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Wenn du an dem Teil noch interessiert bist schreib ihm ne Mahnung, dass er sich ab dann und dann in Lieferungsverzug befindet und du die Ware haben willst. (mit Rückschrein)
Ra@ZZ125
unregistriert

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Ra@ZZ125« (22. März 2007, 16:41)
Zitat
Original von Ra@ZZ125
Wenn er nichtmal ne Bestätigung bekommen hat ist ja nichtmal ein vertrag zustande gekommen von dem er zurücktreten kann![]()
Ob ein Angebot auf einer Webseite und die Annahme des Vertrages durch Bestellung schon ausreicht oder ob eine Bestätigung nötig ist...