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Kingmueller

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1

Freitag, 15. Oktober 2004, 12:35

Geblitzt. Zahlen?

hallo,
hab eben Post vom Präsidium bekommen, 10km/h zu schnell, 15 Euro zahlen.
"Kein Thema" dacht ich mir. Jetzt hat mich sto jedoch auf die idee gebracht das ganze einfach nich zu zahlen, weil die ja nich nachweisen können, wer gefahren ist.
Macht das bei so nem Betrag ernsthaft Sinn?
Hat jemand Erfahrungen mit sowas?
Was droht mir bei Nichtezahlen?
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2

Freitag, 15. Oktober 2004, 12:42

also bei 15¬ würd ich einfach zahlen.
hat ja auch weiter keine konsequenzen son busgeld, daher lohnt der aufwand einfach net, da widerspruch einzulegen.
das würde ich erst machen, wenns um punkte und so geht.
Streite dich nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau runter und schlägt dich dank seiner Erfahrung.
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3

Freitag, 15. Oktober 2004, 12:43

Wurdest du beim Mottardfahren geblitz? Weil die Dinger haben ja vorne kein Nummernschild. Da du aber ne Nachricht bekommen hast...haben die wahrscheinlich auch deine Adresse :D

also Zahl lieber. Was beim nichtzahlen passiert kann ich dir leider nicht sagen. Aber ich denke mal dann wirds noch teurer. :rolleyes:
Pain is just weakness leaving the body!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DoNk« (15. Oktober 2004, 12:44)

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Kingmueller

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4

Freitag, 15. Oktober 2004, 12:48

Zitat

Wurdest du beim Mottardfahren geblitz?

Mir wird vorgeworfen, als Halter des PKW mit meinem KZ die Ordnungswidrigkeit begangen zu haben.

An dem Tag war nich wirklich viel los an der Stelle.. Ich denk mal die haben mich geblitzt und dann das KZ notiert ?(
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5

Freitag, 15. Oktober 2004, 12:52

Ja dann würd ich dir raten zu zahlen. 15€...ok ist ärgerlich aber lieber 15€ zahlen als später nochmal Bussgeld draufzuzahlen :(
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6

Freitag, 15. Oktober 2004, 12:53

die bezeichnen dein möf als pkw? :wand: :wand:

dagegen würd ich schon widersprechen. :daumen:
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7

Freitag, 15. Oktober 2004, 12:54

Naja wenns son Blitzautomat gewesen wäre wärs ja egal gewesen. Der kann sich nicht umschauen und Nummernschild notieren :evil: :D
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Wicked

unregistriert

8

Freitag, 15. Oktober 2004, 12:57

Zitat

Original von Böser_Wolf
die bezeichnen dein möf als pkw? :wand: :wand:

dagegen würd ich schon widersprechen. :daumen:


dito :daumen:

schreibe trocken zurück das du weder im besitz eines PKW, noch des Führerscheins bist, und das es daher unmöglich seie.
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Kingmueller

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9

Freitag, 15. Oktober 2004, 13:01

daran hab ich auch schon gedacht..
Hab aber Angst, dass die mir dann einen reindrücken wegen "Nichtzahlens" und ich dann am Ende mit Mahngebühren und was weiß ich nich was da steh...

Aber da steht ausdrücklich PKW...


Zitat

Naja wenns son Blitzautomat gewesen wäre wärs ja egal gewesen. Der kann sich nicht umschauen und Nummernschild notieren


es war ein Ford Galaxy (zu 99%) aus dem es geblitzt hat
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10

Freitag, 15. Oktober 2004, 13:09

Dann wars Polente :D
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Kingmueller

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11

Freitag, 15. Oktober 2004, 13:12

Beweism. : Meßgerät Multanova 6 F , Radar

Zeuge: POK Pelz, VÜT Trier


extra für Dich
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Kingmueller

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12

Freitag, 15. Oktober 2004, 13:26

Hab jetzt fetsgestellt, dass auf der Rückseite ein Fragebogen gedruckt ist.
Muss ich den auch zurückschicken, wenn ich den verstoß zugebe?
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RG Racer

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13

Freitag, 15. Oktober 2004, 13:28

Nein !
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14

Freitag, 15. Oktober 2004, 16:50

Wenn man als halter nicht einfach sagt, wer gefahren ist, kann es dann nicht passieren, dass man ein fahrtenbuch aufgebrummt bekommt, wo man dann immer die Namen der fahrer mit den einzelnen entfernungen/km ständen eintragen muss? Ich glaub, dass ich mal so etwas gehört hab.
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Kingmueller

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15

Freitag, 15. Oktober 2004, 17:03

jepp...

Ich denk ich werd auch nix gegen tun..
Aber es würd mich ja schon reizen was die sagen, wenn ich schreib', dass ich den PKW nicht gefahren bin, weil ich keine gültige Fahrerlaubnis besitze ?(
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