Donnerstag, 19. Juni 2025, 01:37 UTC+2
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Registrierungsdatum: 11. Dezember 2005
Bike: YAMAHA FZ 6 Fazer ABS ´06
Wohnort: 68519 Viernheim
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Zitat
Original von NSR_tuner
hallo, das Kennzeichen das auf das fahrzeug zugestellt war hab ich leider nicht. Kann ich denn wenn ich tüv habe beim anmelden das kennzeichen von meiner anderen nsr die ich vor einem halben jahr hatte nehmen damit ich kein neues kaufen muss?
MFG
*Dirty old Man*
Zitat
Original von duffy
Nachdem das Fahrzeug länger als 18 Monate abgemeldet war, brauchst du auch einen neuen KFZ-Brief, also eine Generalabnahme (neuerdings hat sich da was geändert, in wie weit das nur für neue Stilllegungen etc gilt, weiß ich aber ned). Das kann auch nur der TÜV durchführen, also nicht Dekra oder KÜS fahren, auch ned Werkstatt, die an DEKRA/KÜS angeschlossen sind, weil die können nur normale Hauptuntersuchungen machen.
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Zitat
Original von NSR_tuner
darf ich wenn ich eine doppelkarte habe zum straßenverkehrsamt fahren? und kann ich die nsr überhaupt anmelden (weil ich erst 17 bin) oder müssen meine eltern das machen oder dabei sein?
mfg