1. Der Versicherung ist es völlig egal, was Du ihr sagst, ausschlaggebend ist, wie das Fahrzeug papiermäßig zugelassen ist und da gibt es nur gedrosselt oder nicht gedrosselt.
2. Eine Funk-Drossel ist nie legal, egal welcher Fahrer draufsitzt oder welcher "Zustand" gerade eingeschaltet ist, es ist immer ein "Fahren mit einem Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis", zusätzlich noch für den Fahrer, der gedrosselt fahren muss ein "Fahren ohne Fahrerlaubnis"
3. Es ist erstmal völlig egal, auf wen die Maschine zugelassen ist, auch ein "Freifahrer" kann eine gedrosselte Maschine besitzen und auch ein "Drosselfahrer" (A1 unter 18 ) kann eine freie Maschine besitzen. Da ändert sich auch am Grundbetrag der Versicherung nichts. Nur darf ein "Drosselfahrer" keine offene Maschine fahren, das wäre dann ein "Fahren ohne Fahrerlaubnis" und ist eine Straftat.
Wenn ihr beide die selbe Maschine nutzen wollt und Du nur eine Gedrosselte fahren darfst, dann muss sich Deine Mutter auch mit der Drossel abfinden.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Jasper« (1. Juni 2005, 16:14)