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alexs

* Peter Lustig *

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1

Dienstag, 31. Mai 2005, 23:37

Versicherung und Drossel

Hu! :)

Kurzer Sachverhalt:

Ich möchte mir eine 125er zulegen, und meine Mutti fährt selber sehr gerne Motorrad. Sie hat den A-Führerschein und darf (sowas..) auch größere Maschienen fahren - kommt aber nicht dazu. So plane ich, dass sie ganz gerne auch mal mit meinem neuen Motorrad fahren würde (Mein Helm passt ihr komischerweise 'wie angegossen').

Naja. Nun möchte ich das Motorrad aber lieber auf meinen Namen versichern lassen, und hab gesehen, wenn ich die Höchstgeschwindigkeit mit sagen wir mal 160 km/h angebe, dass ganze sogar bezahlbar ist :)

(126,78 € pro Jahr)

Naja, und wegen der Drossel... es gibt ja Funk-Drosseln. Die Frage ist eigentlich in wie weit die denn richtige (nicht manipulierbare) Drosseln ersetzen dürfen?


Zusammenfassend:

Frage 1: Darf ich bei der HUK24 einfach sagen, das Motorrad würde 160 fahren, obwohl ich es nur bis 80 fahren darf? (Aber Mutti ja offen bei 15PS)

Frage 2: Könnte ich mir für die verschiedenen Fahrer die Funk-BB einbauen? Ist das Legal?

Frage 3: Wenn ich es denn so machen wollte, wäre es dann sinnvoller das Motorrad auf meine Mutter/Vater zuzulassen?



Gruß

alex
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sKamPi

* Gelassen weil überlegen *

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Bike: Sportmofa

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2

Dienstag, 31. Mai 2005, 23:42

1.: nein
2.: nein
Noob in the middle
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Bike: Roadwin

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3

Mittwoch, 1. Juni 2005, 09:06

1. Der Versicherung ist es völlig egal, was Du ihr sagst, ausschlaggebend ist, wie das Fahrzeug papiermäßig zugelassen ist und da gibt es nur gedrosselt oder nicht gedrosselt.
2. Eine Funk-Drossel ist nie legal, egal welcher Fahrer draufsitzt oder welcher "Zustand" gerade eingeschaltet ist, es ist immer ein "Fahren mit einem Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis", zusätzlich noch für den Fahrer, der gedrosselt fahren muss ein "Fahren ohne Fahrerlaubnis"
3. Es ist erstmal völlig egal, auf wen die Maschine zugelassen ist, auch ein "Freifahrer" kann eine gedrosselte Maschine besitzen und auch ein "Drosselfahrer" (A1 unter 18 ) kann eine freie Maschine besitzen. Da ändert sich auch am Grundbetrag der Versicherung nichts. Nur darf ein "Drosselfahrer" keine offene Maschine fahren, das wäre dann ein "Fahren ohne Fahrerlaubnis" und ist eine Straftat.

Wenn ihr beide die selbe Maschine nutzen wollt und Du nur eine Gedrosselte fahren darfst, dann muss sich Deine Mutter auch mit der Drossel abfinden.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Jasper« (1. Juni 2005, 16:14)

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