nur für über 18jährige PUNKT

Zitat


"Spüührrrst du die sohne?"




Braucht ein Motorrad Ventile? - Ja, aber nur an Vorder- und Hinterrad.
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