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16

Freitag, 3. Februar 2006, 21:55

Also mir hat mein Fahrlehrer gesagt das die 125er offen sein müssn bei übung und Prüfung, da man ja später das teil auch mit mehr als 80 beherrschen muss sobald man 18 ist
Außerdem wie oben gesagt, es gibt auch leute die machn mit über 18 erst A1
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alexs

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17

Freitag, 3. Februar 2006, 22:22

Juhu...halbwissen.

Ganz einfach Mädels:

Die Fahrschulen müssen den A1 auf OFFENEN 125igern machen, ganz einfach weil man nach 2 Jahren die teile OFFEN fahren darf.


Is genauso bei A begrenzt, da macht man den Lappen auch auf A unbegrenzt Maschinen, weil man eben auch später so fahren darf.


Gruß

Alex
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18

Freitag, 3. Februar 2006, 22:35

Zitat

Original von alexs
Is genauso bei A begrenzt, da macht man den Lappen auch auf A unbegrenzt Maschinen, weil man eben auch später so fahren darf.


schön wärs, da fährt man auf ner 34ps maschine
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19

Freitag, 3. Februar 2006, 22:39

Zitat

Original von julian_xv

Zitat

Original von alexs
Is genauso bei A begrenzt, da macht man den Lappen auch auf A unbegrenzt Maschinen, weil man eben auch später so fahren darf.


schön wärs, da fährt man auf ner 34ps maschine

Zur Verwirrungs-Minderung: Zumindest diese Aussage kann ich bestätigen - ich werd auf ner *wurgs* BMW Scarver ausgebildet die hat von Haus aus irgendwat bei 50 PS, ich fahr sie aber mit 34.
:)27
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alexs

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20

Samstag, 4. Februar 2006, 00:17

Das is aber komisch, dann hat mir mein Fahrlehrer was falsces gesagt. Naja auf jeden fall ist das bei den 125ern so.
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RG Racer

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21

Samstag, 4. Februar 2006, 01:49

Ja bei 125ern aber nich bei A begrenzt ich muss ne schwule GS 500 E fahren mit 34 ps. Dafür hab ich nen schönen A3 Sportsback 2,0 TDI als fahrschulauto ^^.
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Kingmueller

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22

Samstag, 4. Februar 2006, 09:53

Ich bin in der Fahrschule beim A begrenzt auch ne offene gefahren ?( Auch in der Prüfung.

Lag aber daran, dass die gedrosselte kein Tüv hatte.

In den Fahrstunden ist es tatsächlich egal was du fährst. Der Fahrlehrer 'fährt' das Fahrzeug ja. Du setzt rechtlich nur das um, was er dir vorgibt. In der Prüfung bekommst du aber keine Hilfen mehr. Daher musst du das Fahrzeug allein fahren.

Warum man auf offenen 125er fährt, liegt zum einen an dem was Target gesagt hat, zum anderen daran, dass Fahrlehrer einfach keine Lust haben mit max. 80 hinterher zu fahren und dafür noch die Drosslung zu bezahlen.

Hat mein Fl mir damals jedenfalls so gerechtfertigt. Mofa-Ausbildung erfolgt auch auf ungedrosselten Rollern, weil alles andere de,m FL zu doof ist :P
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23

Samstag, 4. Februar 2006, 10:18

Dann hat dein Fahrlehrer gegen das Gesatz verstoßen, der tolle Hecht :rolleyes:. Das dein Fahrlehrer keine Lust hat hinter 80 km/h LKRs herzufahren liegt auch nicht an ihm, sonderm an der FeV.

Obwohl man nach deinen Erzählungen anzweifeln könnte, ob er sich daran gehalten hätte, wenn es 80 km/h sein müssten.

Aber allgemein sieht man ja dort unten, dass nichts über die Ausbildung gesagt wird, die Prüfung ist relevant.

Zitat


FeV Anlage 07

[...]

2.2 Prüfungsfahrzeuge

Als Prüfungsfahrzeuge sind zu verwenden:
2.2.1 Für Klasse A ohne Leistungsbeschränkung bei direktem Zugang:

Krafträder der Klasse A
Motorleistung mindestens 44 kW.
2.2.2 Für Klasse A mit Leistungsbeschränkung:

Krafträder der Klasse A
Motorleistung mindestens 20 kW, aber nicht mehr als 25 kW
Verhältnis Leistung/Leermasse von nicht mehr als 0,16 kW/kg
Hubraum mindestens 250 cm³
durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mindestens 130 km/h
2.2.3 Für Klasse A1:

Krafträder der Klasse A1
Hubraum mindestens 95 cm³
durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mindestens 100 km/h.
2.2.4 Für Klasse B:

Personenkraftwagen
durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mindestens 130 km/h
mindestens vier Sitzplätze
mindestens zwei Türen auf der rechten Seite.

[...]

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »newnsr« (4. Februar 2006, 10:20)

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Bike: Honda NSR

24

Samstag, 4. Februar 2006, 11:37

Also bei der Mofa-Fahrstunde ging der Yamaha Aerox ca. 30 km/h also war der auch nicht offen!!
Der Fahrlehrer fuhr übrigens vor mir und nicht hinter mir.
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25

Samstag, 4. Februar 2006, 12:03

Für A begrenzt hatte ich ne Kawa ZX-6R ungedrosselt ...

Freut euch doch einfach wenn ihr 'ne offene fahren dürft.

Dass im übrigen jemand, der mal Fahrschullehrer war, einfach Fahrschüler ausbilden dürfte, wär mir neu. Vor allem da er so den ganzen Papierkrieg erledigen dürfte und irgendwann sollte wohl im Amt jemand stutzig werden, dass da keine Fahrschule im Spiel ist.

MfG

Vectra A 2000 - Lieber negativ auffallen, als garnich!


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Hört grad: Dit neue Schkuuter Album!
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Bike: RACING Pumuckl ^^

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26

Samstag, 4. Februar 2006, 20:05

Alexs::
Mein fahrlehrer hat mir das auch so gesagt, hab ich ja auch schon geschriebn
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solblo

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27

Samstag, 4. Februar 2006, 20:45

Wenn der Verwande eine Lizenz hat, ist das kein Problem.
Nur sollte der Verwande keine Lizenz haben, bzw. kein richtiges Fahrschulauto/Mopped, wirds dann in die grauzone gehen. Vlt, meinte er auch nur, das er die normalen Stunden machen kann, und die Pflichtstunden dann bei einer richtigen.
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