Dienstag, 30. April 2024, 12:14 UTC+2

Du bist nicht angemeldet.


Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Youngbiker.de Forum - Community & Infos für 125er, Sportler, Enduros, Supermotos, Tourer, Chopper und Cruiser. Falls dies dein erster Besuch auf dieser Seite ist, lese dir bitte die Hilfe durch. Dort wird dir die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus solltest du dich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutze das Registrierungsformular, um dich zu registrieren oder informiere dich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls du dich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert hast, kannst du dich hier anmelden.

Registrierungsdatum: 28. April 2007

Beiträge: 4

1

Samstag, 28. April 2007, 15:35

nsr erst anmelden oder erst tüv?

Hallo, ich habe mir eine nsr 125 gekauft die seit 2001 kein tüv mehr hat und abgemeldet ist. Sie ist jetzt komplett überholt.Soll ich jetzt zuerst zum tüv oder erst anmelden?
mfg Alexander
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 11. Dezember 2005

Beiträge: 268

Bike: YAMAHA FZ 6 Fazer ABS ´06

Wohnort: 68519 Viernheim

2

Samstag, 28. April 2007, 15:47

Erst zum TÜV, ohne bekommst Du keine Zulassung. Für die direkte Fahrt zum TÜV brauchst Du auch keine Zulassung, sondern nur ein ungestempeltes Kennzeichen und eine Versicherungs-Doppelkarte.

Gruß, kawabiker
Das Blutplättchen ist ein Eiweißscheibchen, die Legehenne ist ein Eischeißweibchen
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 28. April 2007

Beiträge: 4

3

Samstag, 28. April 2007, 19:57

hallo, ok danke für deine antwort! Ich hatte vor nem halbenjahr schoneinmal ne nsr die dann aber abgemeldet wurde. Das kennzeichen hab ich noch hier hängen kann ich das nehmen damit zum tüv und auch die nsr damit anmelden das ich das kennzeichen dann behalten darf was ich an meiner alten nsr hatte?
mfg
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 11. Dezember 2005

Beiträge: 268

Bike: YAMAHA FZ 6 Fazer ABS ´06

Wohnort: 68519 Viernheim

4

Sonntag, 29. April 2007, 00:26

Nein, du musst das Kennzeichen nehmen, das bisher für dieses Fahrzeug ausgestellt war, soweit noch vorhanden. Wenn nicht, darfst du zwar ohne Kennzeichen zum TÜV fahren aber nur zur nächstgelegenen Prüfstelle und nur auf direktem Wege. Lass dir vorher auf jeden Fall von deiner Versicherung eine Deckungszusage (= Doppelkarte) geben. Zur Zulassungsstelle darfst du ohne Kennzeichen allerdings nicht weiter fahren, weil zur Zulassung eines Fahrzeuges dieses nicht vorgeführt werden muss. D.h. du musst dein Fahrzeug beim TÜV stehen lassen und dir dann bei der Zulassungsstelle ein Kennzeichen holen.
Das Blutplättchen ist ein Eiweißscheibchen, die Legehenne ist ein Eischeißweibchen
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 28. April 2007

Beiträge: 4

5

Sonntag, 29. April 2007, 09:38

hallo, das Kennzeichen das auf das fahrzeug zugestellt war hab ich leider nicht. Kann ich denn wenn ich tüv habe beim anmelden das kennzeichen von meiner anderen nsr die ich vor einem halben jahr hatte nehmen damit ich kein neues kaufen muss?
MFG
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 11. Dezember 2005

Beiträge: 268

Bike: YAMAHA FZ 6 Fazer ABS ´06

Wohnort: 68519 Viernheim

6

Sonntag, 29. April 2007, 10:38

Da würd ich mal bei der Zulassungsstelle nachfragen. In einigen Zulassungsbezirken ist es möglich, dass man das Kennzeichen bei einem Fahrzeugwechsel mitnimmt, in anderen nicht oder evtl. als aufpreispflichtiges Wunschkennzeichen. Hängt natürlich auch davon ab, ob das Kennzeichen nicht schon anderweitig vergeben wurde.
Das Blutplättchen ist ein Eiweißscheibchen, die Legehenne ist ein Eischeißweibchen
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 21. April 2007

Beiträge: 75

Bike: ZZR1400

Wohnort: Zorneding - Bayern (LK EBE)

7

Sonntag, 29. April 2007, 16:12

Hallo,
auf der sicheren Seite bist du, auch wenn das etwas mehr Aufwand bedeutet, wenn du das Fahrzeug erst anmeldest. Du wirst dann ein Kennzeichen zugeteilt bekommen, dass lässt du dir auch prägen. Du bekommst von der Zulassungsstelle eine "Vorfahrtsbescheinigung", mit der darfst du vom letzten Standort (der wird dort eingetragen) bis zum TÜV (der TÜV Standort wird auch eingetragen) und danach direkt zur Zulassungsstelle fahren. Der von der Zulassungsstelle kommt dann mit dir raus zum Fahrzeug, klebt dir dann das Landratsamt/Stadt-Siegel und die TÜV-Plakete, wenn nicht schon vom TÜV geschehen drauf. Diese Variante hab ich selber schon gemacht. Bis auf die doppelte Fahrerei ist das die sicherste Möglichkeit. Kostet in Summe auch nicht mehr als TÜV und Zulassung für den Normalfall.

Wenn das Fahrzeug zuletzt auf den neuen Versicherungsnehmer angemeldet war (also kein Halterwechsel vorliegt) darfst du, wenn du ANGEMELDET BEIM TÜV bist, auch mit dem letzten Kennzeichen fahren und der Versicherungskarte zum TÜV fahren. Auf die mögliche Diskussion mit einem Dorfpolizisten würd ich mich aber nicht einlassen wollen.

Nachdem das Fahrzeug länger als 18 Monate abgemeldet war, brauchst du auch einen neuen KFZ-Brief, also eine Generalabnahme (neuerdings hat sich da was geändert, in wie weit das nur für neue Stilllegungen etc gilt, weiß ich aber ned). Das kann auch nur der TÜV durchführen, also nicht Dekra oder KÜS fahren, auch ned Werkstatt, die an DEKRA/KÜS angeschlossen sind, weil die können nur normale Hauptuntersuchungen machen.

Viel Spaß
Helmut
Fahr seit der Saison 2007 ne ZZR1400... Echt nen geiles Bike
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 21. April 2007

Beiträge: 75

Bike: ZZR1400

Wohnort: Zorneding - Bayern (LK EBE)

8

Sonntag, 29. April 2007, 16:15

Zitat

Original von NSR_tuner
hallo, das Kennzeichen das auf das fahrzeug zugestellt war hab ich leider nicht. Kann ich denn wenn ich tüv habe beim anmelden das kennzeichen von meiner anderen nsr die ich vor einem halben jahr hatte nehmen damit ich kein neues kaufen muss?
MFG


Leider nicht. Das ist bis zum Neuanmelden des neuen Besitzers an das alte Fahrzeug gebunden, bzw. wenn der neue Besitzer es im gleichen Zulassungsbezirk anmeldet, behält er das auch.

Ab 1.3.2007 abgemeldete Fahrzeuge verlieren mit der Abmeldung das Kennzeichen. Man kann aber das Kennzeichen wie ein Wunschkennzeichen (gebührenpflichtig) beim Abmelden anschlussreservieren. Dann zahlt man halt statt 12 € fürs Blech 12 € für das Wunschkennzeichen (wenns aber ein schönes ist, lohnt es sich ja...)
Fahr seit der Saison 2007 ne ZZR1400... Echt nen geiles Bike
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 28. April 2007

Beiträge: 4

9

Samstag, 5. Mai 2007, 22:02

hallo, hab heute die nsr mitm hänger zum tüv gebracht und eine vollabnahme und AU gemacht alles ohne mängel...
darf ich wenn ich eine doppelkarte habe zum straßenverkehrsamt fahren? und kann ich die nsr überhaupt anmelden (weil ich erst 17 bin) oder müssen meine eltern das machen oder dabei sein?
mfg
  • Zum Seitenanfang

Cossie

*Dirty old Man*

Registrierungsdatum: 5. April 2005

Beiträge: 7 335

Bike: Honda CBR600RR

Wohnort: Klein Gerau

10

Sonntag, 6. Mai 2007, 00:12

Zitat

Original von duffy
Nachdem das Fahrzeug länger als 18 Monate abgemeldet war, brauchst du auch einen neuen KFZ-Brief, also eine Generalabnahme (neuerdings hat sich da was geändert, in wie weit das nur für neue Stilllegungen etc gilt, weiß ich aber ned). Das kann auch nur der TÜV durchführen, also nicht Dekra oder KÜS fahren, auch ned Werkstatt, die an DEKRA/KÜS angeschlossen sind, weil die können nur normale Hauptuntersuchungen machen.


Lt. Aussage der hier ansässigen Zulassungsstelle gilt diese Regel rückwirkend. Das hieße das er nicht zu Vollabnahme muß und auch keinen neuen Brief bekommt sofern er nicht noch den Alten hat.

Allerdings traue ich der Aussage nicht so ganz da mir schon mehrere was anderes gesagt haben und es mir auchnoch einiges leichter machen würde...und da das eigentlich nciht sien kann das ich was leichter habe als es sein muß kanns eigentlich nur falsch sein :D :D :D
Es kostet viel Geld billig auszusehen


Rücksicht auf andere ist die Wurzel allen Missvergnügens
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 11. Dezember 2005

Beiträge: 268

Bike: YAMAHA FZ 6 Fazer ABS ´06

Wohnort: 68519 Viernheim

11

Sonntag, 6. Mai 2007, 00:59

Zitat

Original von NSR_tuner
darf ich wenn ich eine doppelkarte habe zum straßenverkehrsamt fahren? und kann ich die nsr überhaupt anmelden (weil ich erst 17 bin) oder müssen meine eltern das machen oder dabei sein?
mfg


Zum Straßenverkehrsamt darfst Du nur mit einem ungestempelten Kennzeichen, das für DIESES Fahrzeug ausgegeben ist UND Versicherungsdoppelkarte fahren. Ohne das Kennzeichen darfst Du da nicht hinfahren, weil zur Zulassung eines Fahrzeuges keine Vorführpflicht besteht. Es wäre ratsam, zumindest deinen Mum oder Dad mitzunehmen, bei einigen Kreisen genügt aber auch eine Einverständniserklärung.
Das Blutplättchen ist ein Eiweißscheibchen, die Legehenne ist ein Eischeißweibchen
  • Zum Seitenanfang

Thema bewerten