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GS-BIKER

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1

Donnerstag, 8. Juli 2004, 16:41

Entdrosseln

Tach Leute,
ich bin heute zum strassenverkehrsamt gefahren und
wollte meine karre als entdrosselt eintragen.
doch die olle am schalter meinte ich bräuchte ne
bescheinigung vom tüv :wand: :wand:, dass die drossel raus is.
ich finde es ja richtig, dass man ne bestätigung dafür
braucht, dass man ne drossel eingebaut hat.
Aber ne Bescheinigung vom tüv, dass die drossel raus is
halte ich für vollkommen unlogisch. Für die Sicherheit ist es
doch sogar besser wenn ich die drossel drin lasse.

Gruss Chris
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Chris_RS

Administrator

Registrierungsdatum: 1. September 2001

Beiträge: 8 243

Wohnort: Lemgo

2

Donnerstag, 8. Juli 2004, 16:46

die müssen halt wissen was eingetragen wird als höchstgeschwindigkeit usw. du brauchst den wisch nur als vorlage damit die ihre daten kriegen, den tüv interessierts auch nicht so wirklich ob die drossel richtig raus is
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Registrierungsdatum: 7. Juli 2003

Beiträge: 649

Bike: XR 125 mit KAT ;-)

Wohnort: Daheim

3

Donnerstag, 8. Juli 2004, 16:47

Ja aber der TÜV stellt doch eine Betriebserlaubnis aus, in der drinsteht wie schnell das Ding fährt und unter "Bemerkung" dann ob ne Drossel drin ist oder nicht. Mit dem Wisch vom TÜV musste dann dahin und die stellt dir ein neuen Fahrzeugschein aus.
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