Nö, ein Anruf reicht nicht, da könnte ja jeder anrufen. Einzig geltende Mitteilung erfolgt von der Zulassungsstelle.
Wenn die Drossel draußen ist, dann vom TÜV aus dem Brief austragen lassen und dann bei der Zulassungsstelle die Äbderung in den Fahrzeugschein eintragen lassen. Erst wenn die Zulassungsstelle dies bestätigt hat, ist es auch rechtsgültig und man zahlt erheblich weniger.
Die Zulassungstelle müsste von sich aus eine derartige Änderung an die Versicherung melden, besser ist es aber doch, wenn man eine Fotokopie des neuen KFZ-Scheins an die Versicherung schickt.
Solltest Du die Drossel ausgebaut haben und dies ist in den Papieren nicht eingetragen worden, dann mag das zwar für Deine Fahrerlaubnis korrekt sein, aber Dein Fahrzeug entspricht nicht den Papieren und deshalb ist die Betriebserlaubnis erloschen. Deine Betriebserlaubnis (KFZ-Schein) bezieht sich auf eine gedrosselte Maschine und das ist sie nicht mehr.