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Registrierungsdatum: 7. Juli 2003

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Bike: XR 125 mit KAT ;-)

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46

Dienstag, 13. Juli 2004, 16:31

Zitat

Original von earl
junge, ich bin noch in der probezeit deshalb darf ich gar kein alkohol im blut haben, wenn ich fahr.


Das mit der Probezeit und dem Alkohol stimmt nicht! Für dich gelten die gleichen Regeln wie für alle anderen auch also die 0,5 (0,3) Promille Grenze. Wenn du nämlich mit 0,3-0,5 Promille erwischt wirst und Schlangenlinien fährst begehst du eine Straftat => 7 Punkte in Flensburg => Nachschulung => verlängerte Probezeit

Es passiert doch erst etwas wenn es Punkte gibt und die gibts ja "erst" ab 0,3 (auffälligem fahren) aufwärts => A-Verstoß

Zitat

Original von earl
der bulle hat mir gesagt dass sozialstunden vom staatsanwalt abhängen, ein kumpel von mir hat auch einfach so sozialstunden bekommen,
weiss auch nich genau, warum sich bei mir der staatsanwalt drumkümmert.


Ich kann dir sagen warum sich der StA darum kümmert: Es muss es, es ist seine Pflicht die Anzeigen zu verfolgen und dann zu entscheiden:

1. Einstellung
2. Einstellung mit Auflage
3. Anklage

Die Sozialstunden hängen nicht nur vom StA ab, denn das "für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständige Gericht" muss dem Antrag zustimmen.
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Registrierungsdatum: 6. Mai 2004

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Bike: MZ RT '02

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47

Dienstag, 13. Juli 2004, 20:04

Zitat

Original von Aerox
Das mit der Probezeit und dem Alkohol stimmt nicht! Für dich gelten die gleichen Regeln wie für alle anderen auch also die 0,5 (0,3) Promille Grenze. Wenn du nämlich mit 0,3-0,5 Promille erwischt wirst und Schlangenlinien fährst begehst du eine Straftat => 7 Punkte in Flensburg => Nachschulung => verlängerte Probezeit


Und nicht nur das. Mir wurd in der Fahrschule gesagt, dass man, wenn man sich wegen Alkohol im Straßenverkehr auffällig verhalten hat, egal wie viel man getrunken hat (also auch mit >0,3Promille), ne Anzeige und mindestens 9 (oder sogar 12, das weiß ich nicht mehr, aber schon viele Monate;)) Monate nicht fahren darf. Dann darf man frühestens seinen Führerschein wieder beantragen.
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Registrierungsdatum: 7. Juli 2003

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Bike: XR 125 mit KAT ;-)

Wohnort: Daheim

48

Dienstag, 13. Juli 2004, 22:03

Ja, man kanns so einstufen:

Ab 0,3 Promillie: Straftat wenn man auffällig fährt, Teilschuld bei Unfall

Ab 0,5 Promillie: Owi nach § 24,24a StVG mit einem Regelbußgeld von 250 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 4 Punkte in Norddeutschland :D
Gegebenenfalls Straftat nach § 315c StGB

Ab 1,1 Promillie: Straftat nach § 316 bzw. 315c StGB, Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug, 7 Punkte in Flensburg .......

Bei Probezeit kommt dann noch die Probezeitverlängerung + Nachschulung hinzu.
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Bike: Honda NSR

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49

Mittwoch, 14. Juli 2004, 17:22

also mein fahrlehrer meinte das man ich glaube ab 2.2 % als unzurechnungsfähig eingestuft wird, und einem nichts passiert !
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50

Mittwoch, 14. Juli 2004, 17:34

Zitat

Original von -=_o_=-
also mein fahrlehrer meinte das man ich glaube ab 2.2 % als unzurechnungsfähig eingestuft wird, und einem nichts passiert !



Naja, nichts passieren is wohl etwas untertrieben.
" Ein Mensch sollte nie mehr Staub aufwirbeln, als er bereit ist zu schlucken "
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Beiträge: 5

51

Mittwoch, 14. Juli 2004, 21:07

Hi,
wie viel zuschnell darf die Maschine auf dem Prüfstand sein? Kann ja ned auf den KMH 80 laufen also darf des da was drüber sein? Und wie is des wenn ich nen Sportlufi drauf hab und nen unfall bau entfällt da der versicherungsschutz?

THX

(Die dürfen des Moped mit dem Verdacht mit nehmen wenn des mit diesen 6 KM is. Hab nen fahrlehrer mal gefragt und wenn man sich weigert mit zu kommen oder die maschine abzugeben so kommt der Mobile Prüfstand auf eigene Kosten (es seiden es wurde nichts am Motorrad gemacht)) :P
why you drive and drink
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Bike: MZ RT '02

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52

Mittwoch, 14. Juli 2004, 21:18

10% Überschreitung sind soweit ich weiß legitim. Also darf sie 88km/h laufen:)
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Uygar

unregistriert

53

Mittwoch, 14. Juli 2004, 21:59

Zitat

Original von -=_o_=-
also mein fahrlehrer meinte das man ich glaube ab 2.2 % als unzurechnungsfähig eingestuft wird, und einem nichts passiert !


bei 2.2%????
tote können schlecht zurechnungsfähig sein :D
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Bike: XR 125 mit KAT ;-)

Wohnort: Daheim

54

Mittwoch, 14. Juli 2004, 22:07

Zitat

Original von oshi
10% Überschreitung sind soweit ich weiß legitim. Also darf sie 88km/h laufen:)


Und wenn man ne Auspuffdrossel drinhat läuft die doch schneller wie 88 ?(
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Bike: Hyosung Naked 125

Wohnort: Aus dem Abgrund...

55

Mittwoch, 14. Juli 2004, 22:10

Zitat

Original von Uygar

Zitat

Original von -=_o_=-
also mein fahrlehrer meinte das man ich glaube ab 2.2 % als unzurechnungsfähig eingestuft wird, und einem nichts passiert !


bei 2.2%????
tote können schlecht zurechnungsfähig sein :D

Mit 2,2 sind denke ich die wenigsten schon tot.

Zitat

Original von SETO
das was des benzin flüssig macht ist wasser! (98% oder so)
das was die pampe brennbar macht, ist ein gas!
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Bike: MZ SM

Wohnort: Karlsruhe

56

Mittwoch, 14. Juli 2004, 22:17

Bei 2.2 Prozent schon ;D Das sind nämlich 22 Promille, und wenn du das überlebst gehörst du schon zu den Kampftrinkern... :daumen:
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Bike: GSX-R750 Audi a6 2.8q

Wohnort: Leipzig

57

Mittwoch, 14. Juli 2004, 22:18

soweit ich weis dürfen die dein fahrzeug nur vor ort stilllegren aber niemals mitnehmen.
warum haben die dich jetzt genau angehalten? Grund...

warum lässt dich das alles so kalt???

ich würde da am rad drehen und würde nie mein mopped mitnehmen lassen
da muß schon was ganz krasses sein damit ich den die karre geben würde!!!
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Bike: Hyosung Naked 125

Wohnort: Hamburg... lebe aber in Hessen

58

Donnerstag, 15. Juli 2004, 00:17

Nochmal zum Thema Alkohol...

Was trinken, egal wieviel = Fahrzeug stehen lassen

Fahren mit Fahrzeug = nichts alkoholisches trinken !!!

Somit ist es egal wieviel Promill man hat... wenn man was getrunken hat, egal wieviel fährt man einfach nicht mehr...
"The only thing necessarc for the triumph of evil is for good men do nothing !!!"

Die ultimative Seite für Nakedfahrer!!! :-)

"BURN RUBBER... NOT YOUR SOUL !"
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Bike: Hyosung Naked 125

Wohnort: Aus dem Abgrund...

59

Donnerstag, 15. Juli 2004, 00:21

Zitat

Original von naked125
Nochmal zum Thema Alkohol...

Was trinken, egal wieviel = Fahrzeug stehen lassen

Fahren mit Fahrzeug = nichts alkoholisches trinken !!!

Somit ist es egal wieviel Promill man hat... wenn man was getrunken hat, egal wieviel fährt man einfach nicht mehr...

Eigentlich nciht. Viele leider schon.

Zitat

Original von SETO
das was des benzin flüssig macht ist wasser! (98% oder so)
das was die pampe brennbar macht, ist ein gas!
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Bike: Hyosung Naked 125

Wohnort: Aus dem Abgrund...

60

Donnerstag, 15. Juli 2004, 00:22

Zitat

Original von freakindahouse
Bei 2.2 Prozent schon ;D Das sind nämlich 22 Promille, und wenn du das überlebst gehörst du schon zu den Kampftrinkern... :daumen:

Bin dafür, dass das Promillezeichen auf Tastaturen kommt.

Zitat

Original von SETO
das was des benzin flüssig macht ist wasser! (98% oder so)
das was die pampe brennbar macht, ist ein gas!
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