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1

Freitag, 30. März 2007, 11:43

Fragen von einem Oldie!

Hallo,
ich habe vor ein paar Jahren den 1b (mittlerweile A1) Führerschein gemacht, mit dem ich jetzt 125 ccm, 11KW ungedrosselt fahren darf (bin schon lange über 18).

Frage 1: Ist die Versicherung für eine ungedrosselte 125er mit Führerschein A1 genauso billig wie mit dem A Füherschein oder bezahle ich den gleichen Preis wie für die gedrosselten die man schon ab 16 Jahren fahren darf?

Frage 2: Muss ich mit dem A1 das Motorrad als Leichtkraftrad oder Kraftrad zulassen?

Danke für die Antworten

Gruss Mirko
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2

Freitag, 30. März 2007, 11:49

1. gedrosselt ist teurer.
2. LKrad
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3

Freitag, 30. März 2007, 11:58

Trotz dass ich über 18 bin als Leichtkraftrad anmelden? kann es aber ungedrosselt fahren, nur wie sieht es da mit der versicherung aus?
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4

Freitag, 30. März 2007, 12:00

Es ist ja ein LKrad, also musst du es auch als solches anmelden. Darfst es dann halt offen fahren, die Versicherung ist günstiger, da nicht mehr Kiddy-Tarif.

Was meinst du mit "Wie es mit der Versicherung aussieht"?
Normal halt...
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5

Freitag, 30. März 2007, 12:12

Ich hatte gemeint ob die wenigstens billiger ist, haste aber beantwortet.
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6

Freitag, 30. März 2007, 13:02

Joa, die wird sogar schon um einiges billiger.
Hätte ich jetzt noch meine TDR und würde sie offen anmelden, hätte mich die Haftpflicht knapp halb so viel gekostet wie son Versicherungskennzeichen vom Roller ;-)
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7

Freitag, 30. März 2007, 19:49

Ich habe heute Nachmittag neugierigerweise mal mit meiner alten Fahrschule telefoniert und die haben gemeint wenn ich die offene 125er mit dem A1 als Leichtkraftrad anmelde ist die Versicherung genauso teuer wie für die gedrosselten ab 16 Jahren ?(
Natürlich habe ich dazu auch gleich ein Angebot für den A Führerschein bekommen...

Deshalb wollte ich mich auch in einem Forum informieren, ist unabhängiger.

Vielen Dank für die Antworten
Mirko
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GS-BIKER

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8

Freitag, 30. März 2007, 20:25

Zitat

Original von mirkomitk
Ich habe heute Nachmittag neugierigerweise mal mit meiner alten Fahrschule telefoniert und die haben gemeint wenn ich die offene 125er mit dem A1 als Leichtkraftrad anmelde ist die Versicherung genauso teuer wie für die gedrosselten ab 16 Jahren ?(
Natürlich habe ich dazu auch gleich ein Angebot für den A Führerschein bekommen...

Deshalb wollte ich mich auch in einem Forum informieren, ist unabhängiger.

Vielen Dank für die Antworten
Mirko


ich habe damals mit 18 eine gedrosselte 125er angemeldet.
hab aber bei der versicherung gesagt das nur über 18-jährige damit fahren werden.
daraufhin haben die, das wie ne offene berechnet also habe ich deutlich unter 100 euros für die versicherung gelatzt.
lass dich nich von der fahrschule vereimern ;-)

gruss chris
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9

Freitag, 30. März 2007, 20:26

bei mir steht im schein "Kraftrad, Leichtkraftrad" bei der Bezeichnung der Fahrzeugklasse.


bezahle jetzt vielleicht 50€ im jahr für die haftpflichtversicherung.
nagut ich habe den A schein, aber ändert nichts daran. nur die 80 km/h 125er sind so teuer
Mehr schmeckt besser :daumen:
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10

Freitag, 30. März 2007, 20:57

Joouu, steht bei mir genauso: Kraftrad, Leichtkraftrad. Vers.kosten / Jahr: 80 € incl. Teilkasko ohne Selbstbeteil., bei 40 %. ( und das bei Arroganz. Versich. ! )
Zulassen tun die dir das so wie es in den Papieren steht: z.B. Varadero - Kraftrad, Leichtkraftrad 125 cm3, ungedrosselt, 11 KW / 11.000 min......110 KmH. Was fährst du denn für ein ...Kraftrad, Leichtkraftrad...?
letzte Worte des 125er Varafahrers: Lieber tot als Schwung verlieren :D

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »matze63« (30. März 2007, 20:58)

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11

Freitag, 30. März 2007, 20:58

Jetzt kann ich wieder beruhigt einschlafen :D
Weiss zufällig noch jemand ob ich mit dem A1 auch ältere Motorräder fahren darf? Beispielsweise eine Honda CB 125 Bj. 1975 od. 79? Damals gabs die noch nicht als Leichtkrafträder.
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12

Freitag, 30. März 2007, 21:04

leichtkraftrad ist nen kraftrad mit max. 125 cm³ und max. 11 kW
der rest spielt keine rolle
Mehr schmeckt besser :daumen:
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13

Freitag, 30. März 2007, 21:08

Mal ein Beispiel:

125er auf 80km/h bei 100% = 400€ im Jahr allein für die Haftpflicht.
125er auf 101km/h ( egal wieviel, mind. 81km/h) bei 100% knappe 100€

Wenn du dich mit 15ps und max 125ccm zufrieden gibts sei froh mit deinem Führerschein und mach keinen neuen.

Gute Nacht :daumen:
Erst mal als erstes,...
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Freitag, 30. März 2007, 21:08

Zitat

Original von mirkomitk
Jetzt kann ich wieder beruhigt einschlafen :D
Weiss zufällig noch jemand ob ich mit dem A1 auch ältere Motorräder fahren darf? Beispielsweise eine Honda CB 125 Bj. 1975 od. 79? Damals gabs die noch nicht als Leichtkrafträder.


Sofern 125ccm und 15ps nicht überschritten werden, ja!
Erst mal als erstes,...
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15

Freitag, 30. März 2007, 21:09

Hallo matze63,

hab noch ne Yamaha DT LC 2 in der Garage von meinem Dad, aber die läuft schon einige Jahre nicht mehr. Gehört mitlerweile auch meinem kleinen Bruder.
Ich überlege mir einen schönen Cruiser zu kaufen.
Gruß Mirko
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