naja.... bei vorkasse kann der händler trotzdem ein problem kriegen...
wenn jetzt deine eltern sagen würden "nein sohn, das geht nicht, blablabla..." könnten die eltern die bank dazu veranlassen
das geld rückbuchen zu lassen (das ksotet natürich gebühren), da man als minderjähriger noch nicht voll geschäftsfähig ist.
das gilt aber nur, wenn du mehr geld da ausgibst als du eigentlich hast, woher auch immer.
wenn der rahmen des taschengeldes überschritten wird, kann der händler unter umständen sein geld nie wieder sehen, weil es ja
zurück gebucht werden kann. dann würde ne mahnung folgen usw. usf. aber is ja für deinen sachverhat uninteressant.
und das du nur für knapp 30,- bestellst weiß das internetportal ja nicht, daher werden die das einfach so beschlossen haben und gut.
wies bei nachnahme ist weiß ich nicht, wird aber ähnlich sein.
is war doof so, musst aber anscheinend mit leben oder zum nächsten shop fahren
reingehauen