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webkid

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46

Sunday, May 5th 2002, 3:20pm

wegen der sache mit dem schuldeingeständnis:

hier mal ein direktes beispiel:

da ist so ein durchgeknallter typ mit 230 auf der autobahn nähe köln unterwegs und ein paar zivilbullen sind hinter ihm, kriegen ihn aber leider doch nicht.

kennzeichen haben die bullen und der typ bekommt post und bezahlt die strafe. 2,5 monate später kam dann die einladung zur nachschulung und dadurch, dass er die strafe gezahlt hat, hat er seine schuld praktisch schon zugegeben und der richter ihm nicht mehr geglaubt, dass er nicht gefahren ist.

von der nachschulung war im ersten brief nie die rede und sie haben es so ausgenutzt!

ich glaube ordnungswidrigkeiten und straftaten gehen auch getrennte postwege!! wenn du also mit 1,5 promille über eine rote ampel fährst, kriegst du 2 mal post und wenn du die person warst, die über die rote ampel gefahren ist (ordnungswidrigkeit), dann warst du auch die mit den 1,5 promille im blut ;). also lieber net zahlen ;).

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47

Sunday, May 5th 2002, 3:26pm

achso, du meinst die nachschulung, ja das is ja nochmal ein besonderer fall, aber ich glaube auch nicht, dass ich wegen den spiegeln zur nachschulung muss ;)
" Ein Mensch sollte nie mehr Staub aufwirbeln, als er bereit ist zu schlucken "
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