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Registrierungsdatum: 10. September 2001

Beiträge: 2 199

Bike: ...

31

Donnerstag, 2. August 2007, 15:59

Nein, Schuld der Polizisten (nach den Infos die wir haben).

Schuld wäre er es, wenn er in die Menschenmenge gerast wäre, der böse
Terrorist 8o
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Seraphem

unregistriert

32

Donnerstag, 2. August 2007, 16:01

Du bist doch auch selbst Schuld, wenn du n Ticket kriegst!! Nicht die Polizei, weil sie dich geblitzt hat...
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Registrierungsdatum: 15. August 2004

Beiträge: 3 495

Bike: Pro-Mille...

Wohnort: Langenau (bei ULM)

33

Donnerstag, 2. August 2007, 16:03

Muss hier Reaper definitiv recht geben! LOL, inne Menschenmenge rasen? Wie seit ihr den drauf? Die Wahrscheinlichkeit das er n Unfall baut und dabei jmd verletzt weil er von den Bullen unter Sruck gesetzt wird is doch wohl 10000 mal höher als das der Junge der mal bissl schwarz gefahren is so jemanden mit seim Mopet abschießt...!

Der Bulle hat falsch gehandelt...das is doch wohl unbestreitbar! Er hat nicht das Recht den Jungen aus eigenem ermessen zu verletzen! Wir leben in Deutschland und nich innem Bananenstaat...!
My life's great!
Thanks to my mum, Aprilia and Phillips Perfect Draft!



"jetzt ists eh scheissegal-Race-Team"

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Buba51« (2. August 2007, 16:04)

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Registrierungsdatum: 10. September 2001

Beiträge: 2 199

Bike: ...

34

Donnerstag, 2. August 2007, 16:03

Übrigens:

vielleicht war Junge auch ein Nachwuchsrennfahrer, was den Medien bisher
nicht bekannt war.

oder er war ein Junge mit guter Absicht, weil er eine seiner Nieren an jemanden
spenden wollte, der bei noch längerem Warten sterben würde. Und deswegen
hat er sich das erst beste Fahrzeug genommen, was er greifen konnte.

Mindestens genauso wahrscheinlich wie, dass er ein Amokläufer war.

Hast du es inzwischen verstanden? =)

Hehe, selber dran Schuld..natürlich..er wäre an der gleichen Stelle mit gleichen
Verletzungen gestürzt, hätten die Herren ihn nicht gerammt. Klar..


lol..bananenstaat

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »GreatReaper100« (2. August 2007, 16:08)

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Beiträge: 2 199

Bike: ...

35

Donnerstag, 2. August 2007, 16:06

Zitat

Original von Seraphem
Du bist doch auch selbst Schuld, wenn du n Ticket kriegst!! Nicht die Polizei, weil sie dich geblitzt hat...


Aber das ist doch kein ernsthafter Vergleich. Todesstrafe kann man auch mit nem
hohen Bußgeld gleichsetzen oder wie? Aber das Beispiel von dir beweist gerade,
dass du Verhältnismäßigkeiten noch nicht so gut abschätzen kannst. Hoffentlich
wirst du nicht Staatsdiener oder Anwalt :daumen:
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Seraphem

unregistriert

36

Donnerstag, 2. August 2007, 16:06

Zitat

Original von Buba51
Die Wahrscheinlichkeit das er n Unfall baut und dabei jmd verletzt weil er von den Bullen unter Sruck gesetzt wird is doch wohl 10000 mal höher als das der Junge der mal bissl schwarz gefahren is so jemanden mit seim Mopet abschießt...!


Soll das heißen, die Polizei darf neuerdings niemanden mehr verfolgen, der von vornherein flüchtet, weil sie damit durch den Flüchtenden einen Unfall verursachen könnten? :)stupid
Wer flüchtet hat n Grund und würde auch schnell fahren, wenn die Polizei nicht auch Gas geben würde...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Seraphem« (2. August 2007, 16:06)

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Bike: Daytona 675

Wohnort: Bei Limburg

37

Donnerstag, 2. August 2007, 16:07

wie die rechtliche sache ausfällt entscheidet das ermittlungsverfahren.

MEINER MEINUNG NACH war das in ordnung!
p.s. bin auch für die todesstafe - fall´s es einen interessiert :daumen:
"Wenn es in der Kurve Kratzt,dann Mopped wieder aufrichten!
Sonst sind die Lenkerenden schon wieder kaputt"
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Seraphem

unregistriert

38

Donnerstag, 2. August 2007, 16:07

Es geht darum, dass er Schuld hat, weil er geflüchtet ist ... hätte er 'gute Absichten' gehabt, hätte er auch kurz stehen bleiben können ^^

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Seraphem« (2. August 2007, 16:08)

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Wicked

unregistriert

39

Donnerstag, 2. August 2007, 16:08

den typen übern haufen fahren war keine schutzmaßnahme der allgemeinheit sondern schwere, fahrlässige körperverletzung. da hätten die dem genau so gut hinterherschießen können.

wäre ich polizist hätte ich den im zweifelsfall einfach fahren lassen. dadurch werden weniger leute gefährdet als den durch den berufsverkehr zu jagen.

aber der fahrer hat 100 pro counterstrike gezockt und ist haschisch abhängig! verbieten!!!

edit: seine strafe fürs rasen hat er ja nun *hehehe*

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Wicked« (2. August 2007, 16:10)

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Seraphem

unregistriert

40

Donnerstag, 2. August 2007, 16:09

Zitat

Original von tripletreiber
wie die rechtliche sache ausfällt entscheidet das ermittlungsverfahren.

MEINER MEINUNG NACH war das in ordnung!


Deiner Meinung...


Aber bei der Todesstrafe trennen sich unsere Wege...
nicht wie Brittany Spiirs schon sagte: Todesstrafe ist ok, dann lernt er seine Lektion fürs nächste Mal :P
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Bike: Daytona 675

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41

Donnerstag, 2. August 2007, 16:13

natürlich nach meiner meinung
was anderes ist hier net gefragt.
und wer bitte schön ist jurist mit dem fachgebiet verkehrstrecht????

hier hat nur jeder ne meinung
"Wenn es in der Kurve Kratzt,dann Mopped wieder aufrichten!
Sonst sind die Lenkerenden schon wieder kaputt"

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »tripletreiber« (2. August 2007, 16:15)

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Bike: ...

42

Donnerstag, 2. August 2007, 16:13

Zitat

Original von Seraphem
Soll das heißen, die Polizei darf neuerdings niemanden mehr verfolgen, der von vornherein flüchtet, weil sie damit durch den Flüchtenden einen Unfall verursachen könnten? :)stupid
Wer flüchtet hat n Grund und würde auch schnell fahren, wenn die Polizei nicht auch Gas geben würde...


Jemanden verfolgen und jemanden rammen ist schon ein Unterschied.
Das ist sind zwei Maßnahmen mit dem gleichen Ziel, aber unterschiedlich
starken Einschränkungen der Grundrechte. Und bei einer anständigen
Verhältnismäßigkeitsprüfung die bei Ermessensausübung immer (IMMMER)
nötig ist, muss auch unterschieden werden, ob ich beispielsweise ein Auto
abdränge oder ein Motorrad umfahre, weil die daraus resultierenden
Konsequenzen andere sind und sich somit die Verhältnismäßigkeit im engeren
Sinne absolut unterscheidet. Sorry für das juristen Deutsch - ist irgendwie wie
Perlen vor die Säue werfen.
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Registrierungsdatum: 29. März 2004

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Bike: Husqvarna SMR

Wohnort: BW

43

Donnerstag, 2. August 2007, 16:16

in schweden sind verfolgungsjagden nicht verboten nur hat die polizei dort mittlerweile die anweisung autos oder motorräder mit kameras nicht mehr zu verfolgen (wo quasi die unfähigkeit der schwedischen polizei dokumentiert wird :D)

"Es ist die gefürchtete schwedische Axt, die, von italienischer Hand poliert und geschliffen, geworfen mit der Kraft eines deutschen Vorzeigeathleten, Bäume spaltet, um den Wald zu lichten."
:so:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kingz« (2. August 2007, 16:16)

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Bike: ...

44

Donnerstag, 2. August 2007, 16:16

Zitat

Original von tripletreiber
natürlich nach meiner meinung
was anderes ist hier net gefragt.
und wer bitte schön ist jurist mit dem fahgebiet verkehrstrecht????

hier hat nur jeder ne meinung


Alter, jetzt gehts los. Körperverletzung hat nichts mit Verkehrsrecht zu tun.
In welcher Mickey-Mouse hast denn das gelesen? Eingriffsrecht im Lichte
der Grundrechte ausgelegt würde ich das nennen. Staatsrechtsklausur vom
feinsten ist das für Juristen vor der Staatsprüfung.
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Registrierungsdatum: 16. Juli 2007

Beiträge: 1 432

Bike: 1100ccm Boxer Power

Wohnort: Berlin

45

Donnerstag, 2. August 2007, 16:17

Zitat

Original von GreatReaper100

Zitat

Original von Seraphem
Soll das heißen, die Polizei darf neuerdings niemanden mehr verfolgen, der von vornherein flüchtet, weil sie damit durch den Flüchtenden einen Unfall verursachen könnten? :)stupid
Wer flüchtet hat n Grund und würde auch schnell fahren, wenn die Polizei nicht auch Gas geben würde...


Jemanden verfolgen und jemanden rammen ist schon ein Unterschied.
Das ist sind zwei Maßnahmen mit dem gleichen Ziel, aber unterschiedlich
starken Einschränkungen der Grundrechte. Und bei einer anständigen
Verhältnismäßigkeitsprüfung die bei Ermessensausübung immer (IMMMER)
nötig ist, muss auch unterschieden werden, ob ich beispielsweise ein Auto
abdränge oder ein Motorrad umfahre, weil die daraus resultierenden
Konsequenzen andere sind und sich somit die Verhältnismäßigkeit im engeren
Sinne absolut unterscheidet. Sorry für das juristen Deutsch - ist irgendwie wie
Perlen vor die Säue werfen.


ist es auch. eigtl sollte es jedem mit einem gesunden menschenverstand einleuchten, dass so eine handlungsweise der polizei nicht rechtens sein kann. das der biker unrecht begangen hat steht ja acuh ausser frage.

triple der bauernlümmel kann mit dem begriff verhältnissmässigkeit schlicht und ergreifend nix anfangen^^

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paulo.« (2. August 2007, 16:18)

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