Donnerstag, 1. Mai 2025, 20:11 UTC+2
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solblo
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Original von Top-eagle
alla jut, jetzt mal klärende worte:
Rechtslage sieht so aus, dass es am tag erlaubt ist mit einem getönten/verspiegelten Visier rumzufahren, nur falls etwas passiert (unfall o.ä.) kann es passieren, dass die Versicherung nicht zahlt, weil sie sagt, dass durch das getönte visier eine sichtbehinderung da war, die teilweise dazu geführt hat.
klartext, es ist erlaubt, aba bei eigenem risiko
*Dirty old Man*
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Original von solblo
Aber was ich nciht glaube das die Versi was dagegen sagen kann, denn bei Sonnenbrillen ist glaube keine solche Regel genannt, und grade Brillenträger (wie ich) haben selten die Möglichkeit Sehsärke mit Sonnenschutz zu kombinieren.
solblo
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Original von Cossie
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Original von solblo
Aber was ich nciht glaube das die Versi was dagegen sagen kann, denn bei Sonnenbrillen ist glaube keine solche Regel genannt, und grade Brillenträger (wie ich) haben selten die Möglichkeit Sehsärke mit Sonnenschutz zu kombinieren.
Ne Sonnenbrille kannst du aber jederzeit abziehen, oder hast du die bei ner Nachtfahrt auch an?
Wofür gibt es bitte Sonnenbrillen mit Sehstärkenausgleich oder diese Ultraschicken Teile zum aufsteckenAlso möglichkeiten gibt es genug...
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Wenn du mir erzählen willst das du bei 180 keine Schwitzigen Hände hast lügst du gewaltig.
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Wenn du mir erzählen willst das du bei 180 keine Schwitzigen Hände hast lügst du gewaltig.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »jaques le penible« (29. Mai 2006, 20:20)
solblo
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Original von jaques le penible
tja nein leider spar ich grad auf ne cbr 125 R
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Original von solblo
Und wie schnell meine Maschine ist kannst du garnicht beurteilen, denn neulich habe ich dich sogar mit dem Fahrrad überholt.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »solblo« (30. Mai 2006, 18:18)