Donnerstag, 18. September 2025, 20:08 UTC+2

Du bist nicht angemeldet.


Registrierungsdatum: 20. Mai 2004

Beiträge: 4 140

Bike: Honda Hornet 600 PC34

Wohnort: Stemwede, NRW

1

Sonntag, 17. April 2005, 20:20

Rechtliche sicht zum übermaß

Ja, also mich würde intressieren wie es reinrechtlich mit übermaßen aussieht weil sich dadurch ja der hubraum vergrößert.
  • Zum Seitenanfang

Matthias

unregistriert

2

Sonntag, 17. April 2005, 20:23

Jo aber so marginal das macht nichts aus ;)
Also der Hubraum wird dadurch ja nicht gleich, was weiß ich, 20ccm größer lol

Das is wirklich nur sehr gering. Nicht messbar der (wenn überhaupt vorhandene) Leistungsunterschied.
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 20. Mai 2004

Beiträge: 4 140

Bike: Honda Hornet 600 PC34

Wohnort: Stemwede, NRW

3

Montag, 18. April 2005, 10:17

Zitat

Original von Matthias
Jo aber so marginal das macht nichts aus ;)
Also der Hubraum wird dadurch ja nicht gleich, was weiß ich, 20ccm größer lol

Das is wirklich nur sehr gering. Nicht messbar der (wenn überhaupt vorhandene) Leistungsunterschied.


ja das steht ja auch außer frage. bloß der Rd_Racer hat ja z.B. mittlerweile das 4. übermaß drin das sind dann schon 129,5ccm. Gut es wird keiner messen oder man wird auch keinen leistungsunterschied merken, bloß wenn das jetzt wirklich jemand nachmesen lässt müsste es ja illegal sein.
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 10. Dezember 2001

Beiträge: 3 322

Bike: Triumph Tiger 800XCSE, Honda Varadero 125, MZ RT 125, Suzuki RV 50

Wohnort: Wien

4

Montag, 18. April 2005, 10:46

Icxh weiß das nur von der RV50. Da hatte man mit dem Originalkolben 49 ccm mit dem ersten Übermaß 49,5ccm und mit dem 2. Übermaß 50 ccm. Da wäre das ganze keine Frage. Weißt du definitiv, daß sich der Hubraum so vergrößert hat, oder war das nur eine Vermutung?
Musik ohne Bass, lass!
Es muß nicht rocken, solange es Bluegrass ist!

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »cptnkuno« (18. April 2005, 10:47)

  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 20. Mai 2004

Beiträge: 4 140

Bike: Honda Hornet 600 PC34

Wohnort: Stemwede, NRW

5

Montag, 18. April 2005, 11:21

Zitat

Original von cptnkuno
Icxh weiß das nur von der RV50. Da hatte man mit dem Originalkolben 49 ccm mit dem ersten Übermaß 49,5ccm und mit dem 2. Übermaß 50 ccm. Da wäre das ganze keine Frage. Weißt du definitiv, daß sich der Hubraum so vergrößert hat, oder war das nur eine Vermutung?


ja das hat der Rg_Racer so gesagt
  • Zum Seitenanfang

fwmone

unregistriert

6

Montag, 18. April 2005, 12:51

Ist auch durchaus denkbar, dass bei großen Übermaßen und 125er Zylindern 5 bis 7 cm³ mehr Hubraum entstehen. Die Frage ist rein rechtlich tatsächlich nicht uninteressant, weil sich durch die Überschreitung des Hubraums mehrere Folgen ergeben könnten. Zunächst das Fahren ohne Fahrerlaubnis, weil nur maximal 125 cm³ erlaubt sind. Dann ein Fahren ohne Versicherungsschutz, ohne ABE und Steuerhinterziehung.

Mir ist da im Augenblick nichts geläufig. Rein vom Rechtsverständnis her kann ich mir auch nicht vorstellen, dass aufgrund von Reparaturarbeiten das Motorrad aus einer bestimmten Kategorie herausfallen soll. Aber was ist in unserem Staat schon sicher? Ich schaue mal, was man finden kann...
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 1. November 2003

Beiträge: 2 883

Bike: Suzuki GSX-R750

Wohnort: Stülohw

7

Montag, 18. April 2005, 16:11

Idr. ist da doch noch etwas spiel die Originalmaße haben meißt 1% Weniger ccm als angegeben... Aprilia hat ca. 123ccm... und eine toleranz von 3-4% über der 125ccm aufgrund von Motorüberholung und nicht im sinne der leistungssteigerung ist mit sicherheit irgendwo festgeschrieben.
gruß popo

habe noch Teile von meiner 98er Rossi (Rahmen, Schwinge, Bremse, el. uvm bei Interesse -> PN)
  • Zum Seitenanfang

RG Racer

*Ökofutzie*

Registrierungsdatum: 15. Dezember 2003

Beiträge: 1 188

Bike: ZXR 750 L; Auto: Kleinster Serien V6 der Welt.

Wohnort: Nürnberg

8

Dienstag, 19. April 2005, 00:32

Also ich hab das mit der Formel zur Berechnung von Volumen ausgerechnet. Mit dem Original Kolben hatte sie laut Rechnugn afaik 124,5 cm³ und jetzt mit dem 4. Übermaß soll se laut Rechnung 129,5 cm³ haben.
  • Zum Seitenanfang

Ernando Langhan

high voltage Provokationsspammer

Registrierungsdatum: 18. Februar 2005

Beiträge: 1 340

Bike: R6

9

Dienstag, 19. April 2005, 00:38

soweit ich weiss geht das iO solang es nur zu reparatur/überholungszwecken geschieht son typ hat sein vr6 überholt und der ist jetzt mit 3l (statt 2,9) eingetragen zahlt aber trotzdem nur steuer für 2,9
ganz genau durchlesen: "Nach der vermuteten „Pinkel-Panne“ traf Reporterin Ilka Peemöller Fergie und Taboo"
  • Zum Seitenanfang

fwmone

unregistriert

10

Dienstag, 19. April 2005, 06:16

Finden konnte ich jedenfalls leider bislang nix dazu online bei Beck.
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 15. Oktober 2002

Beiträge: 235

Bike: SXV 250 R ;-)

11

Dienstag, 19. April 2005, 13:37

Zitat

Original von fwmone
Ist auch durchaus denkbar, dass bei großen Übermaßen und 125er Zylindern 5 bis 7 cm³ mehr Hubraum entstehen. Die Frage ist rein rechtlich tatsächlich nicht uninteressant, weil sich durch die Überschreitung des Hubraums mehrere Folgen ergeben könnten. Zunächst das Fahren ohne Fahrerlaubnis, weil nur maximal 125 cm³ erlaubt sind. Dann ein Fahren ohne Versicherungsschutz, ohne ABE und Steuerhinterziehung.

Mir ist da im Augenblick nichts geläufig. Rein vom Rechtsverständnis her kann ich mir auch nicht vorstellen, dass aufgrund von Reparaturarbeiten das Motorrad aus einer bestimmten Kategorie herausfallen soll. Aber was ist in unserem Staat schon sicher? Ich schaue mal, was man finden kann...


Weil mich das auch interessiert, hab' ich grad' mal beim TÜV nachgefragt. Ich versuch' das mal sinngemäß wiederzugeben: ".. wenn das eine Reparaturmaßnahme ist und der Hubraum größer wird, bleibt es trotzdem eine 125 cm³-Maschine und muß auch nicht eingetragen werden. Offiziell liegt die Grenze aber bei 125 cm³. Wenn mit dem Übermaßkolben die Grenze überschritten wird, ist das eigentlich illegal - aber das mißt eh keiner nach. Man kann allerdings darauf bestehen, und den größeren Hubraum eintragen lassen. Dann braucht man allerdings den 'richtigen' Motorradführerschein .."

Das ist also irgendwie 'Grauzone'. Ich frage mich, wo ein Richter die Grenze ziehen würde. Motorüberholung mit nicht zu vermeidendem Ergebnis oder illegales Tuning - das ist die Frage.
Was die Steuerhinterziehung angeht: Man zahlt ja pro angefangene 100 cm³, also erst wenn man die 200 cm³-Marke überschreitet wirds kritisch.
Ein Motorradtraum wird meiner Ansicht nach dann wahr, wenn man mit der eigenen Kohle, der eigenen kreativen Schrauberei, den eigenen Ideen folgend sich mit seinen eigenen Händen sein eigenes Krad zurecht macht. (Helmut Wicht)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ind« (19. April 2005, 13:40)

  • Zum Seitenanfang

GSM-50

unregistriert

12

Dienstag, 19. April 2005, 13:57

Also könnte ich doch rein theoretisch die GSM solange hohnen lassen, bis ich nen Volumen von 70cc oder mehr erreicht habe? ?(
Und falls ihr mich jetzt für vollkommen daneben haltet, NEIN, das hab ich nicht vor. Müsste man ja eh zig mal machen lassen, um auf so ne extreme Vergrößerung zu kommen. Interessiert einfach nur, weil die Veränderung sich bei 50cc wohl schon auswirken würde...
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 19. Januar 2004

Beiträge: 3 389

Bike: GSX-R 600 SRAD

Wohnort: Kölle

13

Dienstag, 19. April 2005, 15:08

Zitat

Original von ind
Was die Steuerhinterziehung angeht: Man zahlt ja pro angefangene 100 cm³, also erst wenn man die 200 cm³-Marke überschreitet wirds kritisch.

nope, man zahlt alle 25ccm, daher wäre auch in dieser hinsicht nen problem. ich glaube aber, die wahrscheinlichkeit, dass das jemand bei nem unfall so genau nachmisst, ist doch verschwindend gering.
Streite dich nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau runter und schlägt dich dank seiner Erfahrung.
  • Zum Seitenanfang

Ernando Langhan

high voltage Provokationsspammer

Registrierungsdatum: 18. Februar 2005

Beiträge: 1 340

Bike: R6

14

Dienstag, 19. April 2005, 15:47

huch und das in deutschland da muss schnell ein gesetz her!
ganz genau durchlesen: "Nach der vermuteten „Pinkel-Panne“ traf Reporterin Ilka Peemöller Fergie und Taboo"
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 6. Januar 2005

Beiträge: 912

Bike: ne nackte 12er nix leise

15

Dienstag, 19. April 2005, 16:12

...unbedingt da kann man ja kapital rausschlagen
...Jebus hilf uns hier kommt die Faust des Nordwestens...
  • Zum Seitenanfang

Thema bewerten