Freitag, 15. August 2025, 17:14 UTC+2

Du bist nicht angemeldet.


Registrierungsdatum: 30. September 2001

Beiträge: 249

Bike: v-rod turbo mit mindestens 300ps, E 320

Wohnort: aus Mama (hoff ich doch)

1

Donnerstag, 8. Juli 2004, 18:40

Versicherungen -> "Zwangsdeckung"

Zitat

punkt 2 der polizei ist es total egal wieviel ps du eingetragen hast wemm du denn großen führerschein hast. das einzige problem ergibt sich im falle eines schadens da kann die versicherng dir die begleichung verweigern wegen versicherungsbetrug. allerdings kannst du nur bis 5000 euro haftbar gemacht werden, den rest muss die versicherung blechen


das war grad in nem andern thread drin, der leider schon geschlossen wurde.

hat jemand genauere infos, wie das mit dem nur bis 5000€ ist? stimmt das?

macht ja schon nen unterschied ob man nach nem unfall ohne versicherungsschutz 5000€ oder 20000€ zahlen muss.
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht. (StGB § 328 Absatz 2. Nr.3)
  • Zum Seitenanfang

fwmone

unregistriert

2

Donnerstag, 8. Juli 2004, 18:59

Es stimmt. Hatten wir auch schon mehrfach, bitte suuhen.
  • Zum Seitenanfang

Thema bewerten