wegen der sache mit dem schuldeingeständnis:
hier mal ein direktes beispiel:
da ist so ein durchgeknallter typ mit 230 auf der autobahn nähe köln unterwegs und ein paar zivilbullen sind hinter ihm, kriegen ihn aber leider doch nicht.
kennzeichen haben die bullen und der typ bekommt post und bezahlt die strafe. 2,5 monate später kam dann die einladung zur nachschulung und dadurch, dass er die strafe gezahlt hat, hat er seine schuld praktisch schon zugegeben und der richter ihm nicht mehr geglaubt, dass er nicht gefahren ist.
von der nachschulung war im ersten brief nie die rede und sie haben es so ausgenutzt!
ich glaube ordnungswidrigkeiten und straftaten gehen auch getrennte postwege!! wenn du also mit 1,5 promille über eine rote ampel fährst, kriegst du 2 mal post und wenn du die person warst, die über die rote ampel gefahren ist (ordnungswidrigkeit), dann warst du auch die mit den 1,5 promille im blut

. also lieber net zahlen

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