Freitag, 20. Juni 2025, 23:35 UTC+2
Sie sind nicht angemeldet.
NEMESIS
unregistriert
Registrierungsdatum: 19. September 2001
Bike: Bobby Car Hans A Pils Sondermodell
Wohnort: NRW
Registrierungsdatum: 25. Oktober 2001
Bike: bis zum 28.3.02 ne RS 125
Wohnort: Hamburg City
NEMESIS
unregistriert
Zitat
Original von rs_80_extrema
Die Versicherung muss zahlen da dein Kumpel Vorfahrtsberechtigter war. Die Versicherung kann nur einen sog. Mithaftungseinwand erheben, wenn er die zulässige Höchstgeschwindigkeit als Vorfahrtsberechtigter WESENTLICH überschritten hat (wesentlich beginnt bei ca. 25 % Überschreitung). Aber auch in diesem Fall gibts nur eine MIThaftung, d.h. die Versicherung muss dann immer noch den größten Teil bezahlen.
Registrierungsdatum: 2. September 2001
Bike: EX---RS 125 - Bj.97 - silber---EX,yzr 400 3tj
Wohnort: Hamburg - West