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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Satanic« (7. Januar 2006, 21:08)
Zitat
Klasse Gilt für... Alter Enthält:
A1 Leichtkrafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125cm³ und nicht mehr als 11kw/15 PS. Wenn unter 18 Jahren: Drosselung des Fahrzeugs auf 80 km/h notwendig.
In Belgien, Niederlande und Österreich erst ab 18 Jahren anerkannt, auch bei Transitfahrten.
16 M
M Kleinkrafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50cm³ und einer bauartbedingten Geschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h (Fahrzeuge, die aus der ehem. DDR stammen und 60 km/h fahren, dürfen ebenso bewegt werden, wie Fahrzeuge, die noch mit 50 km/h eingetragen sind) 16 -
(Mofa) Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h - eigentlich keine Führerscheinklasse in dem Sinne, keine Ausstellung eines Führerscheins, stattdessen Prüfbescheinigung. Keine Anrechnung auf Probezeit. 15 -
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Satanic« (7. Januar 2006, 23:02)
Registrierungsdatum: 20. Mai 2004
Bike: Honda Hornet 600 PC34
Wohnort: Stemwede, NRW
Zitat
Original von Mochinger
Also ich würde sagen, dass es in der Schweiz mit 16 erlaubt ist, weil ja auf der YB-Seite nichts steht. Und ich halte diese Seite schon für eine komplett richtige Seite. Ansonsten erkundigst du dich halt beim Verkehrsamt in der Schweiz oder bei der schweizerischen Botschaft in Deutschland.