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NEMESIS

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16

Sonntag, 18. November 2001, 00:46

jup da kann ich mich auch nur anschließen , ab zum Anwalt,
dnn wäre ja bei jemdem Unfall bei dem die karre mehr als 80 KM/H läuft für die Versicherung nicht`s zu zahlen , und dass kann nicht sein ! ! !
Beschwer dich fett ! !
und ne gute besserung.!
Wofür hat man sonst ne Versicherung ?? Alles nur so blöde schwuchteln *michechtaufreg* X( X( X( X( X( X( X( X( X( X( X( X(
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Bike: Bobby Car Hans A Pils Sondermodell

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17

Sonntag, 18. November 2001, 16:23

Richtig, da ist der TÜV für verantwortlich, daß die 80km/h läuft! Die haben die Karre schließlich zugelassen!

Ne Frage dazu: Wenn die Versicherung sagt, dein Kumpel hätte zum nachdrosseln gemusst, dann wäre dein Kumpel rein theoretisch doch auch ohne Versicherungsschutz und ohne allg. Betriebserlaubnis gefahren, oder?

Bute Besserung deinem Kumpel!
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Bike: SACHS ZZ

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18

Sonntag, 18. November 2001, 16:46

CIH WÜRDE SAGEN DA MUSS SICH DIE VERSICHERUNG DES AUTOFAHRES MIT HUSKY AUSEINANDER SETZEN WEIL DA KANN DEIN KUMPEL JA NICHTS FÜR DAS DIE DINGER GEDROSSELT ÜBER 100 LAUFEN:)23
VIVA LA SUPER MOTO
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Bike: Former bikes: Aprilia Rs'96 ; Nsr (ital.-Import)'01

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19

Sonntag, 18. November 2001, 17:01

wieviel hat ihn seine Karre denn gekostet???
echt scheiße für ihn... :(
-=Seeya on the road=- Edit: Der verlorene Sohn ist zurückgekehrt
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Bike: bis zum 28.3.02 ne RS 125

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20

Sonntag, 18. November 2001, 21:14

Normal muss die scheiß Versicherung zahlen!!!
Wenn sie gedrosselt ist dann ist sie gedrosselt und wenn die zulässige Geschwindigkeit denen nicht passt, sollen die mit dem Händler reden, der sie gedrosselt hat.
So einfach ist das.
Vor allem dann noch son Schwachsinn, dass das mit 80 nicht passiert wäre.
Der Autofahrer hat nicht aufgepasst und ist schuld!!!!
I´m a Ruff Rida; fast and furious X( :)63 X(
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21

Sonntag, 18. November 2001, 22:38

Die Versicherung muss zahlen da dein Kumpel Vorfahrtsberechtigter war. Die Versicherung kann nur einen sog. Mithaftungseinwand erheben, wenn er die zulässige Höchstgeschwindigkeit als Vorfahrtsberechtigter WESENTLICH überschritten hat (wesentlich beginnt bei ca. 25 % Überschreitung). Aber auch in diesem Fall gibts nur eine MIThaftung, d.h. die Versicherung muss dann immer noch den größten Teil bezahlen.
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Bike: SACHS ZZ

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22

Montag, 19. November 2001, 09:51

X( FUCK VERSICHERUNG X(
VIVA LA SUPER MOTO
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NEMESIS

unregistriert

23

Montag, 19. November 2001, 14:19

Zitat

Original von rs_80_extrema
Die Versicherung muss zahlen da dein Kumpel Vorfahrtsberechtigter war. Die Versicherung kann nur einen sog. Mithaftungseinwand erheben, wenn er die zulässige Höchstgeschwindigkeit als Vorfahrtsberechtigter WESENTLICH überschritten hat (wesentlich beginnt bei ca. 25 % Überschreitung). Aber auch in diesem Fall gibts nur eine MIThaftung, d.h. die Versicherung muss dann immer noch den größten Teil bezahlen.

muss die eigtnlich auch zahlen , wenn die maschine komplett offen gewesen wäre ?
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24

Montag, 19. November 2001, 18:41

1.frage : wie schnell fährt die denn offen-wenn die gedrosselt schon 120 sachen macht ?( 8o :D
I want to be the minority
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Down with the moral majority
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Stepped out of the line
Like a sheep runs from the herd
Marching out of time
To my own beat now
The only way I know

by 'Green Day'
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25

Montag, 19. November 2001, 20:56

@ NEMESIS:

Ja.

Stress gibts bei offenen oder halboffenen Maschinen mit der Versicherung nur dann, wenn DU den Unfall verschuldet hast. In diesem Fall muss deine Versicherung natürlich dem anderen den Schaden bezahlen (der kann ja schließlich nix dafür, dass du offen gefahren bist) und holt sich nachher bei dir das Geld zurück (Regress).
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26

Montag, 19. November 2001, 22:42

der typ der dass "genau berechnet hat" hat euch wahrscheinlich verarscht, die wollte nur ein geständniss dass sie mehr als 80 läuft, son en gelüge machen auch die bullen wennse einen drankriegen wollten, die wollten dass ich zugebe dass ich unter drogen steh, obwohl ich nix genommen hab und der drogentest negativ war, haben mich angelogen und haben gasagt er wäre positiv und ich sollte das gestehen da es sonst richtig teuer werden würde, also mit blutuntersuchung und sonem zeug ! X( X( X(
bei der versicherung wirds net anders gewesen sein, alsst euch net verarschen !!! denen ist geld viel wichtiger als euer schicksal/leben, obwohl die reichlich davon haben ! , ich hasse sowas !!! X( X( ab zum anwalt !
und gute besserung für dein freund !
nöx
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27

Montag, 19. November 2001, 23:18

Jo gute besserung erstmal!

also wie ist das nun wenn ich nun offen fahr und mich einer anfährt, komm ich dann desswegen dran wei die offen war?

oder nur wenn ich schuld bin? ?(
:rolleyes: !! RECHTSCHREIBFEHLER INBEGRIFFEN !! :rolleyes:
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Scout

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28

Dienstag, 20. November 2001, 15:32

schwierige Situation. Der Kerl, der ihm reingefahren ist, hatte doch schuld, oder? Also muß der seine Karre bezahlen und seine Versicherung den Schaden von deinem Kumpel. Der Fahre und der Halter eines Fahrzeuges sind für den ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich. Wenn aber der TÜV die drossel abgenommen hat, is alles so wie es sein soll und wenn die Kiste auch nach dem Unfall noch gedrosselt ist, haben doch Fahrer und Halter ihre Pflicht getan, oder? Und 125er zeigen immer mehr an, als sie fahren. Darum is es auch ne schlechte Ausrede mit dem "zum nachdrosseln kommen". Wenn ihr mich fragt muß die Versicherung von dem Kerl bezahlen, wenn:
- die Kiste von deinem Kumpel gedrosselt war
- der Kerl Schuld war
- un ihr nicht zu schnell gefahren seit
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29

Dienstag, 20. November 2001, 23:40

@ §chakal:

Ob du Ärger mit den Bullen bekommst oder Ärger mit der Versicherung sind zwei völlig verschiedene Fragen.

Beispiel: Du fährst mit 0,6 Promille Alkohol und ein anderer nimmt dir die Vorfahrt. Mit Vater Staat kriegst du Ärger (wegen 0,6 Promille), die Versicherung muss dir den Schaden aber trotzdem bezahlen, weil der andere den Unfall verschuldet hat.

Genau das gleiche gilt, wenn du offen fährst und ein anderer den Unfall verschuldet.
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Scout

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30

Mittwoch, 21. November 2001, 12:09

Aber wenn du Alkohl getrunken hast, bist du doch mitschuld, oder?
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