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1

Donnerstag, 22. März 2007, 12:05

Rechtliche Frage wegen ausbleibender Bestellung!

Ave,

wie ihr ja wisst hab ich mir am So. vor eineinhalb Wochen ein blau-verspiegetes Visier bestellt. Ich hab bis heute keine Bestätigungsmail oder sonstiges erhalten! Mittlerweile bin ich froh das ich über Nachname bestellt hab. Hab als mein Geld noch hier!

Nachdem ich ne halbe woche nix von dene gehört hab, hab ich ne Mail hingeschrieben, wann ich mit lieferung rechnen kann, bzw. ob sie meine Bestellung erhalten haben! Bis heute nichts!


Jetzt meine Frasche:

Wie lange gild meine Bestellung?? Weil nich dass ich jetzt wo anders bestell und die schicken mir das Teil in nem Monat... X(
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2

Donnerstag, 22. März 2007, 12:43

Machs kurz und schreib einfach ne Stornierung, eventuell mit Empfangsbestätigung.
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3

Donnerstag, 22. März 2007, 13:29

Rein rechtlich gesehen ist dein Lieferer noch nicht in Lieferungsverzug, weil er kein festes Lieferungsdatum genannt hat und du keine richtige Mahnung (mit Nachfrist) geschrieben hast.
Somit kann er dir das theoretisch irgendwann mal zukommen lassen ;) Wenn du an dem Teil noch interessiert bist schreib ihm ne Mahnung, dass er sich ab dann und dann in Lieferungsverzug befindet und du die Ware haben willst. (mit Rückschrein)
Hat er danach noch immer nichts unternommen, kannst du ohne weiteres vom Vertrag zurücktreten.

Mit etwas Glück nimmt er auch deine Stornierung an, was er gar nicht mal muss in diesem Augenblick :P
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4

Donnerstag, 22. März 2007, 15:33

Mh, hört sich gut an...aber ich denk ich ruf da heut an und mach die zur Sau! :daumen:
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Ra@ZZ125

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5

Donnerstag, 22. März 2007, 16:40

Wenn er nichtmal ne Bestätigung bekommen hat ist ja nichtmal ein vertrag zustande gekommen von dem er zurücktreten kann ^^

Würd einfach mal davon ausgehen das deine Bestellung nicht angekommen/ sonstwie verloren gegangen ist.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Ra@ZZ125« (22. März 2007, 16:41)

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6

Donnerstag, 22. März 2007, 21:07

Zitat

Original von Ra@ZZ125
Wenn er nichtmal ne Bestätigung bekommen hat ist ja nichtmal ein vertrag zustande gekommen von dem er zurücktreten kann ^^


Hmm wie das mit Antrag und Annahme war weiß ich nun auch nicht mehr ^^ Ob ein Angebot auf einer Webseite und die Annahme des Vertrages durch Bestellung schon ausreicht oder ob eine Bestätigung nötig ist...

Aber sowiso fällt mir gerad ein, dass du bei Onlinekäufen innerhalb von 14 Tagen das ganze ohne einer Nennung von Gründen zurückschicken kannst. Sogesehen kannst es warscheinlich auch gleich bei der Nachnahme ablehnen.... also alles in allem sowiso kein Problem.
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7

Donnerstag, 22. März 2007, 21:39

Jo ok...hab zwar grad doch ne Bestätigung gefunden...aber Hotline is niemand hingegangen und Mails beantwortet mir auch keiner... X(
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