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Registrierungsdatum: 8. September 2001
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GS-BIKER
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Original von mirkomitk
Ich habe heute Nachmittag neugierigerweise mal mit meiner alten Fahrschule telefoniert und die haben gemeint wenn ich die offene 125er mit dem A1 als Leichtkraftrad anmelde ist die Versicherung genauso teuer wie für die gedrosselten ab 16 Jahren
Natürlich habe ich dazu auch gleich ein Angebot für den A Führerschein bekommen...
Deshalb wollte ich mich auch in einem Forum informieren, ist unabhängiger.
Vielen Dank für die Antworten
Mirko
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »matze63« (30. März 2007, 20:58)
Registrierungsdatum: 15. September 2002
Bike: SZR660, Opel Senator B *lpg*, VW LT 28 Womo *Pöl*
Wohnort: Nähe Köln
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Zitat
Original von mirkomitk
Jetzt kann ich wieder beruhigt einschlafen![]()
Weiss zufällig noch jemand ob ich mit dem A1 auch ältere Motorräder fahren darf? Beispielsweise eine Honda CB 125 Bj. 1975 od. 79? Damals gabs die noch nicht als Leichtkrafträder.